Denkmal für verfolgte Homosexuelle

„Opfergruppe, die lange Zeit wenig Beachtung fand“

Von Mechthild Küpper

Eine Stele als beständiges Zeichen gegen Intoleranz

Eine Stele als beständiges Zeichen gegen Intoleranz

27. Mai 2008 Im Berliner Tiergarten ist am Dienstag das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen enthüllt worden. Die Entscheidung zum Bau des Denkmals geht auf Bürgerinitiativen von Homosexuellen aus den frühen neunziger Jahren und einen Beschluss des Bundestags im Jahre 2003 zurück. Die Gestalt des Denkmals soll an die der Stelen des Mahnmals für die ermordeten Juden Europas erinnern, das gegenüber auf der anderen Seite der Ebertstraße liegt.

Die einzelne graue Stele steht ein wenig schräg im Boden und weist an einer Schmalseite eine Öffnung auf. Wer vor der Öffnung steht, sieht einen Videofilm, in dem sich zwei junge Männer küssen. Der Entwurf für das Denkmal stammt von den Künstlern Ingar Dragset und Michael Elmgreen, die den künstlerischen Wettbewerb gewannen. Der Bund trug die Kosten von 600.000 Euro, das Land Berlin steuerte das Grundstück im Tiergarten bei und übernahm die Planung und Ausführung des Denkmals.

„Auch heute noch gibt es Diskriminierung“

Auf der Feier zur Enthüllung sprachen der Staatsminister für Kultur, Bernd Neumann (CDU), der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), Günter Dworek vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland und Albert Eckert von der Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“. Die Zeitschrift „Emma“ hatte vor zwei Jahren der Initiative und den Künstlern vorgeworfen, es seien „mal wieder die Frauen vergessen“ worden. Zwar ist von einer systematischen Verfolgung und Ermordung von lesbischen Frauen im nationalsozialistischen Deutschland nichts bekannt, doch soll das Video im Denkmal alle zwei Jahre ausgetauscht werden und auch Frauen darstellen, weil, wie es die Eröffnungsredner am Dienstag formulierten, die Nazis schließlich auch „die Lebenswelt der Lesben“ zerstört hätten.

Neumann sprach von „einer Opfergruppe, die lange Zeit wenig Beachtung fand“. Erst seit 1984 erinnere eine Tafel an die Homosexuellen im ehemaligen KZ Mauthausen, seit 1985 gebe es eine Tafel in Neuengamme, seit 1991 in Sachsenhausen. Er zitierte aus dem Bundestagsbeschluss, in dem als doppelte Aufgabe des Denkmals genannt wurde, die Opfer zu ehren und die Erinnerung wachzuhalten. Auch Wowereit äußerte sich zu der Kontroverse und zu dem gefundenen Kompromiss: Die Debatte könne hilfreich sein, denn „auch heute noch gibt es Diskriminierung von Lesben und Schwulen“.

Die Mitarbeiter der brandenburgischen NS-Gedenkstätten hatten seinerzeit davor gewarnt, historische Erinnerung und pädagogische Absichten zu nahe zusammen zu bringen, denn es drohe das Andenken an die Opfer gegenüber „gegenwärtigen und zukünftigen politischen Zwecken“ in den Hintergrund zu rücken. Der dem Denkmal beigegebene Text formuliert dessen doppelte Aufgabe so: Es solle „die verfolgten und ermordeten Opfer ehren“ und zugleich „ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen“.

„Eine Homosexuellen-Verfolgung ohnegleichen“

Im „Dritten Reich“ wurde der Paragraph 175 des Strafgesetzbuchs verschärft, so dass schon ein Kuss unter Männern strafbar wurde. Über 50.000 Männer wurden verurteilt, etliche Tausend wurden in die Konzentrationslager geschickt, wo eine unbekannte Zahl starb. Der Paragraph 175 galt unverändert bis 1969, auch das erwähnt der Text zum Denkmal.

Dworek erinnerte daran, dass der letzte Überlebende der NS-Homosexuellenverfolgung, Pierre Seel, im Jahr 2005 starb. Weder im Osten noch im Westen Deutschlands seien die homosexuellen NS-Opfer nach dem Krieg angemessen behandelt worden, einige seien sogar zur Verbüßung ihrer Reststrafe nach Verurteilungen nach Paragraph 175 wieder ins Gefängnis geschickt worden. Nach diesem Paragraphen habe es in der Bundesrepublik bis zu seiner Abschaffung ebenso viele Verurteilungen gegeben wie im „Dritten Reich“.

Sowohl die historische Aufarbeitung als auch die Anerkennung „der im demokratischen Staat nach Nazi-Recht Verurteilten“ stehe noch aus. Eckert erinnerte daran, dass der Bundestagsbeschluss für das Homosexuellendenkmal gegen die Stimmen der CDU zustande gekommen sei. Er sagte, nur der Kunst habe es gelingen können, „ohne Geschichtsklitterung“ der verfolgen homosexuellen Männer und der nicht verfolgten lesbischen Frauen in einem Denkmal zu gedenken. Daher sei er zuversichtlich, dass dies in zwei Jahren auch gelingen werde, wenn der lesbischen Frauen gedacht wird. Auf der Tafel zum Denkmal heißt es: „Im nationalsozialistischen Deutschland fand eine Homosexuellen-Verfolgung ohnegleichen in der Geschichte statt“.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp

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