Bundesgerichtshof

Durchgestrichene Hakenkreuze erlaubt

Diese Anstecker dürfen weiterhin gekauft und getragen werden

Diese Anstecker dürfen weiterhin gekauft und getragen werden

15. März 2007 Durchgestrichene oder anderweitig verfremdete Hakenkreuze dürfen gezeigt werden, wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus „offenkundig und eindeutig“ ist. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dessen dritter Strafsenat hob damit das Urteil gegen den Leiter eines Versandhandels auf und sprach ihn rechtskräftig frei.

Mit dem Urteil folgte das Gericht übereinstimmenden Anträgen von Bundesanwaltschaft und Verteidigung. Beide hatten in der Verhandlung vor dem BGH vergangene Woche auf einen Freispruch plädiert.

Verboten auf Abzeichen, Uniformen, Fahnen

Außerhalb der BGH-Rechtsprechung: Werbung für einen Heizkörper in Taiwan (1999)

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Dagegen hatte das Landgericht Stuttgart den 32 Jahre alten Unternehmer im September 2006 zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er verbotene nationalsozialistische Kennzeichen vertrieben habe. Er bot unter anderem Anstecker, Aufkleber und T-Shirts an, auf denen ein Hakenkreuz zertreten wird.

Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wird nach Paragraf 86a Strafgesetzbuch mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet. Gemeint sind damit vor allem Kennzeichen aus dem Arsenal der Nazi-Propaganda: Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen oder Grußformen.

Erlaubt in Kunst, Wissenschaft, Berichterstattung

Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, der Wiederbelebung von Nazi-Organisationen vorzubeugen. Unter die Vorschrift fällt nicht nur die Verwendung solcher Symbole durch Neonazis, sondern auch ihr Gebrauch in der Werbung, etwa für Schallplatten und Bücher.

Nicht strafbar ist es hingegen auch, wenn Hakenkreuze etwa im Zusammenhang mit staatsbürgerlicher Aufklärung über das NS-Regime oder für Kunst, Wissenschaft oder zeitgeschichtliche Berichterstattung verwendet werden.

Politiker begrüßen BGH-Urteil

Politiker der im Bundestag vertretenden Parteien unterstützten das Urteil. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte die Erwartung, dass nunmehr alle weiteren noch anhängigen Strafverfahren dieser Art eingestellt werden. Der Justitiar der SPD-Bundestagsfraktion, Benneter, sagte, es sei höchste Zeit gewesen, dass der Bundesgerichtshof die „offensichtlich abwegigen Rechtsansichten des Stuttgarter Landgerichts korrigiert hat“. Jetzt bleibe nur noch zu klären, was die Stuttgarter Richter zu ihrer „eigentümlichen Entscheidung“ bewogen habe.

Auch der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gehb, begrüßte es, dass das „irritierende Stuttgarter Urteil“ nun aufgehoben sei. Die Vorsitzende der Grünen, Roth, sagte, angesichts eines Höchststandes von rechtsextremen Straftaten hätten „Polizei und Justiz wirklich anderes zu tun, als Menschen nachzustellen, die mit friedlichen Mitteln gegen alte und neue Nazis aktiv sind“. Der FDP-Rechtspolitiker van Essen begrüßte, dass nun Rechtssicherheit bestehe.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 3 StR 486/06



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, ddp

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