
Gerade in Zeiten, in denen Pattsituationen bei den großen Parteien gehäuft auftreten, haben sie sich als befreiend erwiesen, aus dem Patt heraus zu kommen.
Auch wenn die Zweitstimmen die wichtigere Stimmen sind und das Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament widerspiegeln, können Überhangmandate als Direktmandate eines gewählten Kandidaten nicht in Luft aufgelöst werden.
Überzeugender wäre jedoch, wenn die stärkste Partei, ggf mit einem vorher festgelegten Koalitionär, diesen so viele Sitze zuzugeben, bis eine eindeutige Mehrheit im Parlament erreicht ist (Modell des "Prof. aus Heidelberg").
Denn damit würde dem Willen des Wählers am Wahltag entsprochen und liesse keine Tricksereien a la Schröder zu.
Ausserdem wären große Koalitionen ausgeschlossen, da diese die schlechtere Lösung sind, wie das heute tagtäglich zu erleben ist.

Im Landtagswahlrecht Baden-Württembergs gibt es keine Listen, sondern für jeden Kandidaten einen Ersatzkandidaten. Dementsprechend kann man auch bei den Direktkandidaten für den Bundestag verfahren:
Bei jedem Kandidaten X steht auch ein Ersatzkandidat Y mit auf dem Wahlzettel, den der Wähler mit der Erststimme mitwählt. Dann ist die Nachfolge klar und eindeutig geregelt.
Wenn das auch noch zu unsicher ist, wäre noch ein zweiter Ersatzkandidat möglich.
Die Bedenken gegen Nachrücker aus der Landesliste sind berechtigt. Ich halte Listen, auf die der Wähler keinen Einfluß nehmen kann, ohnehin für äußerst undemokratisch. Es sind Mogelpackungen, über die das Gros der unfähigen Politiker immer wieder "gewählt" wird.

Im Landtagswahlrecht Baden-Württembergs gibt es keine Listen, sondern für jeden Kandidaten einen Ersatzkandidaten. Dementsprechend kann man auch bei den Direktkandidaten für den Bundestag verfahren:
Bei jedem Kandidaten X steht auch ein Ersatzkandidat Y mit auf dem Wahlzettel, den der Wähler mit der Erststimme mitwählt. Dann ist die Nachfolge klar und eindeutig geregelt.
Wenn das auch noch zu unsicher ist, wäre noch ein zweiter Ersatzkandidat möglich.
Die Bedenken gegen Nachrücker aus der Landesliste sind berechtigt. Ich halte Listen, auf die der Wähler keinen Einfluß nehmen kann, ohnehin für äußerst undemokratisch. Es sind Mogelpackungen, über die das Gros der unfähigen Politiker immer wieder "gewählt" wird.

Auch ein erneuter Vorstoß wäre keine Lösung für das eigentliche Problem von Überhangmandaten – nur als Beispiel:
1. Ohne die Nachwahl in Dresden, bei der die Wähler zu einer Bundestagswahl wohl zum ersten Mal über die möglichen negativen Folgen für die von ihnen gewählte Partei aufgeklärt wurden und die CDU ein zusätzliches Überhangmandat erzielte, und
2. mit insgesamt 6.390 zusätzlichen Erststimmen für die SPD in zwei Thüringer Wahlkreisen und einem in Mecklenburg-Vorpommern sowie
3. mit insgesamt 1.402 Erststimmen weniger für die CDU in zwei Wahlkreisen in Baden-Württemberg
hätte die SPD-Bundestagsfraktion zu Beginn der Legislatur im Oktober 2005 nicht vier Sitze weniger als die Unionsfraktion gehabt, sondern zwei mehr – und dies trotz der gut (und nicht gerade „minimalen“) 436.000 Zweitstimmen Unionsvorsprung vor der SPD. Nach dem Ausscheiden von Nitzsche und Wissmann aus der Fraktion oder/und Bundestag wären es – ceteris paribus – sogar vier Sitze mehr für die SPD. Dies wäre mit einiger Sicherheit für die Mehrzahl der Wähler der Union und auch anderer Parteien nicht vermittelbar gewesen. Daran hätte auch kein Regelung etwas geändert, welches diese Umkehrung der Stimmverhältnisse sogar noch zementiert.