Große Koalition

Gleichbehandlungsgesetz soll verschlankt werden

Justizministerin Zypries: Viel Grün im Programm

Justizministerin Zypries: Viel Grün im Programm

07. Juni 2006 In den Regierungsfraktionen gibt es die Absicht, die Vorlage des Gleichbehandlungsgesetzes, die das Bundeskabinett Mitte Mai beschlossen hat, im parlamentarischen Verfahren noch zu ändern. Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Ramsauer forderte, den Anwendungsbereich des Gesetzes zu präzisieren.

Es gehe nicht darum, Diskriminierungsmerkmale zu streichen, sondern ihren Wirkungsumfang klar zu umreißen. Auch in der SPD-Fraktion steigt unter den Abgeordneten der Wille, das Gesetz, das in großen Teilen der rot-grünen Vorlage für ein Antidiskriminierungsgesetz gleicht, zu verschlanken.

Vielfältige Aktivitäten

Aus der CDU ist zu hören, zahlreiche SPD-Abgeordnete seien der Auffassung, daß „auch viel Grün in dem Entwurf steht, über das man reden kann“. Diese Position werde etwa von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bezogen, deren Ressort den Entwurf erarbeitet hat. In der SPD wird an das Wort des Fraktionsvorsitzenden Struck erinnert, daß kein Gesetzentwurf den Bundestag in der Form verlasse, in der er eingebracht worden sei. Substantiell werde sich aber nichts mehr ändern, heißt es auch.

Als Verhandlungsmasse wird das zusätzliche Klagerecht der Betriebsräte betrachtet. Diese sollen nach dem Entwurf auch gegen den Willen des Betroffenen rechtliche Schritte gegen angebliche Diskriminierung einleiten dürfen. Spielraum gebe es auch beim Thema Schadenersatz. Dieser soll auf Vermögensschäden beschränkt werden.

Im Bundeskanzleramt gibt es derzeit vielfältige Aktivitäten, das parlamentarische Verfahren zu steuern. Kanzleramtsminister de Maizière (CDU) verhandele mit Vertretern der SPD-Fraktion über Spielräume, den Gesetzentwurf zu modifizieren, hieß es in der Bundesregierung. Die Staatsministerin Hildegard Müller (CDU) stehe in Kontakt mit den Ländern. Hamburg hatte für die unionsregierten Länder eine Stellungsnahme erarbeitet, in dem der Regierungsentwurf kritisiert und Änderungen gefordert werden.

Ministerpräsidenten besser eingebunden

Frau Müller und der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion Röttgen (CDU) nahmen am Mittwoch an einer Telefonschaltkonferenz der Bevollmächtigten der unionsregierten Länder beim Bund teil, in der die Haltung der Länder präzisiert wurde. In der Bundesregierung hieß es, wegen der möglichen Stellungnahme der Länder im Bundesrat werde es nicht zu Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren kommen. Gegebenenfalls werde sich das Kabinett damit zu befassen haben.

In der Schaltkonferenz wurde auch beschlossen, einen Passus aus der Stellungnahme des Bundesrates wieder herauszunehmen, in der die Ministerpräsidenten die Regierung auffordern wollten, die Koordination der Europapolitik auf Bundesebene zu verbessern.

Bundeskanzlerin Merkel (CDU) sieht anscheinend keinen Anlaß, wegen des aus immer neuen Anlässen angespannten Verhältnisses zu den Ministerpräsidenten der Union nach neuen Formen der Zusammenarbeit zu suchen. Zwar seien diese mehr und früher als in der rot-grünen Regierungszeit in die „Abstimmungsprozesse“ eingebunden, was die Arbeit erleichtere. Doch werde es immer wieder Vorhaben geben, bei denen dies nicht „bis ins letzte“ gelungen sei. Dann müßten die Interessensunterschiede ausgetragen werden.

Abstimmungsverfahren soll nicht verändert werden

Es sei nicht daran gedacht, an den Abstimmungsverfahren etwas „grundsätzlich“ zu ändern. Kurz und in allgemeiner Form war bei der jüngsten Sitzung des Koalitionsausschusses darüber gesprochen worden, nachdem sich - in der Auseinandersetzung über das Hartz-IV-Folgegesetz - die SPD-Seite über vom Koalitionskurs abweichende Positionen der CDU-Ministerpräsidenten beschwert hatte. Vizekanzler Müntefering (SPD) hatte das am vergangenen Freitag öffentlich gemacht und dabei auch auf Notwendigkeiten politischer Führung hingewiesen.

Der stellvertretende Regierungssprecher Steg bestätigte am Mittwoch, Müntefering habe vorab mit Frau Merkel über den Inhalt seiner Pressekonferenz gesprochen. Doch gibt es in der SPD-Führung auch Verständnis für die Lage Frau Merkels. Die Ministerpräsidenten der Länder seien - schon aus verfassungsrechtlichen Gründen - nicht in allen Fällen auf die Haltung der großen Koalition festzulegen.

Mittlerweile hat eine ausreichende Zahl von Landesregierungen deutlich gemacht, wegen des arbeitsmarkpolitischen Vorhabens nicht den Vermittlungsausschuß anrufen zu wollen. Möglicherweise wird aber im Herbst noch einmal darüber gesprochen werden, wenn Müntefering seine Pläne zur Einführung von Kombi- oder Mindestlöhnen vorlegt. In der Bundesregierung wurde auf den engen Zusammenhang dieses Vorhabens mit dem Arbeitslosengeld II hingewiesen.

Verabschiedung vor der Sommerpause

Im Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgesetz war Frau Merkel aus den eigenen Reihen scharf kritisiert worden, weil sie im Koalitionsausschuß, entgegen früherer Wahlkampfaussagen, Forderungen der SPD nachgegeben hatte, die Diskriminierungstatbestände Alter und Behinderung in die Vorlage aufzunehmen. Diese stammen nicht aus den EU-Richtlinien, die Deutschland in nationales Recht überführen muß, sondern aus dem alten rot-grünen Entwurf.

Die zuständigen FDP-Landesminister der von CDU und FDP regierten Länder im Bundesrat - Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen - werden an diesem Donnerstag in einer Schaltkonferenz darüber entscheiden, ob sie den Entschließungsantrag Hamburgs für eine Stellungsnahme des Bundesrates unterstützen oder sich enthalten wollen. Die justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild Dyckmans teilte mit, ihre Fraktion fordere eine öffentliche Sachverständigen-Anhörung zum Gleichbehandlungsgesetz im Rechtsausschuß. Einen entsprechenden Antrag werde die FDP in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses stellen.

Es ist geplant, die Vorlage des Gleichbehandlungsgesetzes Ende Juni im Bundestag und am 7. Juli im Bundesrat zu verabschieden. Wegen drohender Strafzahlungen bei Nicht-Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht soll das Gesetz auf jeden Fall vor der Sommerpause beschlossen werden. Da der Bundesrat in diesem Fall nur Einspruch erheben kann, setzen die Ministerpräsidenten der Union nicht auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Sie wollen vielmehr - und in diesem Sinne verstehen sie ihre geplante Stellungnahme im laufenden Gesetzgebungsprozeß - die Bundestagsfraktion der Union ermuntern, in den Bundestagsausschüssen auf Änderungen zu dringen.

Text: sat./ban., F.A.Z., 08.06.2006
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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