Wenn man ein Rechtssystem auf Moral und dem Gleichheitsgrundsatz aufbaut, sollte der Zusammenhang eigentlich deutlich werden: wer eine Straftat begeht, wird bestraft; wer lediglich verdächtig ist, ist unschuldig. In dubio pro reo.
Wenn unsere Regierung nun dies ändern möchte, führt sie Willkür und Ungleichheit in unseren Rechtsstaat ein. Böse Zungen mögen sicher sagen, das sei längst der Fall. Dennoch sollte jemand den Regierenden entschieden klarmachen, daß noch mehr Willkür als bisher (im Namen der Terrorbekämpfung) nur in die falsche Richtung führen kann.
Wenn lediglich "Beandstandungen" in Zusammenhang mit Entführung und Folter unter Mißachtung sämtlicher Bürgerrechte gegeben sind, stelle ich mir die Frage: Was muss passieren, damit deutlichere Worte fallen? Deportationen in jeglicher Form, auch von möglichen Terror-Verdächtigen, stehen in krassem Gegensatz zu den in der Verfassung verankerten demokratischen Grundrechten. Verharmlosungen sind in diesem Zusammenhang unangemessen.
Das in dem gleichen Artikel die "Sicherheit des einzelnen Bürgers" durch den möglichen Einsatz der Bundeswehr im Innern (Wie darf man sich das vorstellen, Uniformierte mit geschultertem Gewehr vor öffentlichen Gebäuden, und Kaufhäusern?) gefordert wird, drückt einmal mehr die Hilflosigkeit aus, die sich generell gegenüber dem Phänomen Terrorismus einstellt. Davon abgesehen, daß ständige Militärpräsenz weder mein Gefühl der Sicherheit erhöht noch das Stadtbild nachhaltig aufhübscht, ja eher ungute Assoziationen weckt, zeigt doch die Erfahrung anderer Länder, das Armeen kein probates Mittel gegen zu allem entschlossenen Tätern darstellen.
Im Gegenteil, das Aufschaukeln der Gewalt (die allenthalben erwähnte Gewaltspirale) ist immer auch die Folge solchen Vorgehens, selbsterfüllende Prophezeiungen die Rechtfertigung für dann weitere Maßnahmen in Richtung neuer Gesetze und Einschränkungen basisdemokratischer Errungenschaften. Hier ist die Politik gefordert, ihre ureigene Stärke der Kommunikation auszuspielen,alles andere kennen wir schon zu Genüge.