Urteil zum Rauchverbot erwartet

Stolz: „Freiwillige Lösungen hatten keinen Erfolg“

Protestplakat in einer Berliner Eckkneipe

Protestplakat in einer Berliner Eckkneipe

29. Juli 2008 Das Bundesverfassungsgericht wird an diesem Mittwoch sein Urteil zum Rauchverbot verkünden. Der Erste Senat entscheidet über Verfassungsbeschwerden von zwei Gastwirten sowie einem Diskothekenbetreiber, die sich gegen die Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin wenden. Die Wirte sehen sich in ihrer beruflichen Existenz und ihrem Eigentum verletzt.

In der mündlichen Verhandlung hatten die Karlsruher Richter kritisch auf Widersprüche in den gesetzlichen Regelungen hingewiesen, warum etwa das Rauchen in Zelten, nicht aber in Diskotheken erlaubt sei. Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen für Gaststätten sehen die Beschwerdeführer als wettbewerbsverzerrend an. Demgegenüber argumentieren die Länder, der Gesundheitsschutz habe absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen; nach Studien des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg sterben in Deutschland jährlich etwa 30.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht hatte in einem Eilverfahren ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen für Einraumkneipen als verfassungswidrig angesehen.

Zusätzliche Raucherzimmer eingerichtet

Die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz (CDU) hat in Erwartung des Verfassungsgerichtsurteils das Rauchverbot verteidigt: „Freiwillige Lösungen hatten keinen Erfolg. Die Mehrheit der Bürger will den Nichtraucherschutz. Unser Ziel bleibt es, die Gesundheit der Bürger zu schützen“, sagte Frau Stolz der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Ministerin rechtfertigte das vom Bundesverfassungsgericht in der mündlichen Verhandlung kritisch diskutierte strikte Rauchverbot in Diskotheken. „Anders als in Festzelten ist die Innenraumbelastung in Diskotheken deutlich höher, außerdem halten sich in Diskotheken zumeist junge Menschen auf“, sagte Frau Stolz.

Die Ministerin lehnte es ab, dass Einraumkneipen zu Raucherkneipen erklärt werden; damit sei ein konsequenter Schutz nicht gewährleistet. Außerdem gebe es in vielen kleinen Dörfern auch nur ein Gasthaus. In vielen Bundesländern haben die Gastwirte auf das Rauchverbot reagiert und zusätzliche Raucherzimmer eingerichtet.

Text: Mü./rso., F.A.Z.
Bildmaterial: AP

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