26. Juni 2001 Frühjahr 1997 - Nachdem das Oberschulamt Stuttgart zunächst den Einstieg der in Afghanistan geborenen Deutschen, Fereshta Ludin, in das Referendariat wegen des Kopftuchs abgelehnt hat, wird ihr von der Stuttgarter Kultusministerin Annette Schavan (CDU) die Erlaubnis mit der Begründung erteilt, die Muslimin müsse wenigstens ihre Ausbildung beenden können.
13. Juli 1998 - Die 25-jährige Lehrerin wird nach einer Entscheidung des zuständigen Oberschulamtes nicht in den baden-württembergischen Schuldienst übernommen: Die Pädagogin besteht darauf, ihr Kopftuch auch im Unterricht zu tragen.
15. Juli - Der baden-württembergische Landtag spricht sich mit großer Mehrheit gegen ein generelles Kopftuchverbot an den Schulen und Universitäten des Landes aus.
17. Juli - Der Deutsche Gewerkschaftsbund übt scharfe Kritik an der Entscheidung Baden-Württembergs, eine Kopftuch tragende muslimische Lehrerin nicht in den Schuldienst zu übernehmen.
14. August 1998 - Ludin reicht Widerspruch gegen ihre Nichtzulassung in den baden-württembergischen Schuldienst ein.
4. Februar 1999 - Das Oberschulamt weist den Widerspruch Ludins zurück.
24. März 2000 - Eine von Ludin eingereichte Klage wird vom Stuttgarter Verwaltungsgericht abgewiesen.
18. April 2000 - In ihrer Begründung zur Abweisung der Klage weisen die Stuttgarter Verwaltungsrichter darauf hin, dass Ludin mit dem Tragen des Kopftuchs gegen die staatliche Neutralitätspflicht verstoße. Diese Art des religiösen Bekenntnisses sei im Schulunterricht unzulässig.
16. Juli 2000 - Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim lässt die Berufung im Kopftuchstreit zu.
26. Juni 2001 - In Mannheim beginnt vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof die Berufungsverhandlung.
Text: @mg, mit Material von AP