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„Richtige und wichtige Entscheidung“

Jetzt ist es amtlich - die Wahl findet statt

Jetzt ist es amtlich - die Wahl findet statt

25. August 2005 Der Weg für die vorgezogene Bundestagswahl ist endgültig frei. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte damit die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler, das Parlament aufzulösen und Neuwahlen für den 18. September anzusetzen.

Politiker von SPD, Union, und Grünen begrüßten die Entscheidung des Gerichts. Sie forderten jedoch als Konsequenz, ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages in das Grundgesetz aufzunehmen. Auch Bundespräsident Köhler befürwortete das Urteil.

„Wichtige Weiterentwicklung“

„Die Wähler haben jetzt die Möglichkeit, die Zukunft unseres Landes mitzubestimmen“, sagte Köhler am Donnerstag in Hannover. „Ich rufe sie auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.“ Die Parteien müßten ihre politischen Konzepte nun „umfassend und ehrlich“ darlegen, sagte der Bundespräsident.

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat das Verfassungsgerichtsurteil über die Neuwahlen begrüßt. „Das Bundesverfassungsgericht hat meine Auffassung bestätigt“, sagte Schröder in Berlin. Es gehe bei der Wahl am 18. September „um die Bestätigung meiner Reformpolitik, einer Politik, die Deutschland zu neuer Stärke führt, ohne den sozialen Zusammenhalt in Frage zu stellen“. Der Kanzler bezeichnete die Entscheidung als „wichtige Weiterentwicklung“ des Verfassungsgerichtsurteils von 1983.

Schröder wolle Deutschland als mittlere Macht positionieren, die dafür eintrete, die Konflikte in der Welt friedlich zu lösen. Dafür brauche er von den Wählern ein neues Mandat, für das er an der Spitze seiner Partei mit aller Entschiedenheit kämpfen werde.

„Gut, daß wir jetzt eine klare Entscheidung haben.“

Auch Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) befürwortete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Für die heutige Entscheidung des Gerichts bin ich dankbar, weil sie Klarheit schafft“, sagte Thierse am Donnerstag in Berlin. Der Wahlkampf könne nun „ohne alle Bedenken und Einwände fortgesetzt und zu einem erfolgreichen Ende geführt werden“. Thierse sagte, wichtig sei die Feststellung des Gerichts, daß die „auflösungsgerichtete Vertrauensfrage legitim“ sei.

Das Gericht habe zudem dem Bundeskanzler einen beträchtlichen Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Mehrheits- und Regierungsfähigkeit zugestanden, sagte Thierse. Der Bundestagspräsident sprach sich abermals dafür aus, in der kommenden Legislaturperiode über einen Selbstauflösungsrecht des Parlaments etwa mit einer Dreiviertelmehrheit zu beraten. Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgericht werde in diesem Zusammenhang auch eine verfassungspolitische Bedeutung haben.

Bundesaußenminister Joseph Fischer sagte am Donnerstag in Berlin: „Ich finde es gut, daß wir jetzt eine klare Entscheidung haben.“ Er habe den Eindruck, daß der Wahlkampf schon voll im Gange sei, nicht nur von den Wahlkämpfern, sondern auch von Seiten der Bürger. Daher sei es eine „richtige und wichtige Entscheidung“.

„Kein Fünkchen eines Makels“

Bundesinnenminister Otto Schily begrüßte ebenso das Urteil. „Die Rechtsaufassung der Bundesregierung wurde in vollem Umfang bestätigt“, sagte Schily am Donnerstag nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Es bleibe nun „kein Fünkchen eines Makels“ an dem von Bundeskanzler Schröder eingeschlagenen Weg, über die am 1. Juli absichtlich verlorene Vertrauensfrage auf Neuwahlen hinzuwirken. Der Kanzler könne sich nun „erhobenen Hauptes“ dem Wahlkampf stellen.

Schily äußerte die Hoffnung, daß durch das „an Eindeutigkeit nicht zu überbietende“ Urteil auch in der Bevölkerung möglicherweise verlorengegangenens Vertrauen wiederhergestellt werde. Inhaltlich lobte er, daß sich das Gericht bei der Überprüfung der Frage, ob der Kanzler über eine stabile Mehrheit verfügt oder nicht, selbst beschränkt habe. „Dies ist hinnehmbar, weil mit der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundespräsidenten bereits drei Kontrollmechanismen vorgeschaltet wurden“, sagte Schily.

Hoffmann: „Wir haben eine Kanzlerdemokratie

Die Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) haben sich enttäuscht darüber gezeigt, daß das Bundesverfassungsgericht ihre Klagen gegen die vorgezogene Bundestagswahl abgewiesen hat. Das Gericht habe dem Bundeskanzler ein Auflösungsrecht geschaffen, mit dem der Kanzler alleine auf Grund seines Mißtrauens das Parlament auflösen könne, sagte Schulz am Donnerstag in Karlsruhe nach der Urteilsverkündung.

Die Abgeordneten müßten jetzt wieder um ihre Rechte kämpfen, um „den Weg in eine Kanzlerdemokratie“ zu verhindern. Hoffmann sagte, sie bereue nichts, sei jedoch sehr enttäuscht. „Ich bin in völliger Überzeugung nach Karlsruhe gekommen, daß wir eine parlamentarische Demokratie haben. Heute ist mir erklärt worden, wir haben eine Kanzlerdemokratie.“

SPD: Urteil über den Tag hinaus bedeutsam

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) begrüßte hingegen das Urteil zur Neuwahl. „Jetzt hat der oberste Souverän das Wort: das Volk. Die Neuwahl ist für unser Land jetzt richtig und notwendig“, sagte Wowereit am Donnerstag. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) brauche für die Fortführung seiner Politik jetzt ein klares Votum der Wähler.

Zugleich sprach sich Wowereit für ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages in der nächsten Legislaturperiode aus. Dafür müsse ein ausreichend hohes Quorum beschlossen werden. „Solche Regelungen gibt es bereits in einigen Länderverfassungen. Das ist ein klarer demokratischer Weg zu Neuwahlen, der auch im Grundgesetz für die Bundesebene freigemacht werden sollte“, sagte der Berliner Bürgermeister.

„Wiederherstellung des Rechtsfriedens“

Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber hat die Entscheidung aus Karlsruhe erleichtert aufgenommen. Er befürworte das Votum außerordentlich, sagte Stoiber am Donnerstag vor einer Sitzung der CSU-Landesgruppe in München. „Damit ist nun Gott sei Dank der Weg frei für den notwendigen Wechsel in Deutschland.“ Für die Union sei das Urteil abermals ein Impuls, um bei den Bürgern für noch mehr Zustimmung zu werben.

Das Mehrheitsvotum der Karlsruher Richter von sieben zu eins Stimmen diene der „Wiederherstellung des Rechtsfriedens“, sagte CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach am Donnerstag in der ARD. Ohne diese Mehrheit hätte es weitere Debatten gegeben. „Jetzt ist dieses Thema abgehakt.“ Die Karlsruher Richter hätten das Grundgesetz strikt angewandt.

Selbstauflösungsrecht des Bundestages?

Zugleich sagte Bosbach, es gebe Gründe gegen und für das Recht des Parlaments, sich selbst aufzulösen. Letztere überwiegen nach seiner Ansicht aber. Bundestag und Bundesrat sollten sich damit aber „in aller Ruhe“ befassen.

Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck mahnte für ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages hohe Hürden an. Sein FDP-Kollege Max Stadler sieht für eine solche Debatte keine Zeitnot. Es dürfe nicht sein, daß ein Bundeskanzler einen Wahltermin willkürlich festlegen könne. Jedoch gebe es keine Eile für ein Selbstauflösungsrecht. Nötig wären hohe Hürden wie ein hohes Quorum und eine geheime Abstimmung.

Text: FAZ.NET mit Material von dpa/ddp/Reuters/AP/AFP
Bildmaterial: dpa/dpaweb

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