07. April 2007 Generalbundesanwältin Monika Harms hat vor einem Schlussstrich unter die Diskussion über den RAF-Terrorismus gewarnt. Der Weg zum Versöhnen ist weit, sagte Harms am Samstag in Karlsruhe bei einer Gedenkveranstaltung zur Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback vor 30 Jahren. Sie legte am Gedenkstein am Ort des Attentats mitten in Karlsruhe einen Trauerkranz nieder. Die Debatten der vergangenen Monate seien auch deshalb so heftig gewesen, weil wir zu lange geschwiegen, manche auch zu wenig aus den Ereignissen des Jahres 1977 gelernt haben, betonte sie.
Zugleich äußerte sich Harms wie auch der Sohn von Siegfried Buback, Michael Buback, skeptisch gegenüber einer möglichen Begnadigung des RAF-Terroristen Christian Klar. Gnade sei vor dem Hintergrund der Taten der RAF ein großes Wort, sagte Harms. Diese kriminelle Vereinigung habe einzelnen Menschen wie auch der Gesellschaft insgesamt tiefe Verletzungen zugefügt. In einem Zeitungsinterview betonte Harms zudem: Mittels eines Gnadenaktes würden sich von heute auf morgen die Tore für Christian Klar öffnen. Ich frage mich, wie das gehen soll. Der Bundespräsident werde sich die Frage stellen müssen, ob man es verantworten kann, dass jemand ohne vorher gewährte Vollzugslockerungen wieder auf freien Fuß kommt.
Nicht bekannt, wer die Schüsse auf Buback abgab
Michael Buback sagte in Karlsruhe, eine Begnadigung Klars setze aus seiner Sicht voraus, dass der individuelle Tatbeitrag des RAF-Terroristen bei dem Mord an seinem Vater bekannt sei. Er könne sich nicht vorstellen, wie RAF-Terroristen ohne ein Bekenntnis zur Tat den Weg zurück in die Gesellschaft finden können, um dort frei zu leben. Bis heute ist nicht bekannt, wer von einem Motorrad aus die tödlichen Schüsse auf Buback abgab. RAF-Terroristen hatten den damals 57 Jahre alten Generalbundesanwalt am 7. April 1977 - einem Gründonnerstag - auf dem Weg zur Dienststelle in Karlsruhe erschossen. Auch sein 30-jähriger Fahrer Wolfgang Göbel und der 43-jährige Justizbeamte Georg Wurster kamen bei dem Anschlag ums Leben.
Von den drei im Zusammenhang mit dem Buback-Attentat wegen Mordes verurteilten RAF-Terroristen befindet sich nur noch Christian Klar in Haft. Brigitte Mohnhaupt wurde am 25. März 2007 nach 24 Jahren Haft auf freien Fuß gesetzt. Knut Folkerts kam 1995 frei. Buback sagte: Wenn wir nicht wissen, welche beiden von den drei stets genannten Tätern es waren, beruhigt es nicht, den dritten als Reservekandidaten für die unmittelbare Tat zu haben. Denn bei dieser unklaren Situation sei nicht auszuschließen, dass eine vierte oder fünfte Person Motorradfahrer oder Schütze war.
Beispiellose Terrorwelle im Deutschen Herbst 1977
Zum Fall Mohnhaupt sagte Buback, er könne keine Einwände gegen ihre Haftentlassung vorbringen, da die Bundesanwaltschaft dafür votiert habe. Buback regte aber an, die Regelungen zur frühzeitigen Haftentlassung für zukünftige Fälle zu modifizieren. Der Laie fragt sich, weshalb überhaupt ein deutsches Gericht die Strafe 'lebenslänglich' ausspricht, wenn gleichzeitig die Vorschrift existiert, dass der Verurteilte die Chance haben muß, wieder in Freiheit zu gelangen, sagte Buback.
Das Attentat auf Siegfried Buback bildete den Auftakt zu einer beispiellosen Terrorwelle der RAF. Im Verlauf des Jahres 1977 wurden auch der Vorstandsvorsitzende der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, und Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer ermordet. Die RAF-Attentate jenes Jahres gingen als Deutscher Herbst in die Geschichte der Bundesrepublik ein.
Text: FAZ.NET / Reuters, ddp
Bildmaterial: AP, dpa
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