30. Juni 2006 Über die Zuständigkeiten für Bildung und Forschung war während der zweijährigen Verhandlungsphase hartnäckiger Streit entbrannt. Auch wenn keines der Bundesländer mit dem Ganztagsschulprogramm des Bundes und mit den damit verbundenen Auflagen zufrieden war, wurden die Klagen lauter, nach der Föderalismusreform wären auch solche gemeinsamen Vorhaben ausgeschlossen.
Genaugenommen wäre das Ganztagsschulprogramm jedoch auch auf der Grundlage der bisherigen Verfassung nicht zulässig gewesen. Nun wird es eine gemeinsame Bildungsberichterstattung von Bund und Ländern geben. Gemeinsame Projekte, die sich aus Einsichten der Bildungsforschung speisen, vor allem aber Forschungsaufträge können Bund und Länder auch in Zukunft vereinbaren.
Gemeinsame Bildungspolitik von Bund und Ländern
Im Unterschied zur Schulpolitik war auch im ersten Gesetzentwurf für die Föderalismusreform nicht etwa von einer ausschließlichen Verantwortung der Länder für Hochschule, Wissenschaft und Forschung die Rede. Schon in der Anhörung von Fachleuten vor dem Bundestag, vor allem aber in der Schlußphase der Beratungen fürchteten Wissenschaftsorganisationen, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern werde aufrechterhalten.
Dann wäre etwa der Hochschulpakt von Bund und Ländern nur durch eine Umgehungsfinanzierung möglich gewesen. Umstritten war die Formulierung in Artikel 91b, die durch eine winzige Änderung eine weiter gehende Zusammenarbeit von Bund und Ländern wieder möglich macht. Bisher bezog sich das nur auf Bildungsplanung und Förderung der Forschung und Vorhaben überregionaler Bedeutung.
Wissenschaftspolitische Notoperation
Im ersten Gesetzentwurf war die Förderung des Bundes für Vorhaben wissenschaftlicher Forschung an Hochschulen noch auf Forschungsbauten sowie Großgeräte beschränkt gewesen. Es wäre dem Bund damit nicht möglich gewesen, die Lehre an den Hochschulen und damit auch zusätzliche Dozentenstellen zu finanzieren.
Angesichts des Anstiegs der Studienanfängerzahlen sind vor allem ärmere Länder auf solche Zuwendungen angewiesen. Die endgültige Formulierung lautet, daß Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen gefördert werden können (Zusatz: Wissenschaft). Ob diese Notoperation alle Schwierigkeiten löst, wird sich zeigen.
Ein einziges Veto reicht
Ungewiß ist etwa, ob die besondere Situation der medizinischen Fakultäten und Universtätskliniken ausreichend bedacht wurde. Außerdem kann die Unterstützung des Bundes durch ein einziges Veto eines Ministerpräsidenten blockiert werden. Neben den Gemeinschaftsaufgaben für die wissenschaftliche Forschung außerhalb von Hochschulen und die Bildungsberichterstattung entsteht durch die Föderalismusreform eine neue Gemeinschaftsaufgabe für Wissenschaftsförderung.
Aufgelöst ist die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau. Bisher hat der Bund eine Milliarde Euro für den Hochschulbau aufgewendet, davon überträgt er knapp 700 Millionen an die Länder. Der Verteilungsschlüssel sichert den finanzstarken Ländern Baden-Württemberg und Bayern viel Geld, während die nordwestdeutschen Länder schlecht abschneiden. Das Forschungs- und Wohlstandsgefälle wird sich daher wohl verstetigen.
Text: oll. / Frankfurter Allgemeine Zeitung