
Als man über die Demokratie nachgedacht hat, Wollte man drei voneinander unabhänige Instiutionen haben. Diese waren die Legislative, die gesetzgebende Gewalt, die einen Querschnitt der Bevölkerung darstellens sollte. Dies ist heute der Bundestag. Unabhängig davon sollte dann die Exekutive diese Gesetze durchsetzen. Dafür hatte man das Beamtentum vorgesehen. Diese sind dem Staat durch den Eid verpflichtet. Vollkommen unabhängig von diesen beiden Institutionen sollte dann die Judikative, also die Justiz, dann Recht sprechen. Über die Jahre hat es sich dann so entwickelt, daß im Bundestag heute in der Mehrzahl Beamte sitzen und die Gesetze beschließen. Sie führen diese Gesetze dann auch selbst aus, die sie im Schwerpunkt selbst beschlossen haben. Das Recht durch die Gerichte, wird dann auch von den Beamten gesprochen. So kommt es zu dieser Selbstbedienermentalität und dem Sonder- status in vielen Bereichen. Da für alle Parteien in der Mehrzahl Beamte oder staatliche Bedienstete im Bundestag sitzen, haben wir defakto also eine Diktatur der Beamten. So war die Demokratie nicht gedacht und ich befürchte, wenn dies so weitergeht, wird sie dadurch Schaden nehmen.

"Abgeordneten des Bundestags und der meisten Länderparlamente wird die Pauschale gezahlt, um durch das Mandat veranlasste Aufwendungen einfach und unbürokratisch zu ersetzen. Dazu gehören etwa eine Zweitwohnung (...)." Aha, interessant, und? Wer hat den heute keine allein beruflich bedingte Zweitwohnung zu unterhalten, muss stets auf's neue irgendwo "draussen" - meint, nicht am Hauptwohnsitz - uebernachten, weil es der job, der "Auftrag", das "Projekt" mal wieder und wieder erforderte?? Sorry, diese Ungleich(Besser)behandlung von politischen Mandatstraegern (so will ich es hier mal bezeichnen) ist durch nichts, aber auch gar nichts zu rechtfertigen. Niemand(!) wird in D gezwungen, ein politisches Amt anzunehmen oder gar auszuueben, das ist noch immer ein Prozess eigenen freien Willens. Fuer mich sind das ganz normale jobs, die auch wie jeder andere normale job steuerrechtlich nicht nur gleich behandelt werden koennen, sondern sogar muessen. Wer etwas nicht per Einzel(ab)rechnung ausweisen kann oder will, hat etwas zu verbergen, bei mangelnder oder von vornherein unterlassener Kontrolle ist Missbrauch Tuer und Tor geoeffnet. Prueft denn zB jemand nach, ob der Mandatstraeger "sein" Buero ueberhaupt nutzt und nicht nur "abrechnet"?

@ Herr Lemmrich, Sie müssen da wohl etwas nicht richtig mitbekommen haben. Es geht nicht darum, ob und wieviel Abgeordnete verdienen. Von mir aus können die Millionen verdienen, wenn sie es denn verdienen. Aber eines muß gesichert sein: Es ist recht und billig zu verlangen, daß sich die Damen und Herren Abgeordneten den Gesetzen die sie basteln, im gleichen Maße unterwerfen, wie sie das auch von den ihnen angeblich Vertretenen verlangen und per Gesetz erwarten. Mán nennt dies die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Diesen Grundsatz durchbrochen zu haben, ist der Skandal. Ein noch größerer Skkandal ist, daß selbst Bundesrichter dies nicht erkennen (wollen). Mir soll mal ein Verfassungsrichter erklären, warum der Art. 3 GG nicht auch für Abgeordnete gilt. Können Sie's wenigstens erklären? Neid gehört unbedingt zum deutschen Wesen. Das ist richtig. Aber hier von Neid zu sprechen, ist töricht. Es sei denn, Sie sind neidisch darauf, nicht auch ein wenig die Verfassung beugen zu dürfen.

das ist doch die höhe ... bei den abgeordneten wird das steuerrecht "vereinfacht" durch die pauschalen und bei den anderen bürgern wird jeder belege extra angefordert ... bei den vielen arbeitnehmern, die auf montagen in deutschland und europa unterwegs werden laufleistungsnachweise für die fahrzeuge verlangt und die werbungskostenpauschalen für auslandsübernachtungen gestrichen ... mobilität wird verlangt und vorausgesetzt, aber dann bitte mit jedem zettel ... bei "fehlüberweisungen" in millionenhöhe und abgeordnetenprivilegien fällt es immer schwerer als steuerberater die "gleichheit " im steuerstaat und damit die legitimation für die abgabenlasten zu vermitteln ...

Den Klägern wäre es unbenommen, sich um ein politisches Mandat zu bewerben und nach erfolgter Wahl ins Parlament auch die "finanziellen Segnungen" der Parlamentarier zu genießen. Hier geht es allerdings um etwas ganz Anderes. Seit Jahrzenten ist es in Deutschland üblich, auf angeblich nur geldgierigen Politikern herumzuhacken. Tatsache ist, dass sich für Bezüge, die in keinster Weise der Verantwortung und dem Arbeitseinsatz (der meisten) Abgeordneten entsprechen, niemand kompetenter mehr finden lässt, der diese Art von Neiddebatte noch auf sich nehmen mag. Wenn man sich solche Prozesse ansieht, gewinnt man den Eindruck, dass die meisten Deutschen zwar hervorragende Politiker haben wollen, diesen jedoch nicht mehr als den Monatslohn einer Putzfrau zugestehen. Es wäre an der Zeit, diesen Neid abzulegen, die Abgeordneten anständig zu bezahlen und damit auch qualifizierte Leute für die Politik zu gewinnen.

wenn die Kläger vortragen: "Nach ihrer Ansicht verstößt die Pauschale gegen Grundsätze des deutschen Steuerrechts. " Das deutsche Steuerrecht hat keine Grundsätze. Es ist, wie Prof. Kirchhof nicht müde wird zu erklären, verfassungswidrig. Ein verfassungswidriges, also kriminelles System hat aber keine Grundsätze, es kann nur liquidiert werden.