E-Wahlen

Wie sicher sind Wahlcomputer?

Von Nicolas Wolz

„Black Boxes”, mit denen man Schach spielen kann

„Black Boxes”, mit denen man Schach spielen kann

03. Januar 2007 Die Bundestagswahl 2005 ist ungültig. Das meint zumindest Ulrich Wiesner, ein 38 Jahre alter Informatiker aus Frankfurt am Main. Gemeinsam mit seinem Vater, einem emeritierten Politikwissenschaftler, hat Wiesner beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt, weil in etwa 2000 Wahlbezirken knapp zwei Millionen von insgesamt 62 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland mit Hilfe von Wahlcomputern abgestimmt hätten.

Das Zustandekommen des Wahlergebnisses, so die Wiesners in der Begründung zu ihrem Einspruch, sei beim Einsatz von Computern nicht öffentlich nachvollziehbar und damit gesetzeswidrig. Die Kontrollmöglichkeit der Öffentlichkeit ist ihrer Ansicht nach „die wesentliche Voraussetzung für demokratische Wahlen“.

40.000 Unterschriften gegen Wahlcomputer

Nun sollen die Karlsruher Richter sich mit Wiesners Einspruch befassen

Nun sollen die Karlsruher Richter sich mit Wiesners Einspruch befassen

Doch Wahlcomputer, sagt Ulrich Wiesner, seien „Black Boxes“, in die man nicht hineinsehen könne. Auch Kontrollausdrucke auf Papier gebe es nicht. Zudem seien die Geräte vergleichsweise leicht zu manipulieren. Die Wahlcomputer stünden zwischen zwei Wahlterminen jahrelang in irgendeinem Lagerraum. Theoretisch wäre es also möglich, dass jemand sich lange vor der nächsten Wahl Zutritt verschafft und die Software austauscht. „Das dauert weniger als drei Minuten.“ Die Geräte würden erst Monate oder gar Jahre später wieder in Betrieb genommen, und niemand käme auf die Idee, dass sie manipuliert worden sein könnten. Die umprogrammierte Software könnte dann unbemerkt Stimmen von einer Partei auf eine andere übertragen.

Wiesner steht mit seinen Befürchtungen nicht allein. Andere Kritiker wie der Chaos-Computer-Club (CCC) in Berlin bemängeln, dass man die elektromagnetische Abstrahlung der Computer messen und auf diesem Wege feststellen könne, wer wie gewählt hat. Und in einer öffentlichen Petition gegen den Einsatz von Wahlcomputern des Mathematikers Tobias Hahn aus Berlin, die in den vergangenen Wochen auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags von mehr als 40.000 Personen unterzeichnet wurde, heißt es: „Werden Wahlcomputer eingesetzt, wird ein einfaches, unzählige Male erprobtes, evaluiertes und bewährtes System durch ein komplexes, von nur wenigen Einzelnen überprüfbares System ersetzt.“

In Deutschland wurden Wahlcomputer - zugelassen sind derzeit ausschließlich Geräte des niederländischen Herstellers Nedap - zum ersten Mal bei der Europawahl 1999 eingesetzt, bei Bundestagswahlen erstmals 2002. Im vergangenen Jahr sind Wahlcomputer bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt sowie bei den Kommunalwahlen in Hessen zum Einsatz gekommen, zuletzt bei der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus Ende Oktober. Allem Anschein nach ist dabei alles ordnungsgemäß verlaufen. Doch für Wiesner sind die schlechten Erfahrungen, die andere Länder, etwa die Vereinigten Staaten und die Niederlande, mit Wahlcomputern gemacht hätten, nicht zu übersehende Alarmsignale.

ODIHR: Keine grundsätzlichen Einwände

„Vor allem in diesen beiden Ländern gibt es derzeit eine breite Diskussion über den Einsatz von Wahlcomputern“, sagt auch Urdur Gunnarsdottir, Sprecherin des für die Beobachtung von Wahlen zuständigen Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Nach Angaben des ODIHR sind in den Vereinigten Staaten verschiedene Geräte und Verfahren zugelassen; eine Vereinheitlichung des Verfahrens ist jedoch geplant. Kontrollausdrucke - wichtig auch für ein nochmaliges Auszählen der Stimmen per Hand im Falle von Unstimmigkeiten - sind derzeit nur im Staat Nevada gesetzlich vorgeschrieben. Und in den Niederlanden, wo die gleichen Geräte verwendet werden wie in Deutschland, ist es einer Hacker-Initiative vor kurzem gelungen, den Quellcode der Wahlcomputer so zu verändern, dass man mit den Geräten Schach spielen konnte. In Amsterdam wurde dann bei der Parlamentswahl Ende November zur Sicherheit wieder mit Papier und Bleistift abgestimmt.

Bisher haben ODIHR-Mitarbeiter den Einsatz von Wahlcomputern in den Vereinigten Staaten, den Niederlanden, in Belgien und in Kasachstan beobachtet. Aus ihrer Sicht, sagt Frau Gunnarsdottir, gebe es keine grundsätzlichen Einwände gegen die elektronische Stimmabgabe - sofern die Systeme sicher vor Manipulationen seien. Allerdings beginne das ODIHR gerade erst damit, sich intensiver mit dem Problem der elektronischen Wahlen zu befassen. Abschließende Aussagen ließen sich deshalb noch nicht treffen. „Das Wichtigste ist, dass die Wähler sich sicher fühlen. Sie müssen nachvollziehen können, was mit ihrer Stimme geschieht.“

„Zwei Schritte zu früh“

Genau das aber ist nach Ansicht Wiesners bei dem deutschen Verfahren nicht gewährleistet. Grund genug, dem elektronischen Wahlverfahren nicht zu trauen, findet auch Ulrich Karpen. Der Staatsrechtler von der Universität Hamburg hat ein Buch über das Thema geschrieben und unterstützt den Einspruch der Wiesners. „Das Wahlrecht“, sagt Karpen, „ist sozusagen das Grundgesetz der Demokratie. Es ist deshalb extrem wichtig, dass dieses Verfahren absolut zweifelsfrei und sicher vor fremden Eingriffen ist. Das ist aber leider weder bei der Briefwahl noch bei der elektronischen Wahl der Fall.“ Umso erstaunlicher findet Karpen, „mit welcher Naivität“ die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) mit dem Problem umgehe. Die „Abwehrmaßnahmen“ der Behörde, die für die Sicherheit der Wahlgeräte zuständig ist, empfindet Karpen als völlig ungenügend. „Wir sind mit dem Einsatz von Computern zwei Schritte zu früh. Es muss doch nicht sein, dass man ein neues Auto direkt auf die Autobahn lässt.“

Das sieht Dieter Richter ganz anders. Richter ist Professor für Angewandte Informatik und leitet bei der PTB in Berlin den Fachbereich „Metrologische Informationstechnik“. Der Fachbereich prüft die in Deutschland eingesetzten Wahlcomputer und empfiehlt dem Bundesinnenministerium deren Zulassung oder Ablehnung. Richter ist davon überzeugt, dass die hierzulande verwendeten Geräte einwandfrei funktionieren. Die vollständige Übertragung der von der holländischen Initiative veröffentlichten Untersuchungsergebnisse auf Deutschland hält er für unzulässig. „Die in Holland getesteten Computer waren - soweit wir wissen - aus der ältesten Baureihe des Herstellers, die in Deutschland nie zum Einsatz kam. Deshalb sind beispielsweise die Abstrahlungsmessungen nicht übertragbar. Unsere Messungen an den in Deutschland eingesetzten Geräten bestätigen die vermuteten Gefahren nicht.“

Natürlich könne man nicht mit letzter Sicherheit ausschließen, dass jemand sich heimlich an den Geräten zu schaffen mache und versuche, die Software zu manipulieren. „Aber diese Geräte stehen nicht auf dem Marktplatz herum, sondern sind gesichert aufzubewahren. Zudem werden vor jeder Wahl Tests gemacht, und es besteht die Möglichkeit, Vergleiche mit dem geprüften Baumuster zu machen.“ Auch das Argument der fehlenden Kontrollausdrucke lässt Richter nicht uneingeschränkt gelten. „Auch Ausdrucke sind grundsätzlich manipulierbar.“

„Keinerlei Anhaltspunkte für eine Manipulation“

Trotzdem räumt Richter ein, es sei mittlerweile eine Diskussion über ergänzende Absicherungen in Gang gekommen, die für die PTB nicht ohne Folgen bleiben könne. „Wir müssen uns Gedanken machen, wie man die Sicherungsmaßnahmen verbessern kann. Nicht nur im technischen Bereich, sondern auch, um dadurch Vertrauen zu schaffen.“ Insofern steht die PTB den Initiativen von Wiesner, Hahn und dem Chaos-Computer-Club durchaus offen gegenüber. Denn wenn sie tatsächlich Sicherheitslücken entdeckten, sei das im Interesse aller Beteiligten. „Wir bei der PTB verstehen uns nicht als Gegenspieler von Herrn Wiesner oder dem CCC. Wenn wir wirklich etwas übersehen haben, sind wir dankbar für jeden Hinweis und werden uns bemühen, rasch für Abhilfe zu sorgen.“

Ulrich Wiesner genügt das nicht. Er will an seinem Einspruch festhalten, auch wenn der kurz vor Weihnachten vom Bundestag abgelehnt wurde. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hatte Ende November eine Beschlussvorlage erarbeitet, in der Wiesners neunzehnseitiger Antrag ebenso zur Ablehnung empfohlen wurde wie mehrere Dutzend andere Einsprüche gegen das Ergebnis der Bundestagswahl. In der Begründung des Ausschusses hieß es, es gebe „keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Wahlgeräte manipuliert wurden oder fehlerhaft funktionierten. Ferner wurden die in der Bundeswahlgeräteverordnung im Hinblick auf die Manipulationssicherheit der Geräte aufgestellten Anforderungen beachtet. Auch der Umstand, dass das Gerät die Stimmen zählt und nicht wie bei der Urnenwahl Stimmzettel vom Wahlvorstand ausgewertet werden, steht nicht im Widerspruch zu rechtlichen Vorgaben bezüglich der Öffentlichkeit der Wahl.“

Ablehnung nicht überraschend

Für Wiesner kommt die Ablehnung seines Antrags nicht überraschend: „Man kann nicht von einem Abgeordneten verlangen, dass er seine eigene Wahl ablehnt.“ Auch der Staatsrechtler Karpen meint, die Wahlprüfung durch den Bundestag sei „verbesserungswürdig“: „Das Parlament neigt grundsätzlich nicht dazu, Einsprüchen stattzugeben, egal ob sie berechtigt sind oder nicht.“ Wiesner hat deshalb schon eine Wahlprüfungsbeschwerde vorbereitet, die er nun beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen will.

Bis eine endgültige Entscheidung in dieser Sache gefallen ist, wird man im Osten Europas vermutlich schon einen Schritt weiter sein - und damit die Diskussion um Sicherheit und Transparenz elektronischer Wahlsysteme in eine neue Dimension führen: In Estland darf nach einem offensichtlich erfolgreichen Probelauf auf kommunaler Ebene nun auch bei den Parlamentswahlen im März 2007 erstmals per Internet abgestimmt werden.

Text: F.A.Z., 03.01.2007, Nr. 2 / Seite 1
Bildmaterial: AP, picture-alliance / dpa/dpaweb

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