28. Januar 2005 Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) will nun doch mit der Union über eine Verfassungsänderung im Zusammenhang mit dem Luftsicherheitsgesetz verhandeln. Ich denke, alle Beteiligten sollten sich noch mal zusammensetzen, sagte Schily am Freitag in Luxemburg. Wenn das dann eine Basis sein könnte, um noch eine Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht zu vermeiden, dann soll man den Versuch jedenfalls unternehmen.
Zuvor lehnte die rot-grüne Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf der Union im Bundestag ab. Vertreter beider Fraktionen warfen der CDU/CSU vor, mit ihren Vorschlägen die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren durch die Hintertür erweitern zu wollen. Die Initiative sei ein leicht erkennbares Manöver, um nicht das Wort Mogelpackung zu gebrauchen, sagte der Staatssekretär im Innenministerium, Fritz Rudolf Körper.
Mit der Bundestagsdebatte wurde der Streit über das Luftsicherheitsgesetz fortgesetzt, das Bundespräsident Horst Köhler vor zwei Wochen trotz verfassungsrechtlicher Bedenken unterzeichnet hatte. Danach dürfen als Terrorwaffe gekaperte Flugzeuge im Notfall abgeschossen werden. Die Entscheidung liegt beim Verteidigungsminister. Köhler bezweifelte vor allem die Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Keine Rechtssicherheit
Die unionsregierten Länder haben bereits Verfassungsklage gegen das Gesetz angekündigt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich dafür entschieden, zunächst nicht nach Karlsruhe zu ziehen und statt dessen ihren Entwurf für eine Grundgesetzänderung abermals auf den parlamentarischen Weg zu bringen.
Es wäre ein gutes Zeichen, wenn es bei einer derart entscheidenden und existentiellen Sicherheitsfrage zu einer Konsenslösung im Parlament kommen würde, sagte der CDU/CSU-Innenexperte Hartmut Koschyk. Der Verteidigungsminister und die betroffenen Piloten haben mit diesem Gesetz keine Rechtssicherheit.
Gefahr auf See kaum wahrgenommen
Koschyk betonte, daß die Union neben den verfassungsrechtlichen Bedenken auch inhaltliche Einwände gegen das Luftsicherheitsgesetz habe. So sei die Abwehr von Terrorangriffen zur See nicht berücksichtigt. Diese Gefahr wird bisher kaum wahrgenommen.
In dem Gesetzentwurf der Union ist die Änderung von zwei Artikeln des Grundgesetzes vorgesehen. Neben der Terrorabwehr in der Luft und zur See betreffen sie auch den Einsatz von Soldaten zum Schutz ziviler Objekte bei einer terroristischen Bedrohung. Außerdem soll die Bundeswehr künftig nicht nur zur Bewältigung von Katastrophen, sondern auch präventiv tätig werden können.
Wiefelspütz: Unions-Entwurf ist Altpapier
Die Koalition warf der Union vor, mit ihrem Entwurf die Einwände des Bundespräsidenten unberücksichtigt zu lassen und statt dessen auf eine generelle Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten für die Bundeswehr zu dringen. Daß die Streitkräfte polizeiliche Aufgaben übernehmen, sei für Rot-Grün weiterhin inakzeptabel, sagte Körper.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, bezeichnete den Unions-Antrag als Altpapier. Auch er kritisierte, daß die Vorschläge an der Debatte über das Luftsicherheitsgesetz vorbeigingen. Ich halte das für eine völlig schiefe Veranstaltung.
Keine Lizenz zum Töten
Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion Hans-Christian Ströbele sagte, das Gesetz biete keine Legitimation zum Abschuß eines Flugzeugs, sondern regele lediglich die Verantwortlichkeit. Dieses Gesetz gibt keine Lizenz zum Töten von unschuldigen unbeteiligten Menschen.
Die FDP bekräftigte ihren Einwand, daß es beim Abschuß von Flugzeugen zur Terrorabwehr um eine Abwägung Leben gegen Leben gehe, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Innenexperte Max Stadler forderte eine Klarstellung des Parlaments in dieser Frage. Das ist allemal besser, als wenn wir auf Nachhilfe aus Karlsruhe warten.
Text: FAZ.NET mit Material von AP
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