27. April 2006 An vielen hessischen Hochschulen stößt die mögliche Einführung allgemeiner Studiengebühren auf starke Vorbehalte. In Darmstadt, Marburg und jetzt auch in Gießen haben sich die Senate der Universitäten dagegen ausgesprochen, das Erststudium kostenpflichtig zu machen. Die Landesregierung prüft derzeit, ob sie ein entsprechendes Gesetz vorlegen soll; ein Rechtsgutachter war zu dem Schluß gekommen, daß Studiengebühren mit der hessischen Verfassung vereinbar seien.
Der Senat der Gießener Universität hat am Donnerstag einen Beschluß gefaßt, dem zufolge Studiengebühren abgelehnt werden. Die Vorlage sei bei lediglich einer Gegenstimme verabschiedet worden, sagte Pressesprecherin Christel Lauterbach. Auch unter den Professoren sei die Ablehnung eindeutig gewesen: Einige sagten: ,Hätte es damals Gebühren gegeben, hätte ich nicht studieren können.' Universitätspräsident Stefan Hormuth habe versichert, daß er sich an das Votum des Senats halten werde.
Gebührenpflicht läßt Studentenzahlen sinken
An der Technischen Universität Darmstadt hat sich der Senat schon im Sommer vergangenen Jahres gegen eine unkoordinierte, nicht sozial abgesicherte Einführung von Studiengebühren ausgesprochen. Zunächst müßten umfassende Stipendien- und Darlehenssysteme entwickelt werden. Diese Haltung gilt nach wie vor, wie Pressesprecher Jörg Feuck erläuterte. Universitätspräsident Johann-Dietrich Wörner lehnt Studiengebühren unter anderem mit dem Argument ab, daß ihre Einführung sich für die Hochschule nicht lohnen würde: Gingen infolge der Gebührenpflicht die Studentenzahlen zurück und würden deshalb die Landeszuschüsse gekürzt, müsse die Uni im Endeffekt sogar mit weniger Geld auskommen.
Auch der Senat der Universität Marburg hat eine Anti-Gebühren-Resolution verabschiedet. Der Beschluß stamme aus dem Jahr 2002, so Vizepräsident Herbert Claas. Das Präsidium könne sich darüber hinwegsetzen, wenn es zu der Auffassung komme, daß der Universität beim Verzicht auf Gebühren dringend gebrauchtes Geld vorenthalten würde. Das sei aber eine rein hypothetische Überlegung. An der Universität Kassel wird sich der Senat am 17. Mai mit der Gebührenfrage befassen; am gleichen Tag tritt auch der Senat der Frankfurter Universität zusammen.
Ablehnendes Votum
An der Frankfurter Fachhochschule wird der Senat nach Worten von FH-Präsident Wolf Rieck wahrscheinlich demnächst sein ablehnendes Votum aus dem Jahr 2004 bekräftigen. Die Fachhochschule Wiesbaden teile diese Haltung, so Rieck, der auch Sprecher der Konferenz hessischer Fachhochschulpräsidenten ist. Er selbst hält es für vertretbar, die Studenten zahlen zu lassen, wenn das Geld den Hochschulen zugute komme, ohne daß gleichzeitig die staatlichen Zuschüsse gekürzt würden.
Ein Senatsbeschluß gegen Gebühren sei für die Hochschulleitung nicht bindend. Aber jeder Präsident würde sich sehr genau überlegen, ob er dagegen verstoßen würde. Rieck rechnet damit, daß die Landesregierung den Hochschulen die Entscheidung freistellen wird. Das könne zwar dort, wo kein Geld verlangt werde, zu einem Bewerberandrang führen. Eine Einheitsgebühr zu oktroyieren, verbiete jedoch der Respekt vor der universitären Autonomie.
Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) forderte die Landesregierung auf, zügig ein Gesetz zur Einführung von Studiengebühren auf den Weg zu bringen. Ein Finanzierungsmodell der VhU sieht einen Grundbeitrag von 500 Euro je Semester vor.
Text: F.A.Z., 28.04.2006
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