Demjanjuk vor Gericht

Wer ist der Mann, der nicht Iwan ist?

Von Friedrich Schmidt, München

Vor Gericht: John Demjanjuk

Vor Gericht: John Demjanjuk

30. November 2009 Da kommt er endlich, der Protagonist des angeblich letzten großen NS-Prozesses. Oder vielmehr, da wird er gebracht: Ein Saaldiener schiebt einen Rollstuhl, in dem John Demjanjuk mehr liegt als sitzt. Seinen Kopf mit den eingefallenen Wangen bedeckt eine Schirmmütze, die Augen hinter der großen Brille hält er geschlossen, eine hellblaue Krankenhausdecke verbirgt Beine und Oberkörper des Neunundachtzigjährigen. Doch als wäre der Weg in den Schwurgerichtssaal des Münchner Strafjustizzentrums nicht lang genug gewesen, bleibt der Rollstuhl im Türeingang stecken.

Der Saaldiener wackelt, rüttelt, drückt, bekommt den Greis schließlich frei; zwei Sanitäter und zwei Polizisten eilen hinzu, gemeinsam hieven sie Demjanjuk auf den ihm zugedachten Platz zur Linken seiner beiden Verteidiger. Mag sein, dass die grellen Blitze der Kameras bis hinter die Lider des Angeklagten dringen. Eine junge Frau im schwarzen Kleid nimmt auf einem Stuhl rechts von Demjanjuk Platz: Sie wird für ihn in seine Muttersprache übersetzen, ins Ukrainische. Schräg darüber thront das Gericht um den Vorsitzenden Richter Ralph Alt.

Auf Zeugen wird man verglich warten

Dieser wird in den kommenden Monaten die Aufgabe haben, den Prozess gegen Demjanjuk zu führen, als ob es sich dabei um ein normales Verfahren handeln würde – unter den Augen der Öffentlichkeit der ganzen Welt, bei einem schweigenden Anklagten und einer schwierigen Beweislage, vor Menschen, von denen einige ihre ganze Familie im Holocaust verloren haben. Allein in den Gaskammern des Vernichtungslagers Sobibor im von den Deutschen besetzten Polen starben zwischen April 1942 und Oktober 1943 etwa 250.000 Juden.

Demjanjuk, der dort als einer von etwa 130 sogenannten Hilfswilligen unter dem Kommando von 20 bis 30 Deutschen gedient haben soll, wirft die Staatsanwaltschaft vor, zwischen März und September 1943 Beihilfe zum Mord an 27.900 Juden geleistet zu haben. Die Staatsanwaltschaft stützt sich darauf, dass die „Hilfswilligen“ in Sobibor in „alle Stadien des Vernichtungsprozesses“ eingebunden gewesen seien; doch was genau Demjanjuk in Sobibor tat, ob er es, wie andere „Trawniki“-Männer, bereitwillig tat oder wider Willen, wird wohl im Dunkeln bleiben, wenn er, wie sein Verteidiger angekündigt hat, schweigen wird. Auf Zeugen, die Demjanjuk konkret belasten können, wird man vergeblich warten. Tragendes Indiz soll der SS-Dienstausweis sein.

Kein Wunder, dass sich für diesen Prozess vor dem Landgericht München II mehr als 200 Medienvertreter akkreditiert haben – etliche von ihnen aus den Niederlanden, woher die Mehrzahl der Menschen stammte, an deren Ermordung Demjanjuk beteiligt gewesen sein soll, aus Israel und Großbritannien. Das kümmert die Münchner Justiz wenig: Der Saal hat nur 147 Plätze. Und da müssen auch noch die Angehörigen der 40 Nebenkläger Platz finden. Eine Übertragung in einen weiteren Saal ist rechtlich untersagt. Als Richter Alt darum am Montagmorgen um elf Uhr, nach einstündiger Verzögerung, nach etlichem Geschiebe und Gedränge an den beiden Sicherheitsschleusen, um Verzeihung bittet, aber man habe „die Dauer der Einlassprozedur nicht abschätzen können“, wird im Saal höhnisch gelacht.

Bis zum 6. Mai kommenden Jahres ist der Prozess gegen Demjanjuk angesetzt, und sollte Demjanjuk solange am Leben bleiben, muss das Gericht etliche Klippen umschiffen. Die erste kommt gleich, nach dem alle ihre Plätze eingenommen haben: ein Befangenheitsantrag gegen die beteiligten Richter. Während 40 Minuten führt Demjanjuks Wahlverteidiger Ulrich Busch aus, dass sein Mandant kein Vertrauen zu dem Gericht haben könne, da deutsche SS-Männer in früheren Prozessen unter Berufung auf einen Befehlsnotstand freigesprochen worden seien. Er erinnert etwa an Erich Lachmann, den das Landgericht Hagen im ersten Sobibor-Prozess 1966 freisprach. Von 1942 an war Lachmann als „Unterführer“ der „Hilfswilligen“ eingesetzt. Ihm und vier weiteren Angeklagten bescheinigte das Gericht eine „vermeintliche Nötigungsnotstandslage“: Sie hätten nur widerstrebend an den Morden mitgewirkt und seien zwar irrig, aber doch verständlicherweise davon ausgegangen, dass ihnen Gefahr für Leib und Leben gedroht hätte, wenn sie sich verweigert hätten.

„Juristische und moralische Doppelstandards“

Und Busch erinnert an Karl Streibel, den Leiter des SS-Lagers Trawniki, in dem die „Hilfswilligen“ zu Schergen der Deutschen ausgebildet wurden. Ihn sprach das Hamburger Landgericht 1975 frei: Man habe ihm nicht beweisen können, dass er wusste, wofür er die „Trawniki“ ausgebildet habe, zu hunderttausendfachem Mord. Busch kritisiert „juristische und moralische Doppelstandards“: „Wie kann der Befehlsgeber unschuldig sein, der Untergebene aber schuldig?“ Demjanjuk sei wie alle „Trawniki“ zu seinem Dienst unter Todesandrohung gepresst worden. Diese seien, wie die Juden, Opfer der Deutschen; man dürfe neben dem Holocaust an den Juden nicht den „millionenfachen Holocaust an den sowjetischen Kriegsgefangenen“ vergessen, dessen sich Deutschland schuldig gemacht habe. Demjanjuk, 1920 in einem ukrainischen Dorf geboren, war als Soldat der Roten Armee 1942 in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten, in dem Lager bei Chelm, in dem er interniert war, ehe er sich den Deutschen angedient haben soll, herrschten schreckliche Zustände.

Empörtes Raunen ruft Busch hervor, als er Demjanjuk auf eine Stufe stellt mit dem heute 82 Jahre alten Thomas Blatt, der als einer der Nebenkläger im Saal ist. Während dessen Eltern und kleiner Bruder im April 1943 sofort nach der Ankunft in Sobibor ermordet wurden, erwählte ein SS-Mann den damals Fünfzehnjährigen zu seinem „Schuhputzjungen“; bei dem Aufstand im Oktober 1943, nach dem der „Reichsführer SS“ Himmler das Lager schleifen ließ, konnte Blatt mit etwa 300 weiteren Häftlingen entkommen.

„Kleinstes Rad in der Mordmaschinerie“

Richter Alt stellt eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag zunächst zurück. Erfolg dürfte dem Antrag nicht zuteil werden: Wie sollten milde Urteile der Vergangenheit die beteiligten Richter gegen Demjanjuk einnehmen? „Wenn es Unterlassungen der deutschen Justiz gegeben hat, kann es nur bedeuten, dass Fehler nicht wiederholt werden“, sagt ein Vertreter der Nebenklage. Aber mag der Umstand, dass es zum Prozess gegen Demjanjuk – als das „kleinste Rad in der Mordmaschinerie“, wie Historiker und Juristen sagen – auch keinen Befangenheitsantrag begründen: Der Vorwurf der „Doppelstandards“ wird diesen Prozess begleiten.

Als die Vereinigten Staaten, wohin Demjanjuk in den 1952 ausgewandert war, ihn im Mai dieses Jahres nach langem juristischen Hin und Her nach Deutschland abschoben, sagte der emeritierte Strafrechtslehrer Christiaan F. Rüter von der Universität Amsterdam, der Urteile gegen NS-Täter in Dutzenden Sammelbänden herausgegeben hat: „Um Demjanjuk würde sich niemand kümmern, wäre an ihm nicht der Geruch hängengeblieben, er sei ,Iwan der Schreckliche‘ – der er nachweislich nicht ist.“

Als dieser Mann, der im Vernichtungslager Treblinka die Gasmotoren bediente und Juden auf dem Weg in die Gaskammern grausam folterte, stand Demjanjuk von 1986 an in Jerusalem vor Gericht, ausgeliefert von den Vereinigten Staaten. Etliche Zeugen identifizierten ihn – aber anderweitigen Indizien schenkten die amerikanischen Ermittler und später das Gericht keine Beachtung. 1988 wurde Demjanjuk zum Tode verurteilt; fünf Jahre lang saß er in der Todeszelle. Ihn rettete eine Verzögerung, die auf einen Anschlag auf einen seiner Verteidiger zurückzuführen war: Nach dem Ende der Sowjetunion tauchten neue Akten auf, die endgültig belegten, dass ein anderer jener „Iwan der Schreckliche“ war, ein gewisser Iwan Martschenko. 1993 hob der Oberste Gerichtshof Israels das Todesurteil auf; Demjanjuk flog zurück in seine Wahlheimat im amerikanischen Bundesstaat Ohio.

Nie geriet sein Fall danach aus den Schlagzeilen; das Simon-Wiesenthal-Zentrum führte Demjanjuk jüngst an erster Stelle auf der Liste gesuchter NS-Verbrecher. In Amerika wurde weiter ermittelt, und irgendwann schaltete sich auch die Zentrale Stelle in Ludwigsburg ein, die der Öffentlichkeit, zum 50. Jubiläum der Behörde 2008, Demjanjuk als Fahndungserfolg präsentierte. Die Münchner Justiz schien zunächst nicht erfreut, dass die Vorermittler ihr die Zuständigkeit zuschrieben, weil Demjanjuk in dem Zuständigkeitsbereich seinen letzten gesicherten Aufenthaltsort hatte – in einem Lager für „Displaced Persons“ nahe München. Erst der Bundesgerichtshof entschied, dass wirklich das Landgericht München II zuständig sei.

Auf zweimal 90 Minuten je Verhandlungstag beziffert ein Sachverständiger an diesem Montag die Verhandlungsfähigkeit Demjanjuks, der, als er aus dem Saal geschoben wird, schon gar nicht mehr so apathisch wirkt wie noch in der Verhandlung. Es könnte ein langer Prozess werden.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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