Überhangmandate

Geheimoperation Überhang

Von Eckart Lohse und Markus Wehner, Berlin

Gerhard Schröder in der “Berliner Runde“ am 18. September 2005

Gerhard Schröder in der "Berliner Runde" am 18. September 2005

27. November 2007 Selten hat die Politik so unverfroren ihre machtpolitische Fratze gezeigt wie am Abend des 18. September 2005, dem Tag der Bundestagswahl. Im Angesicht seiner Niederlage rang der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder nach Fassung - und verlor. Seine letzten Hoffnungen, doch noch Kanzler bleiben zu können, ruhten auf einer Besonderheit des deutschen Wahlrechts. Sie trägt den sperrigen Namen Überhangmandat. Doch diese Überhangmandate können ebenso wie Quell der Hoffnung auch Quell von Ungemach, gar existentiellen Sorgen für Bundeskanzler werden. Das Wegfallen von Überhangmandaten kann gar die Macht kosten.

Um diesen Zustand zu ändern, haben im Bundestag ein CSU- und ein SPD-Abgeordneter eine gesetzliche Neuregelung ersonnen. Schon war man sich einig, da wurde das Projekt vor einigen Tagen erst einmal gestoppt. Doch das Interesse der großen Parteien wird dafür sorgen, dass es wieder Fahrt aufnimmt.

Was hat ein Überhangmandat mit der Kanzlerschaft zu tun?

Mit einem Vorsprung von vier Stimmen begründete Frau Merkel ihren Anspruch auf das Kanzleramt - erst spät akzeptierte das Schröder

Mit einem Vorsprung von vier Stimmen begründete Frau Merkel ihren Anspruch auf das Kanzleramt - erst spät akzeptierte das Schröder

Wird der Bundestag gewählt, so entscheidet der Wähler mit seiner Zweitstimme, wie viele Abgeordnete von einer zuvor aufgestellten Liste die Landesverbände einer Partei in den Bundestag schicken dürfen. Mit der Erststimme bestimmt der Wähler, welcher Bewerber aus seinem Wahlkreis im Berliner Reichstag über Gesetze befindet. Der direkt Gewählte kommt auf jeden Fall ins Parlament, ganz gleich wie viele Mandate seine Partei über die Zweitstimme erhalten hat. Werden in einem Bundesland mehr Abgeordnete einer Partei direkt gewählt, als durch die Zweitstimme Plätze errungen wurden, werden zusätzliche Sitze im Bundestag vergeben: die Überhangmandate.

Für kurze Zeit hatte Gerhard Schröder am Wahlabend gehofft, die SPD werde so viele von ihnen erhalten, dass sie den minimalen Vorsprung der Union wettmachen und doch noch größte Fraktion im Bundestag werden könne. Es war der Kampf um die höchste Macht im Staat. Denn die größte Fraktion pflegt den Kanzler zu stellen.

Schattenseiten der Überhangmandate

Schröders Hoffnung blieb unerfüllt, Angela Merkel wurde seine Nachfolgerin. Als solche erlebt sie die Schattenseite der Überhangmandate, von denen die Union sieben, die SPD neun errang. Denn dieses besondere Mandat hat seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998 eine unangenehme Eigenschaft: Scheidet in einem Bundesland, in dem es solche Mandate gibt, ein über die Erststimme gewählter Bundestagsabgeordneter in der Legislaturperiode aus, wird sein Sitz nicht neu besetzt, seine Fraktion verliert eine Stimme und die Mehrheitsverhältnisse verschieben sich.

Angela Merkel hatte im Herbst 2005 ihren Anspruch auf das Kanzleramt mit einem Vorsprung von vier Stimmen vor der SPD begründet. Zwei davon hat sie durch das vorzeitige Ausscheiden der direkt gewählten CDU-Abgeordneten Henry Nitzsche und Matthias Wissmann verloren. Beide Plätze durften nicht nachbesetzt werden. Als in diesem Juni der Abgeordnete Ingo Wellenreuther Bürgermeister von Mannheim werden wollte, drohte Frau Merkels Vorsprung innerhalb der Koalition auf eine Stimme zu schrumpfen. Wellenreuther unterlag, der Vorsprung der Union im Bundestag blieb bei zwei Stimmen.

Was, wenn der Union noch drei Stimmen verlorengingen....

... und die SPD mitten in der Legislaturperiode zur größeren Fraktion würde? Es würde dem SPD-Vorsitzenden Kurt Beck kaum gelingen, die gesamte Unionsfraktion davon zu überzeugen, dass nun er zum Bundeskanzler gewählt werden müsse. Kritische Fragen der Genossen wären der Kanzlerin gleichwohl sicher.

Im Fünf-Parteien-System werden die Mehrheiten in der Regel knapp sein. Deshalb würden die Parteiführungen von Union und SPD die Wackelpartie mit den Überhangmandaten gern beenden. Allzu offensiv soll es dabei aber nicht zugehen, sonst könnte der vereinzelt schon zu hörende Vorwurf lauter werden, die Parteien oder gar die Regierenden wollten sich zum Machterhalt das Wahlrecht zurechtbiegen.

So kam die Operation Überhang nach der Bundestagswahl 2005 auf sehr leisen Sohlen daher. Die Bundeswahlkreiskommission hatte, wie das nach Wahlen nicht unüblich ist, allerlei Aufträge zur Überprüfung des Wahlrechts zusammengestellt. Einer von ihnen betraf die Überhangmandate. Anfang 2006, als sich die Generalsekretäre Ronald Pofalla (CDU), Hubertus Heil (SPD) und Markus Söder (CSU) zum ersten und letzten Mal im Dreierkreise trafen, beschäftigten sie sich unter anderem mit der Frage, ob es nicht einen Weg gebe, verlorengegangene Überhangmandate künftig wieder nachzubesetzen.

Brisanter Vorschlag

Es gab keinen regelrechten Auftrag an die Fraktionen, ein Gesetz zu entwerfen. Immerhin aber fühlten sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Uwe Benneter und der junge CSU-Parlamentarier Stephan Mayer bemüßigt, der Sache nachzugehen. Kürzlich legten sie die Früchte ihrer Arbeit vor und machten neben anderen auch einen Vorschlag zum Thema Überhangmandate.

Um den Bedenken der Verfassungsrichter zu begegnen, die Nachfolge eines ausscheidenden direkt gewählten Abgeordneten sei gar nicht geregelt, schlagen sie vor, künftig solle mit der Abgabe der Erststimme festgelegt sein, dass ein eventueller Nachfolger von der Landesliste der jeweiligen Partei komme. Aber was, wenn ein Wähler zwar einen Direktkandidaten der CDU gewählt hat, die Liste der CDU aber ablehnt und mit der Zweitstimme die FDP wählt? Er würde - vielleicht ohne es recht zu merken - automatisch die CDU-Liste mitwählen.

Lammert bemerkt das Kleingedruckte

Benneters und Mayers Vorschlag erreichte unter dem Feuerschutz der Koalitionsstreitereien am Montag der vorigen Woche fast unbemerkt die Fraktionsvorstände von Union und SPD. Einer, der auch das Kleingedruckte zu lesen pflegt, hatte es aber doch bemerkt: Bundestagspräsident Norbert Lammert von der CDU. Er machte seine Bedenken geltend, sieht die Rechtssicherheit beim Vorschlag der beiden Abgeordneten nicht gegeben. Widerspruch gegen seine Argumente in der Fraktionsführung ist nicht überliefert. Tags darauf wurden gegen den Benneter/Mayer-Vorschlag in der Arbeitsgruppe Recht der Unionsfraktion ebenfalls rechtliche Bedenken geltend gemacht. Die Debatte wurde als intensiv und kritisch beschrieben.

Die Proteste aus der Unionsfraktion führten dazu, dass Mayer und Benneter ihren Vorschlag zurückzogen. Zumindest in der jetzt anstehenden Wahlrechtsänderung wird es keine Neuregelung für die Überhangmandate geben. Nach der Sitzung der Arbeitsgruppe Recht der Unionsfraktion soll CDU-Generalsekretär Pofalla beim Arbeitsgruppenvorsitzenden Jürgen Gehb angerufen haben, um ihm sein Missfallen zum Ausdruck zu bringen. Auch wenn Pofalla öffentlich in der Sache nicht Stellung nehmen will, ist das ein Hinweis darauf, was die Parteiführung sich wünscht.

Dass die Union das Projekt erst einmal gekippt hat, sorgt in der SPD für Murren, doch nicht für Resignation. Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, nimmt das Scheitern des ersten Versuches gelassen: "Wenn Innenpolitiker sich was ausdenken und Rechtspolitiker sich das dann anschauen, kommt es eben manchmal zum Zusammenstoß." Das Thema sei damit aber noch nicht beerdigt - für beide großen Parteien. Man werde einen neuen Anlauf nehmen, heißt es in der SPD-Fraktion. Diesmal müsse die Federführung dann eine Etage höher liegen.

Text: F.A.S.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa, picture-alliance/ dpa/dpaweb

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