23. April 2008 Der frühere Innenminister Otto Schily (SPD) setzt seinen Streit mit dem Bundestagspräsidium über die Veröffentlichung von Nebeneinkünften vor dem Bundesverwaltungsgericht fort. Am Mittwochmorgen hatte das Präsidium gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 22.000 Euro verhängt. Dagegen kündigte Schily nun eine Klage an.
Die Veröffentlichung seiner genauen Honorare beeinträchtige seine Schweigepflicht als Anwalt, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete. Schily soll nach einer einvernehmlichen Entscheidung des Bundestagspräsidiums ein Ordnungsgeld in Höhe von drei Monatsdiäten zahlen.
Der Abgeordnete sei auch nach erneuter Fristsetzung nicht seiner Pflicht zur Offenlegung von Tätigkeiten neben dem Mandat gemäß den Verhaltensregeln des Bundestages nachgekommen. Das Präsidium hat damit die Hälfte des Höchstbetrags angesetzt, der sechs Monatsdiäten oder 44.034 Euro beträgt.
Bundestagspräsident versteht Schily
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) reagierte mit viel Verständnis auf die Weigerung Schilys', die Einkünfte aus seiner Anwaltstätigkeit offenzulegen. Lammert verwies darauf, dass er den neuen Verhaltensregeln seinerzeit nicht zugestimmt habe. Die Regeln seien aber vom Bundestag so beschlossen worden und gelten damit ausnahmslos für alle.
Es könne deshalb keine Ausnahmeregelungen für einzelne Abgeordnete geben. Er könne nicht finden, dass Schilys Verhalten auf einer willkürlichen Position beruhe. Nach Abwägung zwischen dem konkreten Fall und anderen denkbaren Fällen halte er die Größenordnung des Ordnungsgeldes daher für angemessen.
Siemens soll Honorar an Schily gezahlt haben
Schily, der von 1998 bis 2005 der Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder angehörte, hatte sich trotz mehrfacher Aufforderung von Lammert geweigert, Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailliert offenzulegen. Bereits Ende Februar war er gerügt worden, weil er die Verhaltensregeln für Abgeordnete verletzt hatte. Vor der Entscheidung über das Bußgeld wurde Schily aber nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die er fristgerecht Ende März einreichte.
Die Verhaltensregeln des Bundestages sehen aber eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten vor. Darunter fallen z.B. die Fortsetzung einer vor der Mitgliedschaft ausgeübten Berufstätigkeit sowie Beratungs-, Vertretungs-, Gutachter-, publizistische und Vortragstätigkeiten, heißt es in dem Regelwerk. Die Anzeigepflicht entfalle nur, wenn die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von 1000 Euro im Monat oder von 10.000 Euro im Jahr nicht übersteigt.
Im Fall Schily geht es aber um mehr Geld. Nach Medienberichten soll der SPD-Politiker für eine anwaltliche Beratung des Siemens-Konzerns ein Honorar von 140.000 Euro erhalten haben.
Wiefelspütz: Folgerichtig und logisch
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hat die Verhängung des Ordnungsgeldes gegen Schily begrüßt. Das ist folgerichtig und logisch, sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger: Unsere Verhaltensregeln gelten für alle - sogar für den berühmten und bedeutenden Otto Schily.
Dieser findet auch bei einem der Abgeordneten, die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Abgeordnetengesetz klagten, keine Unterstützung. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Heinrich Leonhard Kolb sagte dem Kölner Blatt mit Blick auf Schilys Weigerung, seine Nebeneinkünfte offenzulegen. Wir haben in Karlsruhe gegen das Gesetz geklagt und sind damit nicht durchgekommen. Es gibt jetzt eine klare Rechtslage. Wir halten uns an das Gesetz. Schily solle dies auch tun. Unter den Klägern war neben Kolb unter anderem der ehemalige Unionsfraktionsvorsitzende Friedrich Merz.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, reuters