Gleichbehandlungsgesetz

Schwarz-Rot ganz rot-grün

Von Kerstin Schwenn, Berlin

Merkel: Eingeständnisse der Union

Merkel: Eingeständnisse der Union

10. Mai 2006 Fast alle CDU-Ministerpräsidenten haben ihren Zorn über den Koalitionsbeschluß zum Antidiskriminierungsgesetz, das jetzt Gleichbehandlungsgesetz heißt, seit der Präsidiumssitzung am Montag wieder unter Kontrolle. Nur die Regierungschefs des Saarlands und Niedersachsens, Müller und Wulff, beharren auf Änderungen im Bundesrat.

Jahrelang hatte die Union die Vorstellungen von Rot-Grün zur Umsetzung der EU-Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung angeprangert und Regelungsversuche vereitelt. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag hatte die Union deshalb durchgesetzt, daß es mehr als eine Umsetzung der EU-Richtlinien „eins zu eins“ nicht geben solle. Kanzlerin Merkel hatte diese Zusage in ihrer Regierungserklärung bekräftigt.

So umfassend wie zu rot-grünen Zeiten

Daß die Union von der zugesagten „Eins-zu-eins-Linie“ dennoch abweichen würde, zeigte sich schon in den ersten Arbeitsgruppensitzungen der Koalition im Januar. Da wurde wieder - wie im rot-grünen Gesetzgebungsverfahren im vergangenen Sommer - der Katalog der Diskriminierungskriterien diskutiert, die für den täglichen Geschäftsverkehr gelten sollen - also den Besuch eines Restaurants etwa oder andere „Massengeschäfte“. Die EU verlangt hier einen Schutz vor Diskriminierung wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft und des Geschlechts. Der gescheiterte rot-grüne Entwurf hatte diesen Katalog um die Merkmale Alter, Behinderung, sexuelle Orientierung und Religionszugehörigkeit ergänzt - also um jene Kriterien, die nach dem Willen der EU nur für das Arbeitsleben gelten sollen.

Viele Unionsabgeordnete freundeten sich jedoch schnell mit dem Gedanken an, Alte (oder Junge) und Behinderte auch bei zivilrechtlichen Geschäften per Gesetz vor Nachteilen zu bewahren. Um des Koalitionsfriedens willen sollten Alter und Behinderung in den Katalog aufgenommen werden, nicht aber sexuelle Orientierung und Religion. In der endgültigen Fassung, auf die sich die Parteivorsitzenden Merkel (CDU), Stoiber (CSU) und Beck (SPD) einigten, ist der Katalog nun jedoch so umfassend wie zu Zeiten von Rot-Grün.

Und noch etwas schluckte die Union: nämlich das Verbandsklagerecht von Gewerkschaften und Betriebsräten, das diesen erlaubt, sogar gegen den Willen des vermeintlichen Opfers gerichtlich gegen Diskriminierer vorzugehen.

„Im gegenseitigen Geben und Nehmen“

CDU-Generalsekretär Pofalla argumentiert, „im gegenseitigen Geben und Nehmen“ von Union und SPD hätten sich Regelungen ergeben, die die Union ursprünglich nicht gewollt habe. Man habe aber erreicht, daß die Kirchen bei Einstellungen vom Antidiskriminierungsverbot abweichen dürfen. Zur Rechtfertigung ihres Einlenkens verweist die Union auf weitere „wesentliche Verbesserungen“ gegenüber dem alten Entwurf. So seien etwa bürokratische Dokumentationspflichten, der Zwang zum Vertragsschluß sowie die Abtretung von Schadenersatzansprüchen an Antidiskriminierungsvereine entfallen.

Es gibt einen Zusammenhang zwischen dem Diskriminierungskompromiß und der steuerlichen Entlastung der Landwirte, wie die CDU-Spitze eingesteht. Den Handel soll, als die Verhandlungen stockten, die Kanzlerin selbst angeboten haben. Als SPD-Chef Beck sich bereit erklärte, die Heraufsetzung des Vorsteuerabzugs für Bauern mitzutragen, hatte Stoiber gegen die Aufnahme der „sexuellen Orientierung“ nichts mehr einzuwenden. In der Erwartung, daß dieser Handel auch noch Eingeständnisse der SPD bei der 2007 geplanten Unternehmensteuerreform erzwingen könnte, werden die CDU-Ministerpräsidenten nun voraussichtlich auch in der Länderkammer, die das Einspruchsgesetz ohnehin nur vorübergehend blockieren könnte, Ruhe halten.

Text: F.A.Z., 10. Mai 2006
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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