GEZ-Gebühren

„Die Rundfunkfreiheit ist beschädigt worden“

Beck und Oettinger: „Abstriche zugunsten der Bürger“

Beck und Oettinger: „Abstriche zugunsten der Bürger"

02. Mai 2007 Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben sich gegen politische Einflussnahme der Länder bei der Festsetzung der Rundfunkgebühren gewandt. Über die Gebühren müsse künftig primär nach fachlichen und nicht nach politischen Gesichtspunkten entschieden werden, forderte ZDF-Intendant Markus Schächter am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht.

In der Anhörung über die Klage von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die politische Intervention bei der letzten Gebührenentscheidung sagte der ARD-Vorsitzende Fritz Raff: „Die Rundfunkfreiheit ist beschädigt worden.“ Die Sender machen vor dem Karlsruher Gericht geltend, die mit dem derzeit geltenden Staatsvertrag beschlossene Anhebung der Gebühr zum 1. April 2005 um 88 Cent auf monatlich 17,03 Euro verletze die im Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit.

Oettinger und Beck verteidigen Absenkung

Die Länder waren damals erstmals deutlich unter der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geblieben. Aus Sicht der Kläger ist damit das 1994 vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebene Gebot der Staatsferne bei der Rundfunkfinanzierung verletzt worden.

Die Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, Kurt Beck (SPD) und Günther Oettinger (CDU), rechtfertigten die Abweichung von der KEF-Empfehlung mit der damals wirtschaftlich angespannten Lage. Angesichts der von hoher Arbeitslosigkeit und leeren Kassen geprägten Lage wäre damals sogar ein Gebührenmoratorium zulässig gewesen, sagte Beck.

Oettinger verwies darauf, dass die Akzeptanz der Gebühren wegen neuer technischer Entwicklungen an ihre Grenzen stoße. Deshalb müsse man über neue Finanzierungsmodelle für die Anstalten nachdenken. Steuern und Abgaben seien gestiegen, die Löhne aber nicht in gleichem Maße, sagte Oettinger. Deshalb hätten bei der Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Festsetzung der Rundfunkgebühren (KEF) „Abstriche zugunsten der Bürger gemacht werden müssen“. Dies sei kein Eingriff in die Programmautonomie, darauf nehme die Politik kaum Einfluss.

„Neue Wege der Gebührenfinanzierung“

Beck forderte, der Staat müsse „neue Wege der Gebührenfinanzierung“ suchen. Dies gelte auch mit Blick auf EU-Vorgaben. Er erhoffe sich von der Karlsruher Entscheidung eine „Orientierung für diese Zukunftsfrage“, sagte der SPD-Vorsitzende.

Das Bundesverfassungsgericht begann am Morgen mit der Verhandlung. Die Karlsruher Richter müssen entscheiden, ob die Ministerpräsidenten die Höhe der Gebühren kurzerhand selbst festlegen können. Hintergrund ist die Entscheidung der Ministerpräsidenten von 2005, als sie die von einer unabhängigen Kommission zur Gebührenfestsetzung vorgeschlagene Rundfunkgebühr von 17,24 Euro kürzten. Deshalb müssen deutsche Fernsehzuschauer bis Ende 2008 nur 17,03 Euro bezahlen. ARD und ZDF hatten deshalb geklagt. Sie sehen in dem Eingriff eine Verletzung ihrer Rundfunkfreiheit und Programmautonomie. (Siehe auch: Verfassungsgericht: Streit um die Rundfunkgebühren)

Text: FAZ.NET mit dpa/AFP
Bildmaterial: AP

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Sie möchten Zuschuss zur Ihrer neuen Brille? Vergleichen Sie jetzt online einfach und bequem verschiedene Krankenzusatzversicherungen und sparen Sie bares Geld!

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche