11. März 2008 In bayerischen Bierzelten soll in diesem Jahr noch geraucht werden dürfen. Danach werde der Schutz der Nichtraucher aber durchgesetzt, sagte der bayerische Ministerpräsident Beckstein (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München.
Er schloss weiter gehende Korrekturen an den gesetzlichen Regelungen aus, die in der bayerischen Gastronomie das Rauchen grundsätzlich untersagen. Die zeitlich beschränkte Ausnahme für Bier-, Wein- und Festzelte begründete Beckstein mit Sicherheitserwägungen; die für Volksfeste erforderlichen baulichen Änderungen, um das Rauchen außerhalb der Zelte zu ermöglichen, brauchten mehr Zeit als angenommen.
Eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher, das erst seit 1. Januar in Kraft ist, soll die CSU-Landtagsfraktion an diesem Mittwoch beschließen. Ab 1.1.2009 wird das Rauchverbot auch in den Zelten uneingeschränkt gelten und durchgesetzt werden, sagte Beckstein. Es bleibe bei einem grundsätzlichen harten Nichtraucherschutz in Bayern. Für geschlossene Gesellschaften - also etwa Raucherclubs - bleibt es bei den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmeregelungen: Dort darf weiter geraucht werden.
Reine Augenwischerei
In der CSU waren nach den Kommunalwahlen Stimmen laut geworden, zu Verlusten in einzelnen Kommunen und Landkreisen habe auch das rigorose Rauchverbot beigetragen. Zugleich wurde aber davor gewarnt, durch übereilte Änderungen des Gesetzes die Glaubwürdigkeit der Partei zu gefährden. In der CSU wird die Auseinandersetzung über das Rauchverbot auch als Kräftemessen innerhalb der Parteiführung gesehen, vor allem zwischen dem Parteivorsitzenden Huber und dem Vorsitzenden der CSU-Landtagsfraktion, Schmid.
SPD-Landtagsfraktionschef Franz Maget hielt der CSU reine Augenwischerei vor. Jetzt soll in Bierzelten wieder geraucht werden dürfen - aber nur bis zur Landtagswahl im Herbst 2008. Dann soll es wieder verboten werden, sagte Maget laut Mitteilung. Das ist Chaos pur. Das Deutsche Krebsforschungszentrum warnte die CSU vor Ausnahmen beim Rauchverbot. In einem offenen Brief an die Staatsregierung und den Landtag heißt es: Wenn es überhaupt eine Notwendigkeit zur Revision des Landesnichtraucherschutzgesetzes gibt, dann im Hinblick auf strengere Vorgaben für die Veranstaltung geschlossener Gesellschaften und die Nutzung privater Clubräume. Die CSU solle die historische Chance, Bayern zum Vorbild einer zukunftsweisenden Gesundheitsgesetzgebung zu machen, nicht leichtfertig verspielen.
Text: ff.; F.A.Z.
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