Umstritten: Der Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier

Bundesverfassungsgericht

Die Karte Dreier sticht nicht

Dass die Union Horst Dreier als Verfassungsrichter ablehnt, liegt in dessen umstrittenen Ansichten zur Folter begründet. Seine relativierenden Aussagen über die Menschenwürde werden als als „Bruch mit der bisherigen Verfassungstradition“ gewertet. Von Reinhard Müller

Lesermeinungen zum Beitrag

11. Februar 2008 09:48

Dreiers Haltung zur Folter gab den Ausschlag - Wo bleiben die Gänsefüßchen?

Wolfgang Höfft (Wolfgang.Hoefft)

"Dass die Union Horst Dreier als Verfassungsrichter ablehnt, liegt in dessen umstrittenen Ansichten zur Folter begründet. Seine relativierenden Aussagen über die Menschenwürde werden als als „Bruch mit der bisherigen Verfassungstradition“ gewertet." Daß Dreier "Bruch mit der bisherigen Verfassungstradition" vorgeworfen wird, ist zweifellos zulässiger Gegenstand der Berichterstattung einer Zeitung.

Aber es ist befremdlich, daß derjenige, durch den die F.A.Z. darüber berichtet, immerhin Jurist, es nicht für geboten hält, diesen - zweifellos unzutreffenden - Vorwurf zu kommentieren.

Dreier hat nämlich mit seinen GG-Kommentar-Ausführungen zu einer möglichen Menschenwürdekollision durchaus mit keiner Tradition gebrochen sondern über den verfassungsrechtlichen Umgang mit der seit Generationen geläufigen Kollisionslage des "übergesetzlichen Notstandes" nachgedacht, der von der Strafjustiz bis hinauf zum Bundesgerichtshof in verfassungsbedenkenfreier Weise seit eh und je als entschuldigend angesehen wird.

Die Verfassungskonformität der strafrechtlichen Entschuldigungswirkung des "übergesetzlichen Notstandes" ist von der Union bisher nie in Zweifel gezogen worden.

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08. Februar 2008 21:47

Gerichtsentscheidung werden auch von Menschen getroffen

Walther Schmidt (silitoe)

Wer die Problematik als Jurist kennt und auch die theoretische Herangehensweise des Juristen an tägliche, aber auch an abstruse oder seltenste Problematiken kennt, der muss auch wissen, dass die Entscheidung einer solchen Situation nicht leicht fällt. Für den Studenten ist die Entscheidung klar, der Student muss auf der Basis der herrschenden Meinung entscheiden. Aber für den Professor?
Als Anmerkung zu einem Leserbrief nur Folgendes: Auch der Verurteilte ist lediglich von einem Menschen verurteilt worden! Ob er die Tat getan hat, steht damit lediglich für einen Menschen (eine kleine Gruppe), einen Richter, mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, die Zweifeln Schweigen gebietet, fest. Aber Fehlurteile soll es schon gegeben haben...

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02. Februar 2008 12:41

SPD offenbart ihre Absicht

Volker Kulessa (solelite)

Man muß sich unwillkürlich erinnert fühlen an die Strategie des "Marsch durch die Institutionen". Mit diesem Coup will die SPD einen weiter Schritt tun, die Verfassung zu unterhöhlen. Wie gut zu wissen, daß es immer noch Menschen gibt, die sich dem entgegenstellen, die an der bewährten Verfassung festhalten, dem Gemeinwesen auf diese Weise eine stabile und verläßliche Basis sichern.

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02. Februar 2008 10:56

Von Kurzdenkenden verkannt!

Sebastian Gläser (SeFrGl)

Nur wenn man seine Thesen aufkocht bis nur noch ein kärglicher Satz übrig bleibt, diesen anschließend mit einer großen Menge Populismus streckt und das Ergebnis als Destillat seiner Einstellung darstellt, kann man zu der Einschätzung kommen, Horst Dreier sei ob einer Geringschätzung der "Anker unserer Werteordnung" für den Posten eines Verfassungsrichters ungeeignet.
Jedem, dem nicht der Intellekt oder die Muße dazu fehlt, sich damit gewissenhaft auseinanderzusetzen, sei allein sein Beitrag "Verfassungsstaat im Kampf der Kulturen" in diesem Blatt zur Lektüre empfohlen!

In wünschenswerter Klarheit erhellt dort, dass Prof. Dreier nicht in einer wissenschaftlichen Theorienwelt lebt, sondern es versteht unsere heutige, auf Freiheit und Rechtsstaatlichkeit, im Kern also auf Gerechtigkeit basierende Verfassungsrechtsordnung nicht als selbstverständlich hinzunehmen. Vielmehr muss sie sich jeden Tag aufs Neue bewähren, muss kontinuierlich verteidigt und kann nur durch beharrliche Besinnung auf eben jene Grundprinzipien, insb. Gerechtigkeit, auf den Einzelfall angewandt werden.

Gerade die in Prof. Dreiers Beiträgen erkennbare Fähigkeit zu Neutralität und Bevorzugung klarer Tatsachenabwägung prädestinieren ihn zum Verfassungsrichter.

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02. Februar 2008 02:30

Menschen mit naiven Denkweisen, wie Dreier sie postoliert.....

Bernfried Loosen (B.Loosen)

....haben nichts auf der Position eines Verfassungsrichters zu suchen.

"Freilich ist auch für Dreier Folter eine Verletzung der Menschenwürde. Er hatte jedoch darauf hingewiesen, dass es auch eine „Würdekollision“ geben könne - etwa im Falle einer Entführung, bei der der Täter gefasst ist, sich aber weigert preiszugeben, wo er das Opfer gefangen hält. Hier darf nach Ansicht Dreiers der Gedanke einer „rechtfertigenden Pflichtenkollision“ nicht von vornherein ausgeschlossen werden."

Aber, Herr Dreier, als Jurist sollten sie eigentlich wissen, daß erst in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt werden kann, ob ein/der Täter gefasst worden ist. Davor handelt es sich bestenfalls um eine "begründete" Spekulation.

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02. Februar 2008 02:15

Die Karte Dreier sticht nicht

Percy MacLean (Sturkopf)

Herrn Gröhe sei Dank, dass er Dreiers Wahl verhindert! Aus gutem Grund ist das Folterverbot nach jahrhundertelangen Schreckens-Erfahrungen endlich national und international als absolut, d.h. ohne Ausnahme selbst in Notstand und Krieg, verankert worden - eine beispiellose Errungenschaft moderner Rechtskultur. Wer foltert, der quält und demütigt das Opfer quasi "ins Blaue" hinein - eine Kapitulation des Rechtsstaates, der ja eigentlich über genügend rechtmäßige Vernehmungsmethoden verfügen sollte. Greift der Rechtsstaat aber selbst zum (mittelalterlichen) Verbrechen, schafft er sich in seiner Substanz ab (wie in Guantánamo und Abu Ghraib). An die Fotos aus diesen Höllen sollte jeder erinnert werden, der naiv und leichtfertig über eine Aufweichung des Folterverbotes herumschwadroniert!

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02. Februar 2008 01:56

Etwas mehr "Beleuchtung" waehre angebracht!

Georg Dargelies (ragnita)

Beurteilung waehre viel leichter wenn man eine kleine "Biografie" in den Artikel
eingeflochten haette!-(Nicht nur Wohnort+ Lehrer).--Nur die zwei dornigen
Ansichten sind wohl sehr Wichtig--Wer ist dieser Man??

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01. Februar 2008 22:28

„rechtfertigenden Pflichtenkollision“ ?

thomas schulz (peanutbutter)

Ich habe den Artikel mehrmals lesen müssen, weil ich nicht glauben wollte, daß ein hochangesehener Staatsrechtslehrer bereit wäre, das absolute Folterverbot durch Staatsorgane zur Disposition zu stellen. Es ist irrelevant, ob das Motiv der CDU Politiker politischer Opportunismus ist und sie in Sachen Datenschutz und Abschuss von Passagierflugzeugen auf die Verfassungstradition pfeifen, sie haben in diesem Punkt Recht.

Bei Folter gibt es kein Nachdenken über problematische Situationen, keine Güterabwegung oder irgendeine gesetzliche Rechtfertigung, wenn es die Staatsorgane betrifft. Sich damit auseinanderzusetzen, hat mit Mut aber rein gar nichts zu tun. Wer meint, er müsse gegen dieses Verbot in kritischen Situationen verstoßen, muß sich dann auch strafrechtlich verantworten.

Haben denn alle aus lauter Furcht vor Terrorismus und Kriminellen den Verstand verloren und merken nicht, welch einen gefährlichen Weg D inzwischen eingeschlagen hat ? Den USA nachzueifern ist in vielen Bereichen sicher eine gute Idee, aber ihr "Auge um Auge, Zahn um Zahn" Rechtssystem, wo der Zweck die Mittel heiligt, zu kopieren, ist wohl ein schlechter Scherz.

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01. Februar 2008 19:24

Gerade die Kirchen und Amnesty International haben es nötig!

Rolf-Dirk Maehler (RDMAEHLER1)

Wer immer klare vorgefasste Meinungen und Lehren vertritt, setzt sich natürlich nicht mit problematischen Dingen auseinander. Man kann es eigentlich nur mutig und richtig finden, wenn ein Richter sich mit den beschriebenen problematischen Situationen auseinandersetzt. Aber wer glaubt bzw. alles weiß, der braucht das natürlich nicht. Dieselben Menschen, die Herrn Dreier ablehnen verändern aber völlig unbekümmert die Verfassung ohne sich um irgendeine Rechtstradition zu scheren. Das Recht gilt für jeden mit Ausnahme unserer Politiker. Frau Zypries hatte vermutlich wieder einmal die richtige Idee.

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01. Februar 2008 18:25

Die Menschenwürde auf der schiefen Ebene

Hans H Niller (Niller)

Die Positionen des Staatsrechtlers Dreier zu Embryonenforschung und Folter passen zusammen. Es geht in beiden Fällen darum, einen irgendwie gearteten vermeintlichen "Vorteil" rauszuholen. Das materialistische Vorteilskonzept auf der Grundlage des sogenannten "englischen Positivismus" ist in Wahrheit natürlich ein Gegenpol zur Menschenwürde, welche nichts anderes verlangt, als daß der Mensch auch um eines "Vorteils" willen nicht verzweckt werden dürfe.

Der Jurist Bernhard Schlink hat schon im Jahr 2003 unter dem Titel "Die überforderte Menschenwürde" [Der Spiegel 57 (51), Seiten 50-54] auf der Grundlage einer "Neu-" bzw. Uminterpretation der grundgesetzlichen Menschenwürde eine Lanze für die Embryonenforschung zu brechen versucht. Das Bemerkenswerte an diesem Essay waren vor allem die schwerfälligen Klimmzüge, mit denen Schlink das Folterverbot noch aufrecht erhalten wollte.

Muß man denn gleich die Verfassung ändern, nur um sein eigenes schlechtes Gewissen zu beruhigen? Oder soll das Ganze vielleicht antizyklisches Handeln darstellen: Schutz der Menschenwürde durch die öffentliche Subventionierung ihres industriell exekutierten Gegenteils?

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01. Februar 2008 18:10

Hier ist der CDU einmal beizupflichten.

Ulrich Hinderer (tiger_78)

Ein Folterbefürworter hat im Bundesverfassungsgericht nichts zu suchen. Egal welch eloquente Vortragsweise seine Gründe begleitet.

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