05. März 2008 Seit Innenminister Schäuble (CDU) vor anderthalb Jahren die Deutsche Islamkonferenz (DIK) zusammengerufen hat, geraten die Muslime in Deutschland in bis dahin ungekannte Bewegung. Diskussionsfreudig bis zur Streitbarkeit, verhandlungslaunig bis zur Raffinesse beteiligen sich muslimische Organisationen und Einzelpersonen an der Konferenz, die in vier Arbeitsgruppen tagt und sich in Abständen von etwa sechs Monaten zu Plenarsitzungen trifft.
Auf Seiten des Innenministeriums, das die Konferenz initiiert und ausrichtet, ist Abteilungsleiter Markus Kerber dafür zuständig, dass aus Diskussionen irgendwann verbindliche Absprachen werden zwischen Staat und Religionsgemeinschaften.
Grundgesetz ja, aber bitte mit Distanz
Die vier Arbeitsgruppen sind thematisch gegliedert, es geht dabei um Werte, Religion, Wirtschaft und Sicherheit. In der ersten Gruppe sollten Fragen der deutschen Gesellschaftsordnung und der hiesigen Werte erörtert werden. Dabei ging es beispielsweise um die Gleichberechtigung von Mann und Frau, um Erziehungsfragen, aber auch um die Besonderheiten freier, demokratischer Gesellschaften. Der bloß scheinbare oder tatsächliche Zusammenhang zwischen dem Grundgesetz und den Werten der Mehrheitsgesellschaft war in dieser Arbeitsgruppe Anlass für teilweise hitzige Diskussionen.
Viele Vertreter der Muslime waren zwar bereit, sich auf das Grundgesetz im Allgemeinen verpflichten zu lassen, wollten aber Distanz zu den dahinterstehenden Werten und auch zu allerlei konkret daraus erwachsenden Verpflichtungen wahren. Nach Angaben aus dem Innenministerium wird an einer Formel gearbeitet, von der man unverdrossen hofft, dass sich alle auf sie verständigen können.
Doch scheint es schon schwer zu sein, sich auf einen Satz zu einigen wie den folgenden: Integration verändert die Zuwanderer mehr als die Aufnahmegesellschaft.
Uneinigkeit schon unter den Muslimen selbst
Die Konflikte in dieser wie auch in anderen Arbeitsgruppen verliefen keineswegs nur zwischen dem Staat und den muslimischen Organisationen, sondern vielmehr unter den Verbänden und den nichtorganisierten Vertretern der Muslime, etwa der Publizistin und Frauenrechtlerin Necla Kelek auf der einen und den Vertretern des türkischen Religionsministeriums in Deutschland (Ditib) auf der anderen Seite.
Immer wieder wurde deshalb auch von außen versucht, einzelne freie Repräsentanten und Kritiker des Islams aus der Konferenz wieder herauszubringen, bislang allerdings vergebens. Als Argument dazu dient unter anderem die Angabe, dass selbst die Dachorganisationen wie der Zentralrat der Muslime kaum zehn Prozent der in Deutschland lebenden Muslime repräsentieren.
Studien sollen Klarheit über den Islam im Lande bringen
Die staatlichen Stellen haben in den anderthalb Jahren der Islamkonferenz auch erfahren, wie wenig sie über den Islam in Deutschland wissen. So kann es als eines der bisherigen Ergebnisse der Konferenz gewertet werden, dass man sich entschlossen hat, eine Reihe von Studien in Auftrag zu geben.
Auch in der zweiten Arbeitsgruppe, die sich mit Religionsfragen im deutschen Verfassungsverständnis befasst, hat man viel Zeit damit verbracht, einander zunächst die Standpunkte und die rechtlichen Gegebenheiten zu erläutern. Dazu gehörte auch die Frage, auf welcher Grundlage in Deutschland Vereinbarungen zwischen den beiden größten Konfessionen - Katholiken und Protestanten - und dem Staat historisch entstanden sind.
Auch christlicher Gesangsverein ist keine Religionsgemeinschaft
Das nämlich ist wichtig für das Verständnis dessen, was geht und was nicht geht im hiesigen Kirchenstaatsrecht. So wurde erst allmählich klar, dass der Zusammenschluss mehrerer muslimischer Organisationen im Koordinierungsrat zwar organisatorisch ein Schritt in die richtige Richtung (Schäuble) war, religionspolitisch aber nicht entscheidend für beispielsweise die Fragen um den Islamunterricht an deutschen Schulen.
Die gegenwärtigen Organisationsformen der Muslime in Deutschland passen nicht zum tradierten deutschen Staatskirchenrecht, wie es sich seit dem Westfälischen Frieden (1648) entwickelt hat. Zur Erläuterung dieser Lage heißt es: Ein christlicher Männergesangsverein kann nicht Religionsgemeinschaft sein, und das gelte auch für die Vielzahl islamischer Vereine und Vereinigungen. Hier sollen, nach Klärung der Voraussetzungen, nun die Länder (Kultusministerkonferenz und Innenministerkonferenz) den Auftrag erhalten, praktikable Regelungen zu finden.
U-Bahn-Schläger und Ludwigshafen Anlass zu Diskussionen
Für die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Medien als Brücke hat es zuletzt reichlich Anschauungsmaterial gegeben, das wechselseitig als Beleg starker Vorurteile angeführt werden konnte. Insbesondere die Berichterstattung über den Angriff zweier jugendlicher Schläger auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn und die voreiligen Bewertungen der Geschehnisse in Ludwigshafen, wo bei einem Brand Anfang Februar neun Frauen und Kinder starben, durch türkische Medien boten und bieten Gelegenheit zu Diskussion und Veränderungen. Auch in dieser Gruppe war und ist viel Grund, die Arbeit fortzusetzen.
Die vierte Arbeitsgruppe, die sich mit Sicherheit und Islamismus beschäftigt, ist, historisch betrachtet, die älteste. Sie geht auf Gespräche zurück, die Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 mit muslimischen Vereinigungen begonnen hatten. Ihr Ziel war es, in den muslimischen Gemeinden das Bewusstsein für die terroristischen Gefahren zu schärfen und darauf hinzuwirken, dass Terrorverdächtige nicht etwa den Schutz dieser Gemeinden genießen und Anschläge nicht etwa gebilligt werden.
Prävention islamistischer Gewalt darf nicht an der Moscheetür enden
Hier wurde Grundsatzarbeit für ein verändertes Bewusstsein geleistet, welches besagt, dass die in Deutschland lebenden Bürgerinnen und Bürger, gleich welchen Glaubens, Gewalt und Terror ablehnen und gemeinsam bekämpfen. Prävention und Aufdeckung islamistischer Gewalttaten dürfen demnach nicht an den Türen der Moscheen enden, Aufrufe zu religiöser Intoleranz oder gar Gewalt werden nicht akzeptiert.
Die Diskussion über diese Themen bleibt spannend, schon, weil beispielsweise mit der Gemeinschaft Milli Görüs auch Organisationen mit durchaus radikalen Ablegern direkt oder indirekt an der Islamkonferenz teilnehmen. Nachdem die vier Arbeitsgruppen sich im letzten halben Jahr dreimal getroffen haben, sollen auf der nächsten Plenarsitzung der DIK am 13. März in Berlin Zwischenergebnisse der bisherigen Arbeit erörtert und präsentiert werden.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp