09. März 2006 Nach seiner Niederlage vor einem kanadischen Berufungsgericht hat der Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber vor dem obersten Gericht des Landes Einspruch gegen seine Auslieferung nach Deutschland eingelegt.
Schreiber sei am Mittwoch gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden, bis das Gericht sein Urteil getroffen habe, teilte Schreibers Anwalt Edward Greenspan mit. Die Entscheidung könnte sich noch bis zu acht Monaten hinziehen, fügte er hinzu.
Niederlage vor dem Berufungsgericht
Schreiber, der deutsche Politiker und Manager bestochen haben soll, hatte zuvor In der vergangenen Woche in Kanada eine juristische Niederlage erlitten. Das Berufungsgericht in der Provinz Ontario wies in der vergangenen Woche die Beschwerde Schreibers gegen die Entscheidung des kanadischen Justizministers, ihn nach Deutschland auszuliefern, zurück. Vor der Anhörung des Gerichts war Schreiber am 1. März in Toronto in Gewahrsam genommen worden.
Schreiber, der auch einen kanadischen Paß besitzt, habe noch am gleichen Tag der Entscheidung des Appellationsgerichts in der vergangenen Woche Haftbeschwerde eingelegt, der am Mittwoch stattgegeben worden sei. Für die Auslieferung Schreibers wurde kein sofortiger Vollzug angeordnet.
Flucht vor sieben Jahren
Schreiber, der deutscher und kanadischer Staatsangehöriger ist, hatte sich 1999 der deutschen Justiz durch eine Flucht nach Kanada entzogen; seither kämpft er mit juristischen Mitteln gegen seine Auslieferung. Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts, die 27 Seiten umfaßt, will der 71 Jahre alte Schreiber nach Angaben seines Anwalts Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof Kanadas einlegen.
Schreiber gilt als zentrale Figur der CDU-Spendenaffäre. Von ihm stammte die Millionenspende, die 1991 der damalige CDU-Schatzmeister Kiep auf einem Schweizer Parkplatz entgegengenommen hatte.
Verdeckte Konten, unverbuchte Spenden
Als diese ungewöhnliche Barspende 1999 ruchbar wurde, bewirkte sie eine explosionsartige Entwicklung der CDU-Spendenaffäre - mit Verzweigungen zu einem verdeckten Kontensystem, Schweizer Parteivermögen und unverbuchten Spenden an den CDU-Vorsitzenden Kohl. Der Nachfolger Kohls im Parteivorsitz, Schäuble, mußte 2000 von seinen Partei- und Fraktionsämtern zurücktreten, nachdem bekannt geworden war, daß er 1994 eine Barspende von 100 000 Mark von Schreiber entgegengenommen hatte.
Mit dem Geschäftsgebaren Schreibers, der als Vermittler bei Flugzeug- und Waffengeschäften auftrat, beschäftigten sich Untersuchungsausschüsse des Bundestag und des Bayerischen Landtags. Dabei wurde der zentrale Vorwurf in der Affäre, daß die Regierung Kohl bestechlich gewesen sei, nicht erhärtet.
Vowürfe: Bestechung und Steuerhinterziehung
Auch die Justiz befaßte sich in mehreren Verfahren mit Schreibers Lobbytätigkeit, ohne ihn unmittelbar zur Rechenschaft ziehen zu können, da er sich in Kanada aufhielt. Schreiber wird von der Staatsanwaltschaft Augsburg Bestechung und Steuerhinterziehung vorgeworfen, unter anderem auch in Zusammenhang mit der Lieferung von Fuchs-Spürpanzern nach Saudi-Arabien.
Auf eine Verjährung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe kann Schreiber nicht setzen, da die Verjährung durch das Auslieferungsverfahren ruht.
Neumann: Politisch höchst brisant - auch für Schäuble
Die mögliche Auslieferung Schreibers von Kanada an Deutschland könnte nach Ansicht des früheren Vorsitzenden des Spendenuntersuchungsausschusses, Volker Neumann (SPD), für allerhand Aufregung sorgen. Es kann natürlich politisch höchst brisant werden, wenn er noch mehr Tatsachen erzählt, sagte Neumann am Donnerstag im Deutschlandfunk.
Davon könne auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) betroffen sein, der als damaliger Partei- und Unions-Fraktionschef im Zuge der Spendenaffäre seine Ämter aufgegeben hatte. Hier geht es um Glaubwürdigkeit und in diesem Fall natürlich auch um die Glaubwürdigkeit des jetzigen Innenministers, betonte Neumann.
Der SPD-Politiker sagte, es gebe so viele offene Fragen, die die Justiz und die Öffentlichkeit interessierten. Im Falle eines Prozesses werde Schreiber voraussichtlich umfangreich aussagen.
Text: FAZ.NET mit ff./ddpa/ddp
Bildmaterial: dpa