Klage gescheitert

Karlsruhe erlaubt Tornado-Einsatz

Tornados des Jagdgeschwaders Immelmann in Jagel

Tornados des Jagdgeschwaders Immelmann in Jagel

03. Juli 2007 Die Bundeswehr-Tornados dürfen weiterhin in Afghanistan eingesetzt werden. Der Einsatz der Aufklärungsflugzeuge sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Die Karlsruher Richter wiesen eine entsprechende Klage der „Linken“ im Bundestag zurück.

In der Begründung heißt es, der von der Nato geführte Einsatz der Isaf-Truppen diene der Sicherheit des euro-atlantischen Raums und überschreite deshalb nicht die Grenzen des Nato-Vertrags. Die Karlsruher Richter sagten zudem, dass das Grundgesetz der Regierung in der Außenpolitik „einen weit bemessenen Spielraum zu eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung überlassen“ habe.

Isaf-Einsatz soll Frieden sichern

Der Isaf-Einsatz solle den zivilen Wiederaufbau in Afghanistan sichern und damit ein Wiedererstarken friedensgefährdender Gruppen wie der Taliban und der Al Qaida verhindern, befanden sie. Die Richter billigten auch die Kooperation von Isaf mit dem von den Amerikanern geführten Antiterroreinsatz „Operation Enduring Freedom“ (OEF). Die rechtliche und tatsächliche Trennung beider Einsätze sei durch die Zusammenarbeit nicht aufgehoben. Die Weitergabe von Daten aus den Tornado-Aufklärungsflügen sei auf Fälle beschränkt, in denen das zur „Durchführung der Isaf-Operation oder für die Sicherheit von Isaf-Kräften erforderlich“ sei.

Die Linksfraktion sieht in den Aufklärungsflügen der Bundeswehrmaschinen beim Kampf gegen Terroristen einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Der Bundeswehreinsatz sei nicht mehr vom deutschen Zustimmungsgesetz zum Nato-Vertrag von 1955 gedeckt. Die Bundesregierung habe an einer „unzulässigen Fortentwicklung“ des Nato-Vertrages von einem Verteidigungsbündnis zu einem „globalen Sicherheitsdienstleister“ mitgewirkt, ohne dafür die Zustimmung des Bundestages eingeholt zu haben.

Tornado-Einsatz bis Oktober befristet

Die seinerzeit durch Außenamts-Staatssekretär Reinhard Silberberg in Karlsruhe vertretene Bundesregierung verwies dagegen darauf, dass der Bundestag dem Tornado-Einsatz mit großer Mehrheit zugestimmt hat und es um Bündnisverpflichtungen gehe. Einen Eilantrag der „Linken“ auf sofortigen Stopp der Mission hatten die Karlsruher Richter im März abgelehnt, so dass der Einsatz der Tornado-Flugzeuge planmäßig Anfang April beginnen konnte.

Der Einsatz der Flugzeuge ist vorerst bis Oktober befristet. Über ihre Verlängerung muss der Bundestag entscheiden. Die Nato hatte vor wenigen Tagen eine unbefristete Verlängerung angefragt.

Die Bundesregierung hieß das Urteil gut. Verteidigungsminister Jung (CDU) sagte: „Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht die Auffassung der Bundesregierung bestätigt hat, dass der Einsatz auf dem Boden des Grundgesetzes steht.“ Nach der Anfrage der Nato sei es auch richtig, den Einsatz der Aufklärungsflugzeuge im Herbst zu verlängern. Außenminister Steinmeier (SPD) äußerte, die Entscheidung sei wichtig für die Soldaten der Bundeswehr, die in Afghanistan unter schwierigen Bedingungen einen „Beitrag zu Frieden und Sicherheit“ leisteten.

Gysi sieht sich bestärkt

Gregor Gysi, Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag, sieht die Position seiner Fraktion durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts teilweise gestärkt. Zwar „sind unsere Truppen damit noch nicht raus aus Afghanistan“, sagte Gysi am Dienstag in Karlsruhe nach Abweisung seiner Klage. Allerdings habe Karlsruhe eindeutig festgestellt, dass es keine Überschneidungen zwischen der OEF und dem Isaf-Einsatz geben dürfe: „Wenn es Überschneidungen gibt, dann liegt hier ein Verfassungsverstoß vor“, sagte Gysi. Die Bundesregierung müsse sich nun Gedanken darüber machen, wie sie diese Trennung aufrechterhalten wolle. Das Gericht gehe zwar davon aus, dass beide Operationen klar getrennt seien. „Daran habe ich allerdings meine Zweifel.“

Nach Einschätzung des Abgeordneten Norman Paech (Linke) ist mit dem Urteil Bestrebungen innerhalb der großen Koalition zu einer Zusammenlegung von Isaf und OEF ein Riegel vorgeschoben. Einen solchen Vorschlag hatten etwa Außenpolitiker von CSU und SPD in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gemacht. (Siehe auch: Koalition erwägt erweitertes Afghanistan-Mandat)

Beck widerspricht Struck

Über die Zukunft der Bundeswehr-Einsätze am Hindukusch wird in den Parteien gestritten. In der SPD wird die weitere Beteiligung von bis zu 100 Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) am Antiterroreinsatz OEF in Frage gestellt. Anlass ist die große Zahl der zivilen Opfer. Der Fraktionsvorsitzende Peter Struck sprach sich am Wochenende zwar für eine Fortsetzung des KSK-Mandats aus. Der Parteivorsitzende Kurt Beck lehnte eine Festlegung vor einer Klausurtagung der Bundestagsfraktion im September aber ab. Die SPD-Fraktion berät am Mittwoch über das weitere Vorgehen.

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) warnte abermals vor einem Ausstieg Deutschlands. „Solange es terroristische Aktivitäten gibt, ist OEF aus meiner Sicht notwendig“, sagte er am Dienstag in Berlin. Jung erinnerte daran, dass zu dieser Mission nicht nur Afghanistan, sondern auch der Seeeinsatz am Horn von Afrika und im Mittelmeer gehöre. Zugleich bedauerte der Minister die zivilen Opfer im Antiterrorkampf in Afghanistan. „Es ist aber eine perfide Strategie der Taliban, genau das zu provozieren“, sagte Jung. Um das Friedensengagement der Internationalen Schutztruppe Isaf zu diskreditieren, würden dann von den Gegnern nicht überprüfbare, hohe Opferzahlen in die Welt gesetzt. (Siehe auch: Afghanistan: Im Propagandakrieg)

33 Taliban-Kämpfer getötet

Unterdessen sollen bei Gefechten zwischen afghanischen und internationalen Truppen 33 mutmaßliche Taliban-Kämpfer getötet worden sein. Der Gouverneur der Provinz Kandahar, Asadullah Chalid, sagte am Dienstag, im Bezirk Schari sei es in der Nacht zu heftigen Kämpfen gekommen. Auf Seiten der Soldaten habe es keine Verluste gegeben. Vier mutmaßliche Aufständische wurden festgenommen, darunter drei Verletzte.

Ein Nato-Sprecher sagte, man habe bei Tagesanbruch Luftangriffe in dem Gebiet geflogen. Es sei möglich, dass dabei „eine kleine Zahl Aufständischer“ getötet worden sei. Die Verletzten seien medizinisch versorgt worden.

Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2/07



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, F.A.Z.

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