Online-Durchsuchungen

Schäuble erwägt Grundgesetz-Änderung für Sicherheit

Die Behörden lesen mit

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05. April 2007 Um Durchsuchungen von Privatcomputern zu ermöglichen, zieht Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Änderung des Grundgesetzes in Betracht. „Wenn - worüber sich die Juristen streiten - in diesen Fällen Artikel 13 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, berührt ist, brauchen wir womöglich hier eine Ergänzung, um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen“, sagte Schäuble der Zeitung „Handelsblatt“.

Über die rechtlichen Grenzen des Eingriffs habe er schon mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gesprochen, sagte Schäuble. Er verwies darauf, dass Artikel 13 für die akustische Wohnraumüberwachung schon einmal ergänzt worden sei.

Schäuble will womöglich das Grundgesetz “ergänzen“

Schäuble will womöglich das Grundgesetz "ergänzen"

Der Minister forderte zudem, Fingerabdrücke künftig nicht nur im Reisepass zu speichern, sondern auch bei den Passämtern zu hinterlegen. Befürchtungen, die Daten könnten unkontrolliert von Sicherheitsbehörden abgerufen werden, hält Schäuble für unbegründet. Er hatte in den vergangenen Tagen mit seinen Forderungen nach verschärften Sicherheitsgesetzen zum Teil heftige Kritik auch des Koalitionspartners SPD auf sich gezogen.

Uhl: Schrille Töne in der SPD

Der schleswig-holsteinische Innenminister Stegner (SPD) hatte Schäuble Übereile vorgeworfen: „Das ist mir alles ein bisschen zu schnell, zu viel und zu schrill“, sagte der Vorsitzende der Nord-SPD am Mittwoch im Deutschlandfunk. Komplett die Fingerabdrücke der deutschen Bevölkerung abzuspeichern entspreche einem Überwachungsstaat. Der Innenpolitiker Wiefelspütz bezeichnete Schäubles Pläne als „regelrechte Provokation“. Der Bundesinnenminister plant, dem Bundeskriminalamt künftig bei Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchungen von Privatcomputern sowie bei Rasterfahndungen Präventivbefugnisse zu gewähren. Schäuble sagte der Zeitung „Tagesspiegel“, es bestehe kein Grund zu Alarmismus. Terrorabwehr müsse aber effizient geschehen.

Die Union hat die Kritik an Schäubles Plänen unterdessen zurückgewiesen. Der Innenpolitiker Uhl (CSU) wandte sich gegen „die schrillen Töne einiger aus der SPD“. Mit den Fachleuten des Koalitionspartners habe man sich auf das Verfahren geeinigt. Nach Ostern würden Gesetzentwürfe für die Änderung des Bundeskriminalgesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes vorgelegt. „Über den Wortlaut müssen wir uns noch einigen“, sagte Uhl am Mittwoch der F.A.Z.

„Nur wenn Tatsachen vorliegen“

Zwar beträfen Online-Durchsuchungen den Kernbereich privater Lebensführung, sagte Uhl. „So wie die Wohnung ein Refugium des Privatlebens ist, ist ein Laptop ein Schutzraum privater Gedanken.“ Doch das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, dass Eingriffe in die Privatsphäre zulässig seien, wenn diese der Vorbereitung von Verbrechen diene. Der Eingriff dürfe aber nicht bei einer bloßen Vermutung erfolgen, sondern „nur wenn Tatsachen vorliegen“. Zudem müssten die heruntergeladenen Daten einem Richter vorgelegt werden, der diese prüfe, bevor er die tatrelevanten Daten den Sicherheitsbehörden vorlege.

Auch für Telefonüberwachungen schlägt Uhl vor, künftig komplette Gespräche aufzuzeichnen, die Bänder aber einem Richter vorzulegen. Dieser müsse dann darüber entscheiden, welche Gesprächspassagen den ermittelten Behörden zur Verfügung gestellt würden. Damit würde die Privatsphäre trotz des Eingriffes besser geschützt.

Text: sat./FAZ.NET
Bildmaterial: dpa, picture-alliance/ dpa

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