12. Oktober 2006 Der Prozeß gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer Mounir al Motassadeq wird wahrscheinlich ein weiteres Mal neu aufgerollt. Das machte der Vorsitzende des 3. Strafsenats, Klaus Tolksdorf, am Donnerstag zum Auftakt der Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe deutlich. Nach unserer vorläufigen Einschätzung spricht alles dafür, daß die Revision der Bundesanwaltschaft Erfolg hat, sagte Tolksdorf.
Damit hätte Motassadeqs Verteidigung einen Rückschlag erlitten. Während das Oberlandesgericht Hamburg Motassadeq lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt hatte, fordert die Bundesanwaltschaft eine Verurteilung wegen Beihilfe zum vielfachen Mord. Der BGH will sein Urteil am 16. November verkünden. Das teilte das Gericht nach Abschluß der mündlichen Verhandlung mit.
Er hat akzeptiert, daß Menschen umkommen
Richter Tolksdorf sagte, der BGH könne der Argumentation der Vorinstanz - des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg - nicht folgen, nach der sich Motassadeq nicht der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht habe. Motassadeq sei klar gewesen, daß seine Bekannten aus Hamburg Anschläge mit Flugzeugen planten. Daß dabei Menschen umkommen würden, habe er akzeptiert. Damit sei nach Einschätzung des BGH der Tatbestand der Beihilfe zum Mord erfüllt.
Der BGH befaßte sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall Motassadeq. Im Jahr 2003 war der Marokkaner als weltweit erster Angeklagter im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 wegen Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH hob das Urteil im März 2004 jedoch auf, weil möglicherweise entlastende Aussagen aus den Vereinigten Staaten nicht berücksichtigt worden waren.
In der Neuauflage des Prozesses wurde Motassadeq dann nur noch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Der mittlerweile 32 Jahre alte Marokkaner hatte nach Einschätzung der Hamburger Richter zwar gewußt, daß in den Vereinigten Staaten Anschläge mit Flugzeugen geplant waren. Die Beihilfe zum Mord sah das Gericht jedoch als nicht erwiesen an.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp, dpa, Reuters