Gesetzgebung

Bund und Länder einigen sich über Föderalismusreform

17. Februar 2006 Bund und Länder haben sich nach mehreren Anläufen endgültig auf eine umfassende Föderalismusreform geeinigt. Vertreter von Bundesregierung, Koalition und Ländern klärten am Donnerstag in Berlin nach Angaben des parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Olaf Scholz, alle verbleibenden Fragen. Das sagten die Parlamentarischen Geschäftsführer von SPD und Union, Olaf Scholz und Norbert Röttgen. In der mehrstündigen Sitzung, in der es nach Teilnehmerangaben noch einmal heftige Debatten gab, wurde vor allem die Streitfrage geklärt, wie die Länder in Zuständigkeitsbereichen des Bundes von dessen Regelungen abweichen können. Durch die Einigung kann nach Angaben von Scholz und Röttgen Anfang März die Gesetzgebung beginnen. Röttgen bezeichnete die geplante Reform als Zeichen für die Handlungsfähigkeit der großen Koalition.

Scholz sagte, man habe sich in einigen Fragen auf Übergangsfristen geeinigt, etwa im Umweltrecht, für das künftig der Bund grundsätzlich alleine zuständig sein soll. Der Bund wird nach Scholz' Angaben ein Bundesumweltgesetzbuch schaffen. Wenn es vorliege, könnten die Länder in bestimmten Fragen abweichende Regeln treffen. Für Verfahrensvorschriften in der Verwaltung habe man sich auf eine Übergangsfrist von drei Jahren verständigt, nach der die Länder unter bestimmten Voraussetzungen abweichen dürften.

„Ein großes Vorhaben“

Röttgen sagte: „Das ist ein großes Vorhaben. Das ist eines der Projekte, die nur durch die große Koalition in dieser Legislaturperiode ermöglicht worden sind.“ Der Umbau des föderalen Systems ist das größte Reformvorhaben in Deutschland seit Jahrzehnten. Union und SPD haben es zum zentralen Projekt ihres Regierungsbündnisses erklärt.

Die erste Stufe der Föderalismusreform zur Entflechtung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern soll am 10. März in Bundestag und Bundesrat eingebracht und vor der Sommerpause verabschiedet werden. In einem zweiten Schritt sollen die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu geregelt werden. Für die Grundgesetzänderungen ist in Bundestag und Bundesrat je eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Widerspruch wächst

Doch schon vor der Einbringung der Gesetzentwürfe in Bundestag und Bundesrat wächst zugleich der Widerspruch gegen einzelne Vorhaben, die die große Koalition im Rahmen der Föderalismusreform durchsetzen will. Mehrere bildungspolitische Organisationen sowie frühere Justizminister von Bund und Ländern veröffentlichten am Donnerstag ablehnende Stellungnahmen. In der SPD-Bundestagsfraktion ist unter Wirtschafts- und Umweltpolitikern davon die Rede, es gebe „erhebliche Bedenken“, wenn Genehmigungsverfahren - wie beabsichtigt - in die Zuständigkeit der Bundesländer gerieten. Bei einem Informationsabend der SPD-Bundestagsfraktion hätten die Befürworter der Reform nicht einmal erklären können, welche Gesetze der früheren rot-grünen Koalition nach der beabsichtigten Verfassungsänderung der Zustimmung des Bundesrates bedurft hätten.

Frühere Justizminister von Bund und Ländern und aller Parteien veröffentlichten jetzt ein Schreiben, in dem sie baten, „die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder zu überdenken und aus der jetzigen Gesetzesinitiative herauszunehmen“. Sonst werde die „Rechtseinheit zwischen Strafrecht, Strafverfahrens-, Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht beendet“. Sie äußerten die Befürchtung, die Landesparlamente könnten bei bestimmten Vorfällen „unter massiven und irrationalen Druck“ geraten. Zu den Unterzeichnern des Schreibens, das der ehemalige schleswig-holsteinische Justizminister Klingner (SPD) initiiert hatte, gehören die frühere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), aus den Bundesländern Anne Lütkes (Grüne), von Plottnitz (Grüne), Pfeifer (SPD) und auch Eberhard Diepgen (CDU), der eine Zeitlang neben dem Amt des Regierenden Bürgermeisters von Berlin die Aufgaben des Justizsenators versah. Die frühere Justizministerin Däubler-Gmelin (SPD) äußerte, sie trage die Erklärung mit.

Hochschulbau und Bildungsplanung

Der kommissarische Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Rauhut, forderte ebenfalls Veränderungen. „Noch besteht die Chance, eine vollständige Auseinanderentwicklung der Länder im Bildungsbereich zu verhindern.“ Der Wettbewerb zwischen den Ländern sei wichtig. Aber es gebe Grenzen. Er warnte vor Desorientierung und Rechtsunsicherheit für Studenten. Der niedersächsische SPD-Fraktionsvorsitzende Jüttner warnte, die Absprachen zum Hochschulbau gingen „eindeutig zu Lasten der finanzschwächeren Länder“. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Bundeselternrat (BER) verlangten, Fragen der Bildungspolitik aus der Reform auszuklammern.

Die Vereinbarungen der großen Koalition werden zu einem erheblichen Zuwachs an Verantwortung der Länder in planerischer und gesetzgeberischer Hinsicht führen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) bereitet hat dazu vier Arbeitsgruppen eingesetzt, die notwendige Beschlüsse zu den Aufgaben der KMK sowie strukturelle Konsequenzen daraus vorbereiten. Die Arbeitsgruppen befaßten sich mit den Themen „Bildungsplanung und -forschung“, „Hochschulbau“, „Hochschule und Forschungsförderung“ sowie „Laufbahnen, Besoldung und Versorgung“.

Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung

In ihrer nächsten Sitzung Anfang März will die KMK bereits die Ergebnisse der Arbeitsgruppen beraten. Die Klärung der Zuständigkeiten erfordere eine Neujustierung der vorhandenen Gremienstrukturen; aus der verringerten Zahl gemeinsamer Aufgaben zwischen Bund und Ländern ergebe sich die Konsequenz, die Gremien und ihre Aufgaben neu zu ordnen: In der schulischen Weiterentwicklung und gemeinsamen Projektarbeit soll künftig ausschließlich die Kultusministerkonferenz die Koordination wahrnehmen.

Beim Hochschulbau und der Beteiligung des Bundes bei der Hochschulentwicklung wird der verbleibende Koordinierungsbedarf vom Wissenschaftsrat wahrgenommen (Qualitätssicherung). Die Länder werden sich darüber hinaus über ein fakultatives Verfahren zur Begutachtung der Ländermittel für den Hochschulbau verständigen. Die Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung bleibt grundsätzlich in der bisherigen Koordination; über die zukünftige organisatorische Ansiedlung ist zu entscheiden. Die Gemeinschaftsaufgabe Bildungsberichterstattung wird in der bisherigen Struktur einer Steuerungsgruppe zwischen Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung koordiniert. Die Programme der Bildungsforschung sollen thematisch zwischen Bund und Ländern einvernehmlich abzustimmen und - so weit sinnvoll - über die DFG verwaltet werden.



Text: ban./oll., FAZ.NET mit Material von Reuters
Bildmaterial: dpa/dpaweb

 
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