Schäuble widerspricht Zypries

„Kein BKA-Gesetz ohne Online-Durchsuchung“

27. Juli 2007 Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) beharrt auf einer raschen Einführung von Online-Durchsuchungen von Computern. Schäuble wies am Freitag entschieden die Darstellung von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zurück, er wolle im Streit mit dem Koalitionspartner einlenken. „Es wird kein BKA-Gesetz ohne Online-Durchsuchung geben“, ließ Schäuble über sein Ministerium verbreiten.

Das Gesetz befinde sich in der Ressortabstimmung „und zwar mit dem Instrument der Online-Durchsuchung“. Unterstützung erhält Schäuble von seiner Parteivorsitzenden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) könne sich kein BKA-Gesetz ohne dieses Instrument vorstellen, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg in Berlin.

SPD will Urteil aus Karlsruhe abwarten

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll durch das novellierte Gesetz mehr Kompetenzen für die Terrorbekämpfung erhalten. Die SPD will bei der strittigen Online-Durchsuchung eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Karlsruhe prüft das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das Online-Durchsuchungen schon ermöglicht. Ein Urteil wird im März 2008 erwartet.

Zypries hatte verlauten lassen, Schäuble werde das BKA-Gesetz ohne diesen Punkt den Ländern im Herbst zur Abstimmung vorlegen. Der Innenminister rücke anscheinend von seiner Forderung ab, dass der Gesetzentwurf zu den neuen Zuständigkeiten des Bundeskriminalamts die heimlichen Online-Durchsuchungen enthalten müsse. „Das ist vernünftig und entspricht der Position der SPD“, fügte die Bundesjustizministerin in der „Berliner Zeitung“ hinzu.

Über Online-Durchsuchungen könne dann in Ruhe beraten werden. Auch könne das Urteil der Verfassungsrichter so bewertet werden. Ausspähungen von Computern stellten einen extremen Eingriff in die Privatsphäre dar. „Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden“, sagte Frau Zypries. Es müsse auch geklärt werden, wie Dritte geschützt werden könnten.

Merkel und Schäuble einig

Schäuble war wegen mehrerer Äußerungen zur inneren Sicherheit in den vergangenen Wochen beim Koalitionspartner SPD wiederholt auf Kritik gestoßen (siehe auch: Kommentar: Der Schärfste - Wolfgang Schäuble). Die Bundeskanzlerin hatte sich zuletzt hinter Schäuble gestellt. Die Online-Durchsuchung gehöre „zu einem BKA-Gesetz dazu“, sagte Frau Merkel vergangene Woche in der Bundespressekonferenz (siehe auch: Auch Merkel will Online-Durchsuchungen).

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag Wolfgang Bosbach (CDU) sagte am Freitag im Bayerischen Rundfunk: „Ich gehe mal davon aus, dass diese Vermutungen falsch sind. Ich habe keine Ahnung, wie Frau Zypries auf den Gedanken gekommen ist, und ich kann mir das auch nicht vorstellen, dass Wolfgang Schäuble von dem ablässt, was dringend notwendig ist.“

Erst vor wenigen Tagen habe der Innenminister ein Schreiben an den Kanzleramtschef und die Fraktionsvorsitzenden der großen Koalition geschickt und darin ausführlich dargelegt, dass die Online-Durchsuchung unverzichtbar sei, sagte Bosbach. Zudem habe niemand in der SPD-Fraktion auf einer jüngsten Sitzung zum Thema fachlich bestritten, dass dieses Fahndungsinstrument notwendig sei. „Die SPD will es mehrheitlich nicht, das ist etwas völlig anderes.“



Text: FAZ.NET mit dpa/Reuters
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche