25. April 2007 Generalbundesanwältin Monika Harms ermittelt wegen des Mordes an ihrem Vorgänger Siegfried Buback vor 30 Jahren gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski. Es bestehe ein Anfangsverdacht, sagte Harms am Mittwoch in Karlsruhe. Das Verfahren sei schon am vergangenen Montag eingeleitet worden.
Das ehemalige RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock hatte in einem Spiegel-Interview angedeutet, dass Wisniewski auf Buback geschossen habe. Auch die frühere Terroristin Verena Becker verriet dem Magazin zufolge dem Verfassungsschutz schon Anfang der achtziger Jahre diese Information.
Kein Einfluss auf Urteil gegen Christian Klar
Bislang galten Knut Folkerts, Günter Sonnenberg und Christian Klar als Hauptverantwortliche für den Anschlag auf Buback. Wisniewski wurde dagegen nicht direkt mit der Tat in Verbindung gebracht. Er wurde 1981 unter anderem wegen der Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer zu zweimal lebenslänglich verurteilt und kam 1999 frei.
Harms sagte, Boock solle in den kommenden Tagen vernommen werden. Schon vor der Spiegel-Veröffentlichung sei er von der Bundesanwaltschaft für eine Aussage vorgeladen worden, habe sich aber mit einem ärztlichen Attest entschuldigt. Nach Angaben der Generalbundesanwältin sollen noch weitere Zeugen geladen werden.
Auf die Urteile gegen die beiden verurteilten früheren RAF-Mitglieder Christian Klar und Knut Folkerts hätten die neuen Hinweise aber keinen Einfluss, so Harms. Klar und Folkerts galten bislang als unmittelbar am Attentat auf Buback Beteiligte. Harms wies darauf hin, dass Klar von der Bundesanwaltschaft ohnehin nicht als Schütze angeklagt war und auch nicht als Todesschütze, sondern als Mittäter verurteilt worden sei. An dieser Einschätzung ändere sich nach einer vorläufigen Bewertung der neuen Informationen nichts.
Beckstein: Teil einer Kampagne?
Unterdessen hat sich der bayerische Innenminister Günther Beckstein kritisch über die gerichtlich verfügten Hafterleichterungen für Klar geäußert. Ich bin unglücklich über diese Entscheidung, sagte der CSU-Politiker der Passauer Neuen Presse. Die Hafterleichterung für Klar behagt mit nicht. Schließlich habe Klar nicht zur Aufklärung des RAF-Mordes an Siegfried Buback beigetragen.
Die Lancierung der Information, dass Wisniewski der Todesschütze sei, könnten Teil eine Kampagne sein, um auf die Entscheidung des Bundespräsidenten über das Gnadengesuch Klars einzuwirken, sagte Beckstein. Es ist kein Zufall, dass sich der ehemalige RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock ausgerechnet jetzt mit seiner Aussage meldet.
Das Landgericht Karlsruhe hatte einer Beschwerde Klars stattgegeben und entschieden, dass dem seit fast 25 Jahren Inhaftierten Ausgänge in Begleitung von Polizisten zu gestatten sind.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, Reuters
