Antiterrorkampf in Deutschland

Schäuble warnt vor „überbordendem Aktionismus“

Von Johannes Leithäuser, Berlin

Freiheitsrechte nicht vorschnell opfern: Wolfgang Schäuble

Freiheitsrechte nicht vorschnell opfern: Wolfgang Schäuble

14. August 2006 Bundesinnenminister Schäuble (CDU) hat nach den vereitelten Terroranschlägen auf Flugzeuge in Großbritannien vor übereilten sicherheitspolitischen Reaktionen gewarnt. Schäuble sagte, zwar sei die Bedrohung durch den islamistischen Terror sehr ernst zu nehmen; er warne aber vor „überbordendem Aktionismus“. Es gebe in Deutschland keine Hinweise auf einen im Land entstehenden radikalislamischen Terrorismus, wie sie jetzt in England offenkundig geworden seien.

Schäuble mahnte, es sollten die Freiheitsrechte „nicht auf dem Altar einer überzogenen Bedrohungswahrnehmung“ geopfert werden. Schäuble bestätigte aber, es werde dauerhaft schärfere Kontrollen des Handgepäcks im Flugverkehr geben; die Regierung werde überdies ihre Vorhaben zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zügig verwirklichen. Der SPD-Vorsitzende Beck sagte, bei Gesetzesänderungen, die die Sicherheit vor Terrorattacken erhöhen sollten, müsse sehr „pragmatisch“ verfahren werden. Man müsse aufpassen, daß etwa neue Verbote nicht mehr Schaden stifteten als Nutzen brächten.

„Hinweise, daß es Kontakte gegeben haben soll“

Zu den Absichten der Bundesregierung zählt eine Antiterrordatei, die den Informationsaustausch aller Sicherheitsbehörden vereinfachen soll. Der ihr zugrundeliegende Gesetzentwurf soll im Herbst vom Bundeskabinett beschlossen werden (siehe Kasten unten). Auch die Novellierung der Antiterrorgesetze, die vor vier Jahren als Reaktion auf die Terroranschläge des 11. September erlassen worden waren, soll zügig abgeschlossen werden.

Die in Großbritannien gefaßten mutmaßlichen Terroristen, die gleichzeitig eine Reihe von Transatlantik-Flugzeugen auf der Reise zur Explosion bringen wollten, hatten offenbar Kontakte nach Deutschland. Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium Hanning äußerte am Wochenende: „Wir haben Hinweise, daß es Kontakte gegeben haben soll.“

Wie gut ist die deutsche Terrorismusabwehr?

Die deutschen Sicherheitsbehörden hätten aber keine Anhaltspunkte, daß von Deutschland aus ein Beitrag zur Planung der Anschläge geleistet worden sei. Nach einer Meldung der Zeitschrift „Focus“ soll einer der 24 in Großbritannien Festgenommenen eine Verbindung zur Frau eines jener Attentäter des 11. September gehabt haben, die sich damals in den Monaten vor dem Anschlag auf das World-Trade-Center in Hamburg aufhielten.

Die Funktionäre von Polizeigewerkschaften äußerten sich skeptisch über die Wirksamkeit der Terrorismusabwehr in Deutschland. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Jansen, sagte, es sei nur „Glückssache“, daß sich in Deutschland noch kein schwerer Anschlag ereignet habe. Im Kampf gegen den Terror seien die deutschen Behörden noch immer nicht anders gerüstet als zu Zeiten der Rote Armee Fraktion. Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Witthaut sagte, in Deutschland gebe es etwa 100 islamistische Extremisten, die zu Anschlägen bereit seien.

Die Antiterrordatei

Das Vorhaben einer gemeinsamen Datei der Sicherheitsbehörden für alle Terrorismusverdächtigen und Verdachtsfälle entstand im Zuge der Sicherheitsmaßnahmen, die nach dem Terroranschlag am 11. September 2001 in Deutschland beschlossen wurden. Die Idee einer Datensammlung, zu der sowohl die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt, aber auch der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst, die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern sowie die Zollbehörden ihre Erkenntnisse beisteuern sollten, scheiterte jedoch zunächst an den Einwänden der Grünen, die sich damals gegen den Koalitionspartner SPD durchsetzten, und die sich mit ihren Bedenken auf das Trennungsgebot des Grundgesetzes berufen konnten. Die Verfassung sieht als Lehre aus der NS-Diktatur vor, daß Polizei und Geheimdienste in Deutschland getrennt zu führen und zu halten sind.

In der praktischen Arbeit umgingen die Präsidenten von BKA, BND, Verfassungsschutz und anderen Sicherheitsbehörden in der ermittlungs- und bedrohungsintensiven Zeit nach dem 11. September das Trennungsgebot, indem sie zum Informationsaustausch persönliche Treffen miteinander oder ihrer Mitarbeiter untereinander vereinbarten, auf denen dann Informationen über bestimmte Personen oder Vorgänge mündlich ausgetauscht wurden. Um dieses aufwendige Verfahren, das nach Auskunft der Beteiligten gleichwohl gut funktionierte, zu beschleunigen, wurde der Plan einer gemeinsamen Antiterrordatei gefaßt. Überdies wurde die gemeinsame Zusammenarbeit institutionalisiert, sie findet jetzt im Berliner „Gemeinsamen Terror-Abwehr-Zentrum“ (GTAZ) statt, in das alle Sicherheitsbehörden Beamte zum Informationsaustausch schicken.

Die Datei blieb trotzdem als Forderung in der Debatte. Sie sollte keineswegs alle Informationen über alle Auffälligkeiten, Vorgänge, Verdachtsfälle in terrorismusrelevanten Geschehnissen versammeln - woran die Geheimdienste abgesehen vom Trennungsgebot schon durch ihren Quellenschutz gehindert wären. Vielmehr war als Konstruktion eine Indexdatei vorgesehen, die nur Namen verdächtiger Personen oder bestimmte Vorgänge verzeichnen sollte, und dazu den Vermerk, bei welcher Sicherheitsbehörde Material über die betreffende Person oder den betreffenden Vorgang zu finden sei. Diese Indexdatei soll nun Gesetz werden.

Aus dem Bundesinnenministerium heißt es, ein Gesetzentwurf werde mit den Innenministerien der Länder beraten. Im Herbst soll er von der Regierung beschlossen, anschließend vom Bundestag erörtert werden. Nach dem Entwurf wird die Datei etwa Namen und einige Merkmale verdächtiger Personen verzeichnen, wie deren Sprachkenntnisse und die Volkszugehörigkeit. Der bayerische Innenminister Beckstein (CSU) bemängelt, es müßten weitere Merkmale, etwa Beruf oder Religion, hinzugefügt werden.

Text: F.A.Z., 14.08.2006, Nr. 187 / Seite 2
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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