Das Wichtigste in Kürze: Sechs Fragen und Antworten zur Technik der Online-Durchsuchung. Zusammengestellt von Stefan Tomik.
Was will das Bundeskriminalamt?
Nach dem Willen des BKA sollen Ermittler mittels einer Remote Forensic Software“ in die Computer von Verdächtigen eindringen, nach belastenden Daten suchen und diese heimlich über das Internet auslesen. Das Programm soll unbemerkt ins System eingebracht werden und sich nach Verwendung selbst deinstallieren. Mit ihm kann der Rechner (einmalig) durchsucht oder (dauerhaft) überwacht werden. Das Programm wird oft Bundestrojaner“ genannt – eine strenggenommen sinnverkehrende Verkürzung des Begriffs Trojanisches Pferd“, jenes vergifteten Geschenks, mit dessen Hilfe die Griechen Troja eroberten.
Wie gelangt der Trojaner auf den Rechner?
Auf den Rechner gelangt die Software etwa durch eine unbemerkte Installation durch Fahnder, über präparierte Internetseiten, zusammen mit scheinbar harmloser zugespielter Software oder als getarnter Anhang einer E-Mail.
Wie oft wurde schon online durchsucht?
Eine Überwachungssoftware hat Nordrhein-Westfalen nach Angaben des Verfassungsschutzes im Rahmen der Amtshilfe von anderen Sicherheitsdiensten bekommen, aber noch nicht eingesetzt. Dem BKA wurden Online-Zugriffe in wenigen Fällen erlaubt, es führte sie dann aber angeblich nicht aus. Andere Behörden haben dagegen schon heimlich auf Computer zugegriffen – wie oft das geschah, ist nicht bekannt. Der damalige Innenminister Schily (SPD) gestattete 2005 dem Verfassungsschutz des Bundes Online-Zugriffe per Dienstanweisung. Der Zollfahndungsdienst und das bayerische Landeskriminalamt betreiben eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung“. Dabei werden direkt auf dem Computer Daten erhoben, die im Zusammenhang mit der Telekommunikation stehen – etwa Tondateien bei der Internettelefonie und E-Mails unmittelbar vor oder nach ihrer Verschlüsselung. Für diese Quellen-TKÜ“ stellt das Karlsruher Urteil niedrigere Hürden auf.
Können sich Kriminelle schützen?
Schützen könnten Verbrecher ihr System ohne Zweifel – aber der Aufwand kann beträchtlich sein. Firewalls“ und Virenscanner allein reichen wohl nicht. Die meisten Computer mit Internetverbindung dürften nur unzureichend gesichert sein.
Reichen bestehende Gesetze aus?
Gesetzliche Befugnisse der Ermittler reichen derzeit nicht dafür aus, um auf Festplatten zuzugreifen. Aber die Fahnder dürfen den Datenverkehr Verdächtiger über das Internet überwachen, sofern diese einer schweren Straftat verdächtig sind. Der Anbieter des Internetzugangs kann verpflichtet werden, alle gesendeten oder empfangenen Daten des Verdächtigen herauszugeben. Mit viel Aufwand könnten Fahnder die unsortierten Rohdaten wohl auch auswerten, aber alle Mühe wäre vergebens, wenn Täter ihre Daten verschlüsseln.
Können Verschlüsselungen geknackt werden?
Verschlüsselungen würden die Ermittler allerdings vor ein unlösbares Problem stellen. Moderne kryptographische Verfahren sind im Internet gratis zu haben und so sicher, dass nach gegenwärtigem Stand der Technik niemand sie knacken kann. Auch ein bei einer gewöhnlichen Hausdurchsuchung beschlagnahmter Computer mit verschlüsselter Festplatte brächte den Fahndern keine Erkenntnisse, denn Verdächtige müssten Passwörter nicht preisgeben.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa