19. April 2007 Das Landgericht Karlsruhe will Anfang nächster Woche über Hafterleichterungen für den ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar entscheiden. Der baden-württembergische Justizminister Goll (FDP) hatte Vollzugslockerungen abgelehnt und ein neues Sachverständigengutachten angefordert, nachdem Klar Anfang Januar öffentlich fundamentale Kapitalismuskritik veröffentlichen ließ.
Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Pflieger sagte am Mittwochabend in Karlsruhe, er habe den Kontakt aus der ehemaligen RAF zu Michael Buback, dem Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, vermittelt. Die Person habe ihn angerufen und gesagt, etwas zum Gnadenverfahren Klars beitragen zu wollen, sagte Pflieger Zur Identität des Informanten äußerte er sich nicht.
Buback, der am Mittwoch mit Bundespräsident Köhler sprach, plädiert nunmehr für eine Begnadigung Klars durch Köhler, da sich aus den Informationen ergeben habe, dass Klar nicht der Mörder seines Vaters sei. (Siehe auch: Anschlag auf Buback wird neu untersucht - Klar schreibt an Köhler)
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Klar 1985 wegen Mittäterschaft am Buback-Mord verurteilt, ohne die genaue Rollenverteilung zwischen ihm und seinen Mittätern Knut Folkerts und Günter Sonnenberg festzustellen. Für Buback ist es nach eigenen Angaben wichtig zu wissen, wer die Schüsse auf seinen Vater abgegeben hat. Ob das auf das Gnadengesuch Klars einen Einfluss habe, wolle er nicht beurteilen, sagte Buback nach dem Treffen mit Köhler.
Es wurde nie behauptet, Klar habe Buback erschossen
Pflieger zeigte sich davon überrascht. Schließlich habe seinerzeit weder die Bundesanwaltschaft, zu deren Ermittlern Pflieger damals gehörte, noch das Gericht behauptet, dass Klar Buback erschossen habe. Klar war damals als Mittäter verurteilt worden, weil festgestellt wurde, dass er die bei der Tat benutzten Fahrzeuge benutzt hatte.
Pflieger machte zudem deutlich, dass etwa nach der baden-württembergischen Gnadenordnung (die hier nicht anzuwenden ist) ein Gnadengesuch von Klar abgelehnt würde: Klar würde als normaler Mörder in Baden-Württemberg nicht begnadigt werden.
Der frühere Bundesinnenminister und Präsident des Bundesverfassungsgerichts Benda äußerte auf derselben Veranstaltung der Jungen Juristen Karlsruhe seine Verwunderung darüber, dass gerade jetzt plötzlich solche Informationen aus dem Bereich der RAF kommen.
Kinkel kritisiert früheren Bundespräsidenten
Der frühere Terrorist Klar, der nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart regulär frühestens Anfang 2009 auf Bewährung entlassen werden kann, hat schon bei Bundespräsident Rau um Gnade nachgesucht. Rau ließ das Gesuch liegen; Köhler prüft es nun schon seit einiger Zeit.
Das Verhalten Raus kritisierte in Karlsruhe der frühere Außenminister Kinkel. Es könne nicht sein, dass das Gesuch beim Bundespräsidenten jahrelang liegenbleibt, sagte Kinkel, der früher als Justizstaatssekretär Kontakt zu RAF-Häftlingen hatte. Er halte auch die Entscheidung des Verfassungsgerichts für falsch, dass es keinen Rechtsweg gegen abgelehnte Gnadengesuche gebe. Schließlich sehe unser Rechtssystem Gnadenentscheidungen vor.
Das Verfassungsgericht hatte 1969 in einer knappen Entscheidung (vier zu vier Richterstimmen) befunden, dass Gnadenakte nicht gerichtlich nachprüfbar sind. Demgegenüber waren die dissentierenden Richter der Ansicht, dass eine an der Gerechtigkeit orientierte Gnade nicht außerhalb des Rechts steht. Zwei Jahre später entschied das Gericht immerhin, dass der Widerruf eines erteilten Gnadenerweises der gerichtlichen Kontrolle unterliege.
Text: Mü.; F.A.Z.
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