Guttenbergs Ministerium setzt die Neuerungen um
Die Bundesregierung will den Bezug von Kinderpornographie im Internet erheblich erschweren. Das Kabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums beschlossen. Demnach sollen die Internet-Provider den Zugriff auf die beanstandeten Seiten künftig nach Maßgabe des Bundeskriminalamts unterbinden. Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg im Interview mit Stephan Löwenstein.
Maßgabe für diese gemeinsame Gesetzesinitiative war sicher nicht der Blick auf den nächsten September, sondern ein dringender Handlungsbedarf. Wir beobachten einen stetigen Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie. Für mich ist es nicht hinnehmbar, dass in Deutschland kinderpornographische Inhalte im Internet ohne weiteres zugänglich sind, während sie in vielen anderen Ländern erfolgreich gesperrt werden. In Kooperation mit der Wirtschaft haben wir eine effektive und praktikable Lösung gefunden.
Ich kann nicht ausschließen, dass technisch versierte Pädokriminelle es weiterhin schaffen, Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet zu erlangen. Die Erfahrungen in Norwegen und Schweden zeigen aber, dass das Stoppschildverfahren Tausende davon abhält, sich durch den Konsum kinderpornographischer Inhalte indirekt an der Schändung des Kindes zu beteiligen. Allein in Schweden werden jährlich 50.000 Zugriffe verhindert. In Deutschland gehen wir davon aus, dass wir 300.000 bis 450.000 Zugriffe verhindern können.
Von einem Sinneswandel kann nicht die Rede sein. Ich habe so wirkungsvoll wie möglich nach einer Lösung gesucht, die dieser verabscheuungswürdigen Kriminalität einen Riegel vorschiebt. Zunächst war es wichtig, gemeinsam mit dem Bundesminister des Innern und der Familienministerin Gespräche mit der betroffenen Wirtschaft zu führen, um Klarheit zu erhalten, welche Maßnahmen einen praktikablen Weg darstellen. Ein Resultat dieser Gespräche war die freiwillige vertragliche Selbstverpflichtung der wichtigsten Unternehmen, eine Netzsperrung in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt vorzunehmen. Wir benötigen aber eine gesetzliche Regelung, um die Sperrung von Kinderpornos im Netz flächendeckend und langfristig zu gewährleisten.
Allgemein gilt: Eine Zugangssperre darf nicht zu einer Hintertür für eine Zensur des Internets werden. Informations- und Kommunikationsfreiheit ist ein Grundrecht, das es zu schützen gilt. Wir haben uns im Kabinett deshalb ausdrücklich darauf verständigt, die Zugangssperren auf kinderpornographische Inhalte zu beschränken. Dies ändert aber nichts an der gebotenen Verfolgung anderer Straftaten.
Der Steuerzahler wird nicht belastet, denn wir gehen davon aus, dass der zusätzliche Aufwand beim Bundeskriminalamt mit den vorhandenen Haushaltsmitteln erwirtschaftet wird. Auf die Unternehmen kommen Investitionskosten zu, die sich jedoch in vertretbaren Grenzen halten werden. Eine genaue Schätzung können wir zurzeit nicht vornehmen. Wir rechnen aber nicht mit einer Auswirkung auf das Preisniveau.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa