Zur nächsten Bundestagswahl?

Rufe nach baldiger Wahlrechtsreform

05. Juli 2008 Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das Wahlrecht in Teilen für fehlerhaft hält, haben Richter und Rechtspolitiker in Berlin für eine Reform des Bundeswahlgesetzes bereits zur Bundestagswahl 2009 plädiert. Nach Ansicht des früheren Bundesverfassungsrichters Mahrenholz kann eine vernünftige Neuregelung innerhalb weniger Wochen verabschiedet werden. Es sei völlig unverständlich, dass der nächste Bundestag abermals „auf verfassungswidrige Weise“ gewählt werden solle, sagte Mahrenholz im Deutschlandfunk.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass die gesetzliche Grundlage für Bundestagswahlen bis Mitte 2011 geändert werden muss. Es erklärte eine Klausel im Zusammenhang mit sogenannten Überhangmandaten für verfassungswidrig, die dazu führen kann, dass eine Partei durch Stimmengewinne in der Gesamtbilanz Mandate einbüßt.

Thierse: „Wir haben ein vorzügliches Wahlrecht“

Der stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen Ströbele sprach sich dafür aus, nicht noch einmal „mit einem fehlerhaften Wahlrecht“ in die nächste Bundestagswahl zu gehen. Ein rasche Gesetzesänderung mache zwar Mühe, es gebe aber „dringenden Handlungsbedarf“, sagte er. Der FDP-Politiker Burgbacher forderte hingegen, das Wahlrecht noch in dieser Wahlperiode - mit Wirkung für die übernächste Wahl - zu ändern. Dies sei „guter Brauch“, weil damit die persönliche Betroffenheit der Abgeordneten weitgehend entfalle. Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Thomas Strobl (CDU), hatte zuvor erklärt, wegen der komplexen Materie hätten die Verfassungsrichter bewusst eine lange Frist bis Ende Juni 2011 gesetzt - mit einer raschen Gesetzesänderung sei nicht zu rechnen.

Nach Ansicht des Justitiars der SPD-Bundestagsfraktion, Benneter, ist eine Reform zur Bundestagswahl im Herbst 2009 nicht möglich, weil die Nominierung von Kandidaten bereits begonnen habe. Bundestagsvizepräsident Thierse (SPD) wandte sich gegen eine umfassende Reform. „Wir haben ein vorzügliches Wahlrecht, das fair und gerecht ist durch eine Kombination von Erst- und Zweitstimmen. Wir sollten uns auf die Änderungen beschränken, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich verlangt hat“, sagte er.

Das negative Stimmgewicht - ein Effekt des Bundeswahlgesetzes

Die Zuteilung der Mandate erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst werden die in den Wahlkreisen errungenen Mandate ermittelt. Sodann wird die jeder Landesliste zustehende Abgeordnetenzahl berechnet. Schließlich werden für die endgültige Mandatsverteilung die in den Wahlkreisen errungenen Mandate auf die für jede Landesliste ermittelte Abgeordnetenzahl angerechnet. In jedem der 299 Wahlkreise wird ein Abgeordneter nach den Grundsätzen der relativen Mehrheitswahl gewählt. Diese Direktmandate bleiben auf jeden Fall bei dem gewählten Bewerber und damit bei der Partei, für die er kandidiert hat - also auch dann, wenn die Zahl der von einer Partei in einem Land errungenen Direktmandate die Zahl der ihr nach dem Anteil der Wählerzweitstimmen zustehenden Sitze übersteigt.

An diese Personenwahl in den Wahlkreisen schließt sich ein Ausgleich an, der sicherstellen soll, dass sich die Zusammensetzung des Bundestags im Wesentlichen nach dem Verhältnis der abgegebenen Zweitstimmen bemisst. In einem ersten Schritt wird berechnet, wie viele Sitze jeder Landesliste einer Partei nach der Zahl der von ihr errungenen Zweitstimmen zustehen. Anschließend wird die Sitzverteilung unter Berücksichtigung des Erststimmenergebnisses errechnet. Die Sitze im Deutschen Bundestag werden entsprechend den Zweitstimmen verteilt.

Gewinn von Zweitstimmen

Für Landeslisten derselben Partei werden die Sitze in einem zweistufigen Verfahren ermittelt. Zunächst ist zu berechnen, wie viele Sitze auf die einzelnen Listenverbindungen und die nicht verbundenen Listen entfallen (das ist die „Oberverteilung“). In einem zweiten Schritt wird ermittelt, wie viele der von der Listenverbindung errungenen Sitze den einzelnen Landeslisten einer Partei zuzuweisen sind („Unterverteilung“). Damit die verhältnismäßige Sitzzuteilung ungeachtet der vorgeschalteten Personenwahl in den Wahlkreisen verwirklicht wird, werden die in den Wahlkreisen errungenen Mandate auf die einer jeden Partei zugefallenen Sitze angerechnet.

Diese Berechnung der Mandatszuteilung kann zu dem negativen Stimmgewicht führen und bewirken, dass der Gewinn von Zweitstimmen einer Partei zu einem Mandatsverlust bei genau dieser Partei führt. Stehen nämlich der Zahl der gewählten Wahlkreisbewerber einer Partei in einem Land nur ebenso viele oder weniger nach Zweitstimmen auf die Landesliste unterverteilte Sitze gegenüber, dann kann es für die Partei günstiger sein, weniger Zweitstimmen in einem Land zu erhalten, wenn dadurch die Sitzzahl in der bundesweiten Oberverteilung zwischen den verschiedenen Parteien nicht beeinflusst wird. Einfluss hat die niedrigere Stimmzahl dann allein auf die Unterverteilung der Sitze auf die einzelnen Landeslisten der betroffenen Partei.

Spezifische Regelungen des Bundeswahlgesetzes

Denn eine niedrigere Anzahl an Zweitstimmen kann bei der Unterverteilung dazu führen, dass eine andere Landesliste vorrangig zum Zuge kommt. Büßt die Partei in dem Land, in dem sie ein Überhangmandat gewonnen hat, ein Listenmandat in der Unterverteilung ein, so erleidet sie dadurch keinen Nachteil, weil ihre Liste ohnehin nicht zum Zuge kommt und sie die ihr zustehenden Wahlkreismandate nicht verlieren kann. Eine andere Landesliste der Partei erhält hingegen einen Sitz mehr. Damit gewinnt die betroffene Partei bundesweit durch den geringeren Stimmenanteil einen Sitz hinzu.

Die Möglichkeit der Entstehung von Überhangmandaten allein führt also nicht zum Auftreten von negativem Stimmgewicht. Möglich ist dieses nur aufgrund der spezifischen Regelungen des Bundeswahlgesetzes, nach denen die Verteilung der Listenmandate in einem zweistufigen Verfahren zunächst auf die Parteien und dann auf die verbundenen Landeslisten derselben Partei erfolgt. (Mü.)



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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