Von Matthias Wyssuwa
10. Juli 2008 Kinder in Deutschland sollen schon von Geburt an eine Stimme bei Wahlen haben. Das fordern in einem fraktionsübergreifenden Antrag, der FAZ.NET vorliegt, 46 Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU und FDP. Zu den Unterstützern gehören Bundestagsvizepräsident Thierse (SPD), FDP-Generalsekretär Niebel und die ehemalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD).
In dem Antrag heißt es, dass der wachsenden Anteil älterer Menschen in Deutschland das politische Zahlenverhältnis aus dem Gleichgewicht bringe und somit die Anliegen jüngerer Generationen verdrängt würden. 14 Millionen Menschen seien allein aufgrund ihres Alters von Wahlen ausgeschlossen. Jedoch lege das Grundgesetz fest, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe. Und hierzu gehören alle Deutsche von Geburt an.
Sein Kreuzchen auf den Wahlzettel darf auf Bundes- und Landesebene bisher nur machen, wer älter als 18 Jahre ist. Bei Kommunalwahlen gelten in einigen Bundesländern abweichende Regelungen: So liegt die Altersgrenze in Mecklenburg-Vorpommern bei 16 Jahren.
Missstand unserer Demokratie
Dass heute nahezu jeder fünfte Deutsche nicht wählen dürfe, sei ein Missstand unserer Demokratie, sagt Niebel zu FAZ.NET. Er führt auch dazu, dass die Themen und Interessen der Jugend in der Politik zu wenig Beachtung finden.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Christel Humme, äußerte sich hingegen ablehnend zu dem Antrag. Die Idee sei nicht zielführend, sagte sie der Schweriner Volkszeitung. Es gibt viel bessere Instrumente, um Kindern und Jugendlichen Teilhabe zu ermöglichen.
Skeptisch kommentiert der stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion von CDU und CSU, Bosbach, den Antrag: Das ist eine sympathische Idee, jedoch mit großen rechtlichen und praktischen Problemen.
Linke: Bloße Symbolpolitik
Auf Kritik stößt der Antrag beim stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken, Neskovic: Der Vorschlag ist bloße Symbolpolitik, sagt er. Solche Diskussionen würden nur dazu führen, die wirklichen Probleme von Kindern zu verschleiern.
Auch die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Ekin Deligöz, lehnt den Antrag ab. Besonders die Idee eines Stellvertreterwahlrechts der Eltern ist absolut undemokratisch, sagt sie. Auch sei die Begründung des Antrags, mit dem Wahlrecht für Kinder auch deren Interessen mehr Gewicht geben zu können, ein Armutszeugnis: Ich brauche nicht den politischen Druck der Wahlurne, um mich für die Interessen von Jugendlichen und Familien einzusetzen.
Änderung des Grundgesetzes nötig
Dem Antrag zufolge soll Artikel 38 des Grundgesetzes geändert werden. Dieser legt im zweiten Absatz fest, dass in Deutschland wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Dieser Satz soll ersatzlos gestrichen werden. Anfangs könnte das Wahlrecht dann treuhänderisch von den Eltern als Stellvertreter ausgeübt werden. Wenn die Kinder sich dann für beurteilungsfähig halten, könnten sie sich in Wahllisten eintragen, heißt es in dem Antrag.
Für eine Änderung der Grundgesetzpassage, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat nötig. Der Zeitpunkt für den Antrag sei laut Niebel aber günstig: Das Bundesverfassungsgericht hat ja ohnehin eine Reform des Wahlrechts vorgeschrieben, sagt er. Bei dieser Gelegenheit sollten wir auch das Kinderwahlrecht verankern - am besten schon für die nächste Bundestagswahl.
Bereits im April 2004 wurde ein ähnlich lautender Antrag in den Bundestag eingebracht und im Jahr 2005 erst im Innenausschuss und schließlich auch im Parlament von einer großen Mehrheit abgelehnt. Damals hieß es einhellig, die Idee sei zwar ehrenwert, aber nicht praktikabel.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa
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