
Der Gesetzgeber müsste nur die Anrechnung der Direktmandate auf die Sitzverteilung aufgeben, also 299 Direktmandate anhand der Erststimme vergeben und 299 (nicht 598, wie jetzt) Listenmandate nach der Zweitstimme. Das käme allerdings den grossen Parteien zugute. Hätte am Ausgange der letzen Wahl zwar grundsätzlich nichts geändert (nur die Oppositionsparteien hätten noch etwa die Hälfte ihrer Sitze, SPD und CDU/CSU je ca. 30 mehr), nach aktuellen Umfragen hätte dann aber die CDU/CSU die absolute Mehrheit im Parlament. Jedoch erscheint dies gegenüber dem reinen Mehrheitswahlrecht (nur Wahlkreise) oder reinen Verhältniswahlrecht (nur Listen) als am ehesten gangbarer Kompromiss. Alles andere (Ausgleichsmandate, Mehrpersonenwahlkreise mit Präferenzstimmen , Stichwahlen etc.) wird eh nur zu kompliziert.

Die Begründung noch mal einen Verfassungswidrigen Bundestag wählen zu lassen weil die Nominierung schon begonnen habe, kann nur für einen Politiker einleuchtend sein. Erst recht, wenn man sich nur auf die vom Verfassungsgericht kritisierten Punkte konzentrieren will. Eine Verschiebung der Reform macht nur dann Sinn, wenn man ein größeres Vorhaben anpacken möchte. Eines bei dem man unter anderem nachdenkt ob die 600 Abgeordneten in der heutigen Zeit noch angemessen sind. Aber das leuchtet wieder rum keinem Politiker ein. So stellt man jedes mal fest, dass man als (inzwischen nur noch potentieller) Wähler und Politiker in völlig verschiedenen Welten lebt.