Karlsruhes Urteil zur Neuwahl

Schrödersieg

Von Berthold Kohler

Dank Schröder ein Stück weiter in Richtung Kanzlerdemokratie

Dank Schröder ein Stück weiter in Richtung Kanzlerdemokratie

26. August 2005 Es ist noch nicht oft vorgekommen, daß das Bundesverfassungsgericht die Regierung und die Opposition in einen Zustand der einmütigen Freude versetzen konnte.

Am Donnerstag gelang es: Der Bundeskanzler, die Oppositionsführer, der Bundespräsident - alle äußerten sich froh, fast glücklich darüber, daß Karlsruhe die vorzeitige Auflösung des Bundestages für verfassungsgemäß erklärte und die Wahl in drei Wochen nicht mehr verhinderte. Auch die große Mehrheit des Volkes soll nach wie vor dafür sein, obwohl eine Hälfte von ihm angeblich immer noch nicht weiß, für wen sie stimmen wird.

Ein letzter Sieg im Niedergang

Das Bundesverfassungsgericht wollte sich diesem geballten und doch merkwürdig diffusen Willen nicht in den Weg stellen. Doch hätten gewichtige Gründe dafür gesprochen. Mit diesem Urteil ist der deutsche Staat noch ein Stück weiter in Richtung Kanzlerdemokratie gerückt.

Der Parlamentarismus wird geschwächt, Bundestag und Abgeordnete verlieren weiter an Bedeutung. Das Urteil ist der Schlußstein der beiden Amtszeiten Schröders, des Medien- und Kommissionskanzlers, der seine Legitimation am liebsten direkt vom Volk ableitete, vorbei an der Partei, vorbei am Parlament. Die Wahl, die er mit der - nunmehr erlaubten - unechten Vertrauensfrage erzwang, soll angeblich ein Plebiszit über seine Reformpolitik sein. Noch im Niedergang ist Schröder in Karlsruhe ein letzter Sieg gelungen - zu kurzem eigenem Ruhme, aber nicht zum Wohle des Verfassungsgefüges.

Auf dem kalten Weg zum Selbstauflösungsrecht

Schulz scheitert an der Hürde in Karlsruhe

Schulz scheitert an der Hürde in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem zweiten Urteil zur vorzeitigen Auflösung eines Bundestages eine politische Praxis gebilligt, die auf die Einführung des im Grundgesetz nicht vorgesehenen Selbstauflösungsrechtes auf kaltem Wege hinausläuft. Das Gericht wies dem Bundeskanzler einen weniger noch als im Urteil von 1983 eingegrenzten Spielraum bei der Beurteilung der Mehrheitsverhältnisse im Parlament zu.

Zugleich gestand es sich selbst nur eine stark eingeschränkte Kompetenz bei der Überprüfung des Kanzlerurteils und der darauf gründenden Ermessensentscheidung des Bundespräsidenten zu. Der Zweite Senat ist mehrheitlich der Auffassung, von außen könne „nur teilweise beurteilt“ werden, ob ein Kanzler über eine verläßliche Mehrheit verfüge. Auch dürfe der Kanzler eine auf die Bundestagsauflösung gerichtete Vertrauensfrage stellen, wenn ihm Niederlagen erst in künftigen Abstimmungen drohten.

Abhängig von Raffinesse und Rabulistik

Damit hängt die Dauer einer Legislaturperiode aber mehr von der Raffinesse und Rabulistik des jeweiligen Kanzlers ab als von den tatsächlichen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag. Bislang waren sie in (echten) Abstimmungen festzustellen, künftig sind auch offenkundig bestellte Ergebnisse zu tolerieren.

Wenn aber allein die subjektive Lagebeurteilung des Kanzlers maßgeblich ist - in den Grenzen der Plausibilität und des Mißbrauchsverbots, die ein Kanzler zu achten wissen dürfte -, dann wird, wie Richter Jentsch in seiner abweichenden Meinung äußerte, dem Bundespräsidenten und in der Folge dem Verfassungsgericht jegliche objektive Beurteilungsgrundlage entzogen.

Veränderte Balance

Im Bundestag, den Karlsruhe als weitere Kontrollinstanz in der „Verantwortungskette“ benennt, genügte es zum Auflösungsbeschluß, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder dem Kanzler nicht das Vertrauen ausspräche oder sich der Stimme enthielte.

Das aber verändert die Balance im Verhältnis von Regierung und Parlament, wie sie von den Vätern des Grundgesetzes angelegt worden war. Im Lichte dieser von Karlsruhe tolerierten Gewichtsverschiebung muß die Frage nach einem Selbstauflösungsrecht für den Bundestag unter strengen Bedingungen (insbesondere große Mehrheiten) neu erörtert werden. Doch wird es auch dazu kommen? Wohl kaum, wenn erst die „Ruhe“ einkehren muß, die dafür gefordert wird.

Es wäre besser gewesen, man hätte sich an den Geist des Grundgesetzes und seiner völlig ausreichenden Vorschriften gehalten. Der aber stand selten im Zentrum der Kalkulationen, die dazu führten, daß Deutschland im September wählt, mit immer noch ungewissem Ausgang.

AZ: 2 BvE 4/05 und 2 BvE 7/05 - Urteil vom 25. August 2005

Beschluß zu den Klagen der Splitterparteien:
Klage vom 23. August 2005 ­ 2 BvE 5/05



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, dpa/dpaweb, FAZ.NET

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Nach Urteil zur Neuwahl

„Wilde Debatte“ um Selbstauflösungsrecht

Thierse plädiert für ein „sehr hohes Quorum”

Nachdem Karlsruhe die vorzeitige Auflösung des Bundestages gebilligt hat, wird in Berlin über ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments diskutiert. Bundestagspräsident Thierse zählt zu den Befürwortern, aber es gibt auch prominente Gegenstimmen.

Karlsruhe bestätigt Neuwahl

„Keine Wahl zwischen Pest und Cholera“

Der Zweite Senat  hat sein Urteil gesprochen

Spezial Die Verfassungsrichter haben die Klagen zweier Abgeordneter verworfen und damit den Weg zur Neuwahl am 18. September freigemacht. Für die Mehrheit des Zweiten Senats waren Schröders Vertrauensfrage und Köhlers Beschluß, den Bundestag aufzulösen, mit dem Grundgesetz vereinbar. FAZ.NET Spezial.

Reaktionen

„Richtige und wichtige Entscheidung“

Jetzt ist es amtlich - die Wahl findet statt

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Urteil zur Neuwahl

Schröder sieht sich bestätigt

Der Bundeskanzler Schröder hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu seiner Vertrauensfrage begrüßt. Dagegen fürchtet Kläger Werner Schulz (Grüne) eine „Kanzlerdemokratie“.

Dokumentation

„Kein zweckwidriger Gebrauch der Verfassungsfrage“

Karlsruhe hat gesprochen

Wie der Zweite Senat seine Entscheidung zur Zulässigkeit des zur vorgezogenen Bundestagswahl führenden Verfahrens begründet. FAZ.NET-Dokumentation der Erwägungen der Karlsruher Richter.

Kommentar

Attrappe

Die Karlsruher haben die Anforderungen an eine Vertrauensfrage weiter verwässert. Der Wirklichkeit in der Parteiendemokratie, deren Gewalten miteinander verschränkt sind, wird das Urteil nicht gerecht. Ein Kommentar von F.A.Z.-Redakteur Reinhard Müller.

Bundesverfassungsgericht

Warten auf Karlsruhe

Karlsruhe muß entscheiden

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Bundesverfassungsgericht

„Vorsicht, es könnte schnell gehen“

Warten auf das Urteil der Richter in Karlsruhe

Es geht um eine Grundsatzfrage des politischen Systems: Das Bundesverfassungsgerichts wird am Donnerstag sein Urteil zur geplanten Neuwahl des Bundestages zu verkünden. Die Organklage der Splitterparteien wurde schon als unzulässig abgewiesen.

Bundesverfassungsgericht

„Die Neuwahl-Lawine rollt“

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Mit diesem Satz begann der Vertreter der Klägerin Hoffmann (SPD) seine Stellungnahme gegen die Neuwahl. Doch auch das Bundesverfassungsgericht wird diese Lawine womöglich nicht aufhalten.

Kommentar

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