27. Februar 2008 Nachdem das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen unter Auflagen für zulässig erklärt hat, will die große Koalition nun rasch eine gesetzliche Grundlage schaffen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) rechnet mit einem zügigen Abschluss der Beratungen. Ich gehe davon aus, dass ein langer Streit nun Gott sei Dank zum Abschluss gekommen ist, sagte er am Mittwoch. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht in dem Urteil meine Rechtsauffassung bestätigt und kündigte an, Schäuble bei der Umsetzung unterstützen zu wollen. Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck wertete den Richterspruch als Absage an überzogene Vorstellungen von sicherheitspolitischen Hardlinern.
Die Karlsruher Richter hatten am Morgen heimliche Online-Durchsuchungen von Computern unter strengen Auflagen für zulässig erklärt. Zugleich verwarfen sie die entsprechende Befugnis dazu im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen als grundgesetzwidrig. Das Verfassungsgericht schuf mit seinem Urteil auch erstmalig ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Siehe auch: Karlsruhe erlaubt Online-Durchsuchung unter Auflagen und kippt NRW-Gesetz)
Nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen
Schäuble sagte, er gehe davon aus, dass die beabsichtigte Regelung von Online-Durchsuchungen im Bundeskriminalamtsgesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann. Der CDU-Politiker versicherte, das Instrument werde nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen. Frau Zypries sieht durch das Urteil die Freiheitsrechte gestärkt und begrüßte, dass die Karlsruher Richter damit zugleich das Vertrauen von Bürgern und der Wirtschaft in die Integrität und Vertraulichkeit von Computersystemen stärken. Die Beratungen zwischen Innen- und Justizministerium sollen bereits an diesem Donnerstag fortgesetzt werden. Schäuble und Zypries hatten in den vergangenen Monaten heftig über die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen gestritten.
Auch der SPD-Vorsitzende Kurt Beck teilte mit, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könne nun rasch umgesetzt werden. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte, ein Gesetzentwurf könne in höchstens acht Wochen vorliegen. Wiefelspütz sagte, er hoffe auf eine befriedende Wirkung des Urteils und rechne nicht mehr mit großem Streit in der Koalition, denn jetzt wissen wir genau, was wir tun müssen. Nachträglich rechtfertigte er die Haltung seiner Partei im Streit mit der Union, die trotz des ausstehenden Urteils Online-Durchsuchungen ins BKA-Gesetz aufnehmen wollte: Es ist gut, dass wir abgewartet haben.
Meilenstein der Rechtsgeschichte
Auch die Opposition zollte dem Karlsruher Richterspruch viel Lob. Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle bezeichnete ihn als Meilenstein der Rechtsgeschichte für Freiheit und Bürgerrechte. Das Gericht habe die Aushöhlung der Privatsphäre gestoppt. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), einer der Kläger, sagte: Das Bundesverfassungsgericht ist seiner Rolle als Bollwerk gegen die Erosion der Grundrechte erneut gerecht geworden. Die Entscheidung sei so bedeutsam wie das Volkszählungsurteil von 1983.
Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sieht die rechtsstaatliche Grundordnung gestärkt und wertete das Urteil zugleich als rote Karte für die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW. Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck sprach von einer schallenden Ohrfeige für Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ströbele sagte: Das ist ein ganz, ganz toller Tag für die Bürgerrechte in Deutschland.
Die stellvertretende Vorsitzende der Linkspartei Katina Schubert sagte dagegen, ihre Partei bleibe bei der prinzipiellen Ablehnung von Online-Durchsuchungen.
Der Teufel sitzt im Detail
Die Bundesrechtsanwaltkammer lobte das Urteil als weitreichenden Schutz von auf Computern gespeicherten privaten Daten. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte, dass mit der Gerichtsentscheidung nun Rechtssicherheit gegeben sei. Der Deutsche Journalisten-Verband bekräftigte hingegen seine grundsätzliche Ablehnung auch trotz hoher Hürden und forderte die Koalition dazu auf, in dem Gesetzgebungsverfahren Berufsgeheimnisträger zu schützen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Schaar äußerte sich positiv über das Urteil, gab aber zugleich seine Skepsis zu Protokoll, ob die Koalition nach diesen strengen Vorgaben überhaupt ein Gesetz für den heimlichen Zugriff auf Computer formulieren könne. Der Teufel sitzt hier im Detail. Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig wertete das Urteil als Niederlage für diejenigen, die eine andere Republik wollen.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: Bernd Helfert, reuters
