Diese Anstecker dürfen weiterhin gekauft und getragen werden

Bundesgerichtshof

Durchgestrichene Hakenkreuze erlaubt

Wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus eindeutig ist, dürfen verfremdete Nazi-Symbole gezeigt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof - und sprach den Leiter eines Versandhandels frei, der entsprechende Sticker verkauft hatte.

Lesermeinungen zum Beitrag

16. März 2007 00:58

Geschmacklos

Martin Enzinger (FlorianGeyer)

Mit NS-Symbolen Geld zu verdienen..
Und wer das kritisiert, der ist kein "Antifaschist", sondern selber ein Nazi.
Eine bemerkenswerte Argumentation.

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15. März 2007 13:38

Immerhin ein kleiner Schritt ...

Klaus P. Lücke (microplan2002)

... gegen den praktizierenden politischen Exorzismus in diesem Staat (überlege, ob ich jetzt nicht an die Fahnenstange im Garten eine Flagge mit durchgestrichenem HK hisse - ausschließlich und ernst gemeint als deutliches Signal gegen die Wiederbelebung jeglicher!! politischer Intoleranz und Bevormundung)

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15. März 2007 12:10

an den verantwortlichen Stuttgarter Staatsanwalt:

Michael Meier (never1)

"Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande." - Ludwig Thoma

Dem ist hier wohl nichts hinzuzufügen.....mancher Schwabe macht sicht halt manchmal selbst lächerlich..

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