Gezielte Indiskretionen zum BKA-Gesetz?

Wütender Briefwechsel zwischen Schäuble und Frau Zypries

Belastetes Verhältnis zwischen den Kabinettskollgen: Brigitte Zypries und Wolfgang Schäuble

Belastetes Verhältnis zwischen den Kabinettskollgen: Brigitte Zypries und Wolfgang Schäuble

19. Januar 2008 Mit einer schriftlichen Beschwerde und der dringenden Bitte, künftig vereinbarte Verfahren einzuhalten, hat Innenminister Schäuble (CDU) Justizministerin Zypries (SPD) zurechtgewiesen. Schäuble spricht in seinem Brief von „mutwilligen Verletzungen vereinbarter Verfahren“ und „Störungen des gedeihlichen Miteinanders“. Das Verhältnis zwischen beiden gilt seit längerem als belastet. Seit einiger Zeit gibt es Anzeichen für unheilbare Brüche. Verantwortlich dafür sind Meinungsverschiedenheiten über Sicherheitsgesetze, aber offenbar auch persönliche Animositäten.

Anlass des Schreibens Schäubles ist eine möglicherweise gezielte Indiskretion, welche die Debatte über das BKA-Gesetz weiter anfeuern und das Innenministerium in Verlegenheit bringen sollte. Schäuble beklagt in seinem Brief vom 17. Januar, der dieser Zeitung vorliegt, „vermeidbare Schwierigkeiten bei der politischen Konsensfindung“. Frau Zypries möge, „soweit es in Ihrer Möglichkeit steht“, dafür sorgen, dass so etwas künftig unterbleibe. Frau Zypries wies Schäubles Vorhalt am Freitagabend als „Unterstellung“ zurück. Die Vorwürfe des Innenministers seien „nicht hilfreich für die erforderliche gute und konstruktive Zusammenarbeit unserer Ressorts“, schrieb sie am Abend in einer, dieser Zeitung ebenfalls vorliegenden Antwort an den Innenminister.

Sinkt Schwelle für Telefonüberwachung?

Hintergrund der Beschwerde Schäubles waren Zeitungsberichte und Äußerungen des SPD-Innenpolitikers Wiefelspütz zu angeblichen Verschärfungsvorschlägen Schäubles am geplanten BKA-Gesetz. In einer neueren Fassung wird von einem Referenten vorgeschlagen, bei der Anordnung von Telefonüberwachung auf den Passus „soweit die Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person... geboten ist“, zu verzichten. Damit sänke einerseits die Schwelle für den Einsatz dieser Maßnahme. Andererseits gilt das Gesetz insgesamt für die Abwehr des internationalen Terrorismus, mithin die Abwehr oben genannter Gefahren. Zudem wird vorgeschlagen - analog zu manchen Landespolizeigesetzen -, zum Zwecke einer unmittelbaren Gefahrenabwehr den Schutz von Geheimnisträgern bei der technischen Überwachung (Paragraph 20u des Gesetzentwurfs) einzuschränken.

Danach dürften auch Daten von Geistlichen, Abgeordneten oder Strafverteidigern, so das Innenministerium, „in bestimmten Ausnahmefällen verwendet werden, beispielsweise bei einer Geiselnahme“. Die Regelung sei, so erklärte ein Sprecher Schäubles, sei „fachlich erforderlich und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“. Das sah der SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz ganz anders, der sich als Erster zu dem Passus äußerte. Mit den Worten „Ich glaube, dass dieser Vorschlag im Papierkorb landen wird“ und „Das ist mit uns nicht zu machen“ verwarf er das Ansinnen.

„...per definitionem noch keine Ministerbilligung“

Die Opposition sprach vom „Präventivwahn“ Schäubles. Nach Auskunft aus SPD-Kreisen ist der Entwurf nicht aus der Fraktion an die Presse gelangt. Nach einer Vereinbarung der Koalitionspartner - auf die sich Schäuble beruft - hatte der Entwurf aber nur Teil der fachlichen Ressortabstimmung und nicht Gegenstand politischer Erörterung sein sollen, zumal in der Öffentlichkeit. Diese Ressortabstimmung war noch im Gange. Es ist unsicher, ob der Minister selbst die in Rede stehenden Änderungen der Fachleute seines Hauses persönlich überhaupt gesehen hatte.

In seinem Brief an Zypries erläutert Schäuble dazu: „Nun ist am Dienstag dem 15. Januar die Frist zur Rückmeldung innerhalb der Ressortabstimmung zum BKA-G-Entwurf abgelaufen. Am selben Tag hat ihr Haus (gemeint ist das Justizministerium, d. Red.) um Fristverlängerung gebeten... Und wiederum am selben Tag wird in der Zeitung verbreitet, der Bundesinnenminister belaste die Koalitionseinigung zum BKA-Gesetz mit nachgeschobenen und unabgestimmten Vorschlägen.“ Das könne, so Schäuble in wütendem Ton weiter, „schon deshalb nicht stimmen“, weil „Ressortentwürfe... per definitionem noch keine Ministerbilligung erfahren haben“.

Deshalb sehe er in diesem Fall eine „mutwillige, von wem auch immer zu verantwortende Verletzung des zwischen uns und mit den Koalitionspolitikern verabredeten Verfahrens“, schieb Schäuble. Die Ministerin entgegnete dem ihrerseits sei sie der Auffassung, dass „durch immer wieder neue Vorschläge“ aus dem Innenministerium zu dem BKA-Gesetz „werden die Probleme nicht kleiner, sondern größer“. In ihrem Hause werden nun die Änderungsvorschläge des Innenministeriums „zügig abschließend geprüft“.

Text: pca.; F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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