Ehegattensplitting

„Nicht mehr zeitgemäß“

Kein Steuervorteil trotz Eheringen?

Kein Steuervorteil trotz Eheringen?

13. Juni 2006 In den Koalitionsparteien CDU und SPD wächst der Wille, das1958 eingeführte Prinzip des Ehegattensplittings im Steuerrecht zu überarbeiten und stattdessen verstärkt Paare mit Kindern finanziell zu entlasten. Der sächsische CDU-Generalsekretär und Bundestagsabgeordnete Michael Kretschmer kündigte einen entsprechenden Antrag seines Landesverbandes für die Einführung eines „Familiensplittings“ noch in dieser Legislaturperiode auf dem CDU-Bundesparteitag im November an: „Die Lebenswirklichkeit in Deutschland hat sich verändert. Was vor 30 Jahren gut war, ist heute nicht mehr zeitgemäß. Mit dem Familiensplitting sollen wie in Frankreich diejenigen steuerlich belohnt werden, die Kinder haben“, sagte Kretschmer der Frankfurter Allgmeinen Zeitung.

Noch in der vergangenen Legislaturperiode hatte die Union Pläne der rot-grünen Koalitionen für eine Abschaffung oder Reform des Ehegattensplittings strikt abgelehnt.

„Ein gutes Signal“

Lob für seinen Vorschlag erhielt Kretschmer von der familienpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Christel Humme: „Das überholte Ehegatten-Splitting steht für eine doppelte Benachteiligung. Durch die Bevorzugung der Alleinverdiener-Ehe wird gefördert, daß die Frauen zu Hause bleiben. Durch die weitere Begünstigung großer Einkommensunterschiede wird Frauen signalisiert, es lohnt sich gar nicht, zu arbeiten.“ Es sei „ein gutes Signal“, wenn diese Position jetzt auch in der Union geteilt werde. Die SPD-Politikerin sprach sich für eine gleichwertige Individualbesteuerung von Männern und Frauen aus mit einer Ergänzung durch das Elterngeld.

Kretschmer sagte, sein Vorstoß, für den besonders jüngere CDU-Abgeordneten viel Sympathie empfänden, solle vor allem Paare mit mittlerem Einkommen ermutigen, Familien mit mehr als einem Kind zu gründen: „Wir wollen erreichen, daß es viel mehr Familien mit drei bis vier Kindern gibt.“

„Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern“

Seinen Vorstoß habe er nicht mit Bundeskanzlerin Merkel und Familienministerin von der Leyen (beide CDU) abgesprochen. Ausdrücklich unterstützt werde er aber von Sachsens Ministerpräsident Milbradt. Der Görlitzer Abgeordnete verwies darauf, daß der steuerentlastende Effekt des Ehegattensplittings rasch abnehme, je mehr beide Ehepartner mit gleichen Teilen zum gemeinsam zu versteuernden Einkommen beitrügen.

„Die Zeit, in der nur ein Ehepartner einer Beschäftigung nachgeht ist vorbei. Frauen werden künftig noch selbstverständlicher berufstätig sein. Die Frage ist nur, ob sie auch noch Kinder bekommen. Deshalb müssen wir auch steuerlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.“ In der Diskussion über das Ehegattensplitting betonte Familienministerin von der Leyen, daß alle familienpolitischen Leistungen auf ihre Wirksamkeit untersucht würden. Auf die Frage nach einer möglichen Umwandlung des Ehegattensplittings ging sie aber noch nicht ein.

Ablehnung bei der CSU

Während sich auch Familienpolitiker von FDP, Grünen und Linkspartei für eine Reform oder gar Abschaffung des Ehegattensplittings aussprachen, lehnte der familienpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Singhammer (CSU) einen solchen Schritt ab. Im Fall einer Abschaffung der bisherigen Regelung wären vor allem die Frauen benachteiligt, die ihre Kinder aufgezogen, auf ein eigenes Einkommen verzichtet hätten.

Im Alter, wenn die Kinder aus dem Haus seien, könnten sie nicht mehr die Vorteile des Ehegatten-Splittings in Anspruch nehmen, sagte Singhammer der „Leipziger Volkszeitung“. Im Übrigen sei die besondere Bevorzugung traditioneller Lebensgemeinschaften ein Privileg, das das Grundgesetz für Ehe und Familien reserviert habe.

Vorteile für die Mittelstandsfamilien

Der Bundestag hatte das Ehegattensplitting seinerzeit nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingeführt, um den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz von Ehe und Familie auch im Steuerrecht zu verwirklichen. Damit Ehepaare nicht mehr Steuern zahlen müssen als zwei unverheiratete Personen, dürfen sie ihr zusammen erzieltes Einkommen gemeinsam beim Finanzamt veranlagen.

Bei der Berechnung der fälligen Einkommenssteuer wird so getan, als ob beide Eheleute gleich viel verdienten, auch wenn der eine Partner zu Hause bleibt oder nur eine deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit ausübt. Die gemeinsamen Einkünfte werden ihnen je zur Hälfte zugerechnet, also „gesplittet“. Für den geteilten Betrag wird der betreffende Steuertarif angewendet und anschließend die beiden Steuerbeträge addiert. Die Summe der zusammengefügten Steuerlast ist durch den progressiv steigenden Steuertarif in Deutschland somit niedriger, als wenn die Einkünfte separat versteuert werden.

Frankreich als Vorbild

Von diesem Steuervorteil profitiert in der Regel am stärksten eine Mittelstandsfamilie, bei der nur ein Ehegatte, in der Regel der Mann, verdient. Seit dem Ende der fünfziger Jahre ist die Zahl kinderloser Ehepaare, die ebenfalls vom Splittingeffekt profitieren, stark gestiegen. Für Familienpolitiker der Grünen und SPD ist vor allem das ein Grund, die Abschaffung oder zumindest Kappung des Ehegattensplittings zu fordern.

Das in Frankreich geltende Familiensplitting ähnelt dem deutschen Ehegattensplitting, nur daß neben dem Ehepartner die unterhaltsberechtigten Kinder bei der Berechnung der Einkommensteuer einbezogen werden. Vom dritten Kind an steigt die steuerliche Entlastung einer Familie besonders. Während der Regierungszeit der rot-grünen Koalition hatte es immer wieder Vorstöße zur vollständigen Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer stärkeren finanziellen Förderung von Familien gegeben, etwa in Gestalt des jetzt geplanten Elterngeldes oder der Schaffung von mehr Betreuungsplätzen für Kleinkinder.

Text: holl, F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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