Nehms Nachfolgerin

Erfahren in politisch heiklen Verfahren

Von Reinhard Müller

Monika Harms folgt Kay Nehm

Monika Harms folgt Kay Nehm

30. Mai 2006 Die „schützende Form“ der Strafprozeßordnung hatte Monika Harms zuletzt stets verteidigt. Die künftige Generalbundesanwältin übt grundlegende Kritik an Absprachen im Strafprozeß, bei denen ihrer Ansicht nach gerade in manchen Wirtschaftsprozessen von schuldangemessenen Strafen keine Rede sein kann. Beredt und entschieden, aber immer auf die Form bedacht - so ist Frau Harms auch in ihrem bisherigen Amt als Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof aufgetreten. Diese Tätigkeit hat ihr Freude bereitet - und doch hat sie nach kurzer Bedenkzeit zugesagt, als sie vom Justitiar der Unionsfraktion im Bundestag, Gröhe (CDU), gefragt wurde, ob sie Nachfolgerin von Generalbundesanwalt Nehm werden wolle.

Eigentlich gehört diese Personalie zum Geschäftsbereich von Bundesjustizministerin Zypries (SPD). Die zeigte sich jedoch von Beginn an offen für einen überzeugenden Vorschlag der Union. Den zu erarbeiten hat Bundeskanzlerin Merkel Gröhe aufgetragen, auch Kanzleramtschef Thomas de Maizière, der frühere sächsische Justizminister, wird gehört worden sein. Es fiel Frau Zypries nicht schwer, dem Vorschlag zuzustimmen.

Nicht beworben, nichts gefordert

Von allen Seiten wird die menschliche und fachliche Qualität von Frau Harms gerühmt. Daß die Spitzenjuristin auch ein aktives Mitglied der CDU ist und im Bundesparteigericht sitzt, schadete nicht. Frau Harms war auch als Bundesverfassungsrichterin im Gespräch, doch es kann keine Rede davon sein, daß sie sich in irgendeiner Form beworben oder das Amt des Generalbundesanwalts gar gefordert hätte.

Die 1946 in Berlin geborene, in Frankfurt aufgewachsene und in Hamburg juristisch groß gewordene Richterin wird auch in ihrem neuen Amt mit Strafrecht auf hohem Niveau befaßt sein. Doch da enden schon die Parallelen: Als Generalbundesanwältin wird Frau Harms nicht nur ständig von einem halben Dutzend Personenschützer umgeben sein. Sie ist dann politische Beamtin und damit an Weisungen aus der Bundesregierung gebunden.

Frische und fröhliche Art

Die richterliche Unabhängigkeit tauscht sie mit dem Risiko der jederzeit möglichen Entlassung in den einstweiligen Ruhestand, wie das Beispiel Alexander von Stahl im Fall Bad Kleinen zeigte. Aber Unabhängigkeit ist nicht nur eine Frage rechtlicher Grundlagen, sondern vor allem der Person. Auch mit Nehm war man in Berlin nicht immer zufrieden, aber wer traut sich schon, den obersten Ankläger und fachlich unbestrittenen Leiter einer Behörde von 79 Spitzenstaatsanwälten anzuweisen oder gar noch weiter zu gehen?

Frau Harms, der alte Weggefährten eine frische und fröhliche Art bescheinigen, hat Erfahrung im Staatsschutz, aber vor allem mit politisch heiklen Verfahren. In letzter Instanz entschied ihr Senat über die Verurteilung der La-Belle-Attentäter (hier wies sie darauf hin, daß die „eigentlichen Hintermänner, libysche Drahtzieher“, nicht vor Gericht gestanden hätten) wie im Fall des früheren DDR-Staats- und -Parteichefs Krenz, der als mittelbarer Täter wegen Totschlags an Flüchtlingen verurteilt wurde. Frau Harms wird in Terrorismusverfahren, ihrem künftig wichtigsten Arbeitsfeld, weder schmutziges Handeln noch ein Abweichen von rechtsstaatlichen Garantien zulassen.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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