RAF-Mord an Buback

Merkel warnt vor „vorschnellen Schlüssen“

23. April 2007 Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat eine „restlose Aufklärung“ des RAF-Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 30 Jahren verlangt. Auch das Bundesinnenministerium ordnete am Montag eine „gründliche Sachaufklärung“ bei Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt (BKA) zu den damaligen Ermittlungen im Fall Buback an. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm warnte zugleich vor „vorschnellen Schlüssen“.

Das parlamentarische Gremium zur Kontrolle der Geheimdienste wird am Mittwoch in geheimer Sitzung die Bundesregierung nach ihren Erkenntnissen befragen, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der FDP- Innenpolitiker Max Stadler. Auch hier wird es darum gehen, ob die Sicherheitsdienste entscheidende Informationen zu den damaligen Tätern zurückgehalten haben, um eigene Informanten zu schützen.

„Das hätte ich wissen müssen

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verwies auf die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft. Erst wenn deren Ergebnisse vorlägen, könne man sagen, ob nach den neuen Hinweisen der Mordfall Buback wieder aufgerollt werden müsse, sagte sie im ZDF. Sie selbst könne nicht beurteilen, ob deutsche Sicherheitsbehörden Erkenntnisse zu den Buback-Mördern nicht weitergegeben haben.

Stefan Wisniewski: War er der Todesschütze? Das Attentat soll anders abgelaufen sein als von den Gerichten festgestellt 30 Jahre nach dem Mord an Buback ist immer noch unklar, wer ihn erschossen hat Der frühere Terrorist Peter-Jürgen Boock: Ist er der Informant?

Nach einem „Spiegel“-Bericht haben Verfassungsschutz und BKA seit Jahren glaubhafte Hinweise von RAF-Mitgliedern, dass das Attentat auf Buback anders ablief, als von den Gerichten festgestellt. Die Sicherheitsbehörden hätten ihre Erkenntnisse aber zum Schutz ihrer Informanten nicht zur juristischen Auswertung freigegeben.

Der frühere Verfassungsschutz-Präsident Richard Meier widersprach dieser Darstellung. Der „Bild“-Zeitung sagte der heute 79-Jährige: „Es wurden nach meinem Wissen keine Erkenntnisse zum Täterkreis der RAF unterdrückt.“ Er schließe auch aus, dass das frühere RAF-Mitglied Verena Becker, wie jetzt spekuliert, in seiner Amtszeit zum Verfassungsschutz übergelaufen sei: „Das hätte ich wissen müssen.“ Meier stand von 1975 bis 1983 an der Spitze des Bundesamtes für Verfassungsschutzes.

Wisniewski ist seit 1999 auf freiem Fuß

Zu den Attentätern, die Buback und seine beiden Begleiter töteten, soll laut „Spiegel“ entgegen bisheriger Annahmen der frühere RAF- Terrorist Stefan Wisniewski gehören. Er soll der Todesschütze gewesen sein. Die „Süddeutsche Zeitung“ meldete dagegen, es habe bei den Ermittlungen zum Fall Buback keinerlei Spuren gegeben, die auf eine Mittäterschaft Wisniewskis hinwiesen. Wisniewski, der wegen des Attentats auf Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer im Herbst 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, ist seit 1999 auf freiem Fuß. Bisher galt als gesichert, dass Christian Klar, der derzeit auf einen Gnadenerlass des Bundespräsidenten hofft, und die inzwischen freigelassene früheren RAF-Mitglieder Günter Sonnenberg und Knut Folkerts das Buback-Attentat direkt verübten.

Parteiübergreifend forderten Politiker eine volle Aufklärung der neuen Spekulationen und Vorwürfe. Der Grünen-Innenexperte Hans- Christian Ströbele verlangte von den Sicherheitsdiensten eine vollständige Wiedergabe ihrer strafrechtlich relevanten Informationen zu den RAF-Tätern. Dies könne - wie auch bei der Drogen-Fahndung üblich - mit Schutz der Informanten geschehen. „Die Sicherheitsdienste dürfen keine Fehlurteile in Kauf nehmen“, sagte er. CSU-Generalsekretär Markus Söder sagte der „Bild“-Zeitung: „Die Aufarbeitung des RAF-Terrors muss bis ins letzte Detail gehen. Dazu gehören auch mögliche Versäumnisse der Behörden.“

„Bei Mord gibt es keine Verjährung“

Ähnlich äußerte sich auch Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU). „Bei Mord gibt es keine Verjährung“, erinnerte er im RBB- Inforadio. FDP-Generalsekretär Niebel sagte: „Wenn hier wirklich Erkenntnisse vorenthalten worden sind, dann ist das ein veritabler Skandal.“ Er meldete allerdings Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen aus der RAF-Szene an.

Aus Sicht des Stuttgarter Generalstaatsanwalts Klaus Pflieger muss der Fall nach den neuen Hinweisen nicht völlig neu aufgearbeitet werden. In Bezug auf den früheren RAF-Terroristen Christian Klar habe sich nichts geändert, sagte Pflieger am Montag im WDR: „Die Bundesanwaltschaft, auch das Oberlandesgericht Stuttgart, hat ihn nie auf das Motorrad gesetzt oder auch nie behauptet, Christian Klar habe selbst geschossen.“

Der frühere Terrorist Peter-Jürgen Boock hatte dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ gesagt, zum Mord-Kommando hätten Günter Sonnenberg und Stefan Wisniewski gehört, wobei wohl Wisniewski geschossen habe. Gegen den 1999 freigekommenen Wisniewski müsste ein neues Verfahren angestrengt werden, sofern die jüngsten Hinweise glaubwürdig seien, sagte Pflieger. Dies würde keinerlei juristische Schwierigkeiten bereiten. Wisniewksi war nicht wegen des Buback-Mordes angeklagt oder verurteilt worden.

Entscheidung über Hafterleichterungen für Klar

Pflieger - zu RAF-Zeiten Bundesanwalt - bezweifelte, dass der Bundesverfassungsschutz seit Jahren glaubhafte Hinweise von früheren RAF- Mitgliedern gehabt haben soll, das Attentat sei anders abgelaufen als von den Gerichten festgestellt. Ihm sei in dieser Richtung nichts bekannt, sagte er. Dass der Verfassungsschutz solche Erkenntnisse gehabt haben soll, das muss schon noch mal näher dargelegt werden“, sagte der Generalstaatsanwalt. Er gehe davon aus, dass auch der Bundesanwaltschaft in dieser Richtung nichts bekannt war.

Das Landgericht Karlsruhe will am Dienstag seine Entscheidung über mögliche Hafterleichterungen für Christian Klar veröffentlichen. Das sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) hatte die anstehenden Hafterleichterungen abgelehnt und eine erneute Begutachtung Klars angeordnet, nachdem der 54 Jahre alte Klar in einem Grußwort für die Rosa-Luxemburg-Konferenz in Berlin im Januar Kapitalismuskritik geübt hatte. Insbesondere sollte geprüft werden, ob von dem seit 24 Jahren inhaftierten und derzeit in Bruchsal einsitzenden Klar wirklich keine Gefahr mehr ausgehe.

Klar ist wegen mehrfachen Mordes zu sechs Mal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft verurteilt. Seine Mindestverbüßungsdauer wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart auf 26 Jahre festgelegt. Demnach könnte er Anfang 2009 auf Bewährung auf freien Fuß kommen, wenn keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Es ist üblich, dass anderthalb Jahre vor dem wahrscheinlichen Entlassungstermin damit begonnen wird, Gefangene auf die Freiheit vorzubereiten. Bei einer Begnadigung durch Bundespräsident Horst Köhler könnte Klar schon vorher in Freiheit kommen.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, dpa

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