Geheime BND-Ausschussakten

Auch Abgeordnete im Visier der Staatsanwälte

Lammert leitete das Verfahren ein

Lammert leitete das Verfahren ein

03. August 2007 Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung vertraulicher Akten aus dem BND-Untersuchungsausschuss wird nicht nur gegen Journalisten ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte am Freitag, dass Bundestagspräsident Lammert (CDU) die Behörde auch dazu ermächtigt habe, wegen Geheimnisverrats gegen Geheimnisträger zu ermitteln. Dazu zählen auch Ausschussmitglieder. Die Verfahren richteten sich bislang jedoch nicht gegen bestimmte Abgeordnete, sondern gegen unbekannt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

In dem Bundestagsausschuss geht es um die Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und anderer deutscher Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus. Die ARD hatte am Donnerstag berichtet, insgesamt 17 Journalisten werde vorgeworfen, aus geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses zitiert zu haben. Gegen sie laufen Ermittlungsverfahren verschiedener Staatsanwaltschaften.

Kauder verteidigt Ermittlungen

Im BND-Ausschuss

Im BND-Ausschuss

Der Ausschussvorsitzende, Siegfried Kauder (CDU), verteidigte die Ermittlungen. „Für mich war wichtig, die Schotten dichtzuhalten im Ausschuss, weil die Ausschussarbeit deutlich behindert war“, sagte Kauder am Freitag in Berlin. „Das war auch meine Absicht - herauszufinden, wo die undichten Stellen sind, und sicherzustellen, dass es in Zukunft so nicht läuft.“

Kauder betonte, er wisse „weder etwas über den Stand des Ermittlungsverfahrens, noch gegen wen es sich richtet, noch was bisher ermittelt worden ist“. Deshalb wolle er auch die laufenden Verfahren gegen mehrere Journalisten nicht kommentieren. „Das steht mir nicht zu, da eine Beurteilung abzugeben.“

Gleichwohl verwies Kauder darauf, dass sich Journalisten nicht in einem rechtsfreien Raum bewegten. Allerdings seien die Grundsätze der „Cicero“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen. „Allein der Umstand, dass aus geheimen Akten publiziert wird, reicht noch nicht als Indiz für eine Beihilfehandlung“, sagte Kauder.

Staatsanwaltschaft: „Quatsch“

Kauder hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in einem Schreiben gebeten, die Staatsanwaltschaft zu ermächtigen, der geheimen Weitergabe der Akten aus dem Ausschuss nachzugehen. Auch der Bundestag verwies darauf, dass Lammert „auf Anregung“ des Ausschusses gehandelt habe. „Es obliegt allein der Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten“, betonte ein Sprecher.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg bezeichnete das Ermittlungsverfahren als „überflüssig“. „Nach dem Cicero-Urteil ist ein solches Verfahren Quatsch“, sagte Oberstaatsanwalt Bagger am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Es habe keine Aussichten auf Erfolg. (Siehe auch: Kritik an Ermittlungen gegen Journalisten wegen Geheimnisverrats) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Streit über eine Durchsuchung gegen das Magazin „Cicero“ vom Februar wird allgemein als Stärkung der Pressefreiheit gewertet. (Siehe auch: „Cicero“-Razzia war rechtswidrig)

Text: FAZ.NET mit dpa
Bildmaterial: ddp, picture-alliance/ dpa

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