Gleichbehandlungsgesetz

Merkel und Pofalla verteidigen Kompromiß der Koalition

Merkel mit Pofalla: “In 16 Punkten durchgesetzt“

Merkel mit Pofalla: "In 16 Punkten durchgesetzt"

08. Mai 2006 Die CDU-Vorsitzende, Bundeskanzlerin Merkel, und ihr Generalsekretär Pofalla haben nach der Kritik einiger CDU-Ministerpräsidenten am Gleichbehandlungsgesetz den Inhalt des Koalitionsentwurfes in der Sitzung des CDU-Präsidiums verteidigt.

Von Teilnehmern der Sitzung hieß es, Frau Merkel habe in der Sitzung zugestanden, der Gesetzentwurf enthalte Regelungen, die die Unionsseite „nicht gewollt“ habe. Pofalla trug vor, es sei andererseits auch „einiges herausverhandelt“ worden an Forderungen, die von der SPD aufgestellt worden waren. Die Union habe sich in 16 Punkten durchgesetzt. Er schloß weitergehende Änderungen an dem Gesetzesvorhaben aus.

Pofalla lobte in diesem Zug den für Innenpolitik zuständigen stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Bosbach, der seitens der Union mit Justizministerin Zypries (SPD) die Verhandlungen über den Inhalt des Entwurfes geführt hatte. Das geplante Gleichbehandlungsgesetz führt in Deutschland vier Richtlinien der EU-Kommission aus. Es war von der rot-grünen Vorgängerregierung unter dem Titel „Antidiskriminierungsgesetz“ vorgelegt und damals von der Union heftig kritisiert worden mit dem Argument, das Gesetz gehe weit über Brüsseler Vorgaben hinaus.

Wulff plädiert für Änderungen

Am Montag hieß es aus der CDU-Führung, es werde im Wesentlichen bei dem mit der SPD geschlossenen Kompromiß bleiben; die Ministerpräsidenten von Sachsen und Thüringen äußerten derweil vor der Präsidiumssitzung ihre Skepsis. Der sächsische Ministerpräsident Milbradt (CDU) bezweifelte, daß das Gesetz im Bundesrat die Stimmen aller von der Union geführter Bundesländer erlangen werde. Milbradt gestand nach der Präsidiumssitzung jedoch zu, die Welt werde „nicht untergehen, wenn man das Gesetz in der vorhandenen Form“ beschließe.

Der niedersächsische Ministerpräsident Wulff (CDU) plädierte für Änderungen am Gesetz. Über den Bundesrat werde man versuchen, Änderungen vorzunehmen. Der bayerische Ministerpräsident Stoiber (CSU) warnte vor weiteren Verzögerungen. Deutschland drohten erhebliche Strafzahlungen von der EU, falls die EU-Richtlinie nicht bald in deutsches Recht verwirklicht werde. Der Ministerpräsident schloß nicht aus, daß es Änderungen im Detail geben werde.

Geben und Nehmen

Pofalla argumentierte, ungeachtet der ursprünglichen Absicht der Union, nicht mehr gesetzlich zu fixieren als von der EU verlangt, hätten sich im gegenseitigen Geben und Nehmen von Union und SPD zusätzliche Regeln ergeben. Die Union habe etwa erreicht, daß die sogenannte Kirchenklausel aufgenommen werde, die den Kirchen als Arbeitgeber erlaubt, von dem Antidiskriminierungsverbot bei Einstellungen abzuweichen.

Im Gegenzug habe man das - stark eingeschränkte - Verbandsklagerecht von Gewerkschaften akzeptieren müssen. Das Diskriminierungsverbot von Behinderten ergänze gleichfalls den Brüsseler Entwurf, doch sei dies ja auch von den Politikern der Unionsseite so verlangt worden. Auch sei es zwar richtig, daß das Verbot von Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung auf SPD-Verlangen erst zum Schluß wieder in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sei.

Doch gebe es einen Zusammenhang zwischen diesem Kompromiß und einer von der SPD verlangten Konzilianz bei der geplanten Unternehmenssteuerreform und etwa dem Vorsteuerabzug für Landwirte. Regierungssprecher Wilhelm sagte, der Kompromiß zum Gleichbehandlungsgesetz werde so, wie er jetzt vorliege, vom Kabinett beschlossen werden. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren blieben aber anschließend möglich. Die FDP forderte die Länder auf, dem Gesetz der großen Koalition im Bundesrat nicht zuzustimmen.

Text: Lt.; F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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