Gesundheitsvorsorge

Bundestag verabschiedet Präventionsgesetz

Schmidt: Folgeleiden verhindern

Schmidt: Folgeleiden verhindern

22. April 2005 Die Sozialversicherungen müssen künftig mehr Geld für Krankheitsvorbeugung aufbringen. Der Bundestag beschloß am Freitag mit der Mehrheit von SPD und Grünen ein Gesetz, mit dem die gesundheitliche Prävention gestärkt werden soll.

Kern des Gesetzes ist die Errichtung einer Bundesstiftung mit Sitz in Berlin. Sie soll Präventionsziele festlegen, Informationskampagnen und Modellprojekte entwickeln und die Aktivitäten in Bund und Ländern koordinieren.

Opposition lehnt Entwurf ab

Die Sozialversicherungen beteiligen sich an der Krankheitsvorbeugung mit insgesamt 250 Millionen Euro, wobei die gesetzlichen Krankenkassen 180 Millionen, die Rentenversicherung 40 Millionen, die Unfallversicherung 20 und die Pflegeversicherung zehn Millionen Euro aufwenden müssen.

Die Opposition unterstützt zwar das Ziel der Stärkung der Prävention, lehnte den Gesetzentwurf aber insbesondere wegen strittiger Finanzierungsfragen ab. Daher wird das Gesetz vermutlich nicht die Zustimmung des durch die Union dominierten Bundesrats finden, der sich wahrscheinlich schon im Mai mit dem Vorhaben beschäftigen wird.

Finanzierung durch Sozialkassen

Die Union kritisierte erneut, daß die finanziell angeschlagenen Sozialkassen allein für die Finanzierung aufkommen sollen, während Bund, Länder und Kommunen außen vor bleiben. Da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handele, müßten die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die privaten Krankenversicherungen einbezogen werden.

Die CDU-Gesundheitsexpertin Annette Widmann-Mauz äußerte zudem verfassungsrechtliche Bedenken. Mit dem Gesetz würden Beitragsmittel zweckfremd verwendet. Außerdem müsse die öffentliche Hand über den Einsatz der Beitragsmittel mitentscheiden.

Für den Entwurf der rot-grünen Koalition gelte: „Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht“. Prävention sei eine zukunftsweisende Idee, „die von Rot-Grün miserabel umgesetzt worden ist“.

Folgeleiden verhindern

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zeigte sich dagegen überzeugt, daß durch das Gesetz die Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig verbessert werden kann. Vor allem werde man künftig verstärkt auf jene Bevölkerungsgruppen zugehen, die bisher nur wenig zur Erhaltung ihrer Gesundheit täten.

Durch das frühe Erkennen von Krankheiten könnten nicht zuletzt Folgeleiden verhindert werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte, das Gesetz schnell mit Leben zu füllen. Durch gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen ließen sich arbeitsbedingte Frühverrentungen vermeiden, sagte die stellvertretende Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer.

Wichtigstes Vorhaben

Das Präventionsgesetz gilt als das wichtigste Vorhaben von Sozialministerin Schmidt in diesem Jahr. Von den 250 Millionen Euro aus Mitteln der Sozialkassen fließen 50 Millionen in die Präventionsstiftung. 100 Millionen gehen an die Länder, damit diese in Betrieben, Kindergärten, Schulen und Vereinen gesundheitliches Verhalten fördern.

Die Sozialversicherungen bekommen aus dem Topf 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um ihren Mitgliedern Rückenschulungen oder Ernährungskurse anbieten zu können.

Text: FAZ.NET mit Material von Reuters/AFP
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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