Prozess gegen Sauerland-Terroristen

„Inschallah, das macht 'nen Riesenbums“

Von Peter Carstens und Reinhard Müller

17. April 2009 Die Angeklagten haben bislang zur Sache wenig gesagt. Gespräche über den Koran sehr gerne, aber über ihren missratenen Versuch, einige hundert Menschen mit Wasserstoffperoxid-Bomben zu töten, schweigen sie. Seit anderthalb Jahren sitzen Fritz Gelowicz, Adem Yilmaz und Daniel Schneider in Untersuchungshaft. Am kommenden Mittwoch wird vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf das Verfahren gegen sie beginnen. In dem Hochsicherheitsareal am Kapellweg findet dann der größte deutsche Terroristenprozess seit den Tagen der Roten Armee Fraktion statt, und er könnte Jahre dauern.

Am 4. September 2007 kurz nach Mittag waren Gelowicz, Schneider und Yilmaz bei einer spektakulären Polizeiaktion in einem Ferienhaus in Medebach-Oberschledorn im Sauerland festgenommen worden. Einige Wochen später kam Attila Selek in Haft, der die Zünder für die Bomben beschafft haben soll und sich zunächst in die Türkei abgesetzt hatte. Monatelang hatte zuvor die sogenannte „EG Zeit“ mit Hunderten Polizisten, Abhörtechnikern und Observationskommandos von Bund und Ländern die jungen Männer heimlich begleitet, war ihnen auf ihren Beschaffungsfahrten quer durch Deutschland gefolgt, bei denen die mutmaßlichen Bandenmitglieder insgesamt zwölf Fässer mit jeweils sechzig Litern 35-prozentigem Wasserstoffperoxid von der Firma Chemikalienfachhandel Hannover CVH Chemie-Vertrieb in eine eigens angemietete Garage bei Freudenstadt im Schwarzwald gebracht hatten. Die mögliche Sprengkraft dieser Fracht liegt nach Polizeiangaben bei etwa 400 Kilogramm TNT. Zum Vergleich: Bei dem Terroranschlag in London waren es keine zehn Kilogramm TNT. Diese Art des Sprengsatzes ist auch durch die Anschläge in Djerba und Casablanca bekannt.

Erst vor einigen Jahren konvertiert

Ohne Wissen der mutmaßlichen Terroristen hatte allerdings die Polizei die Garagentür geöffnet und die Lösung durch eine stark verdünnte, aber eben noch charakteristisch riechende Austauschflüssigkeit ersetzt. Dazu hatten sich die Sicherheitsbehörden deshalb entschlossen, weil sie nicht genau wussten, was die vier und ihr mögliches terroristisches Umfeld tatsächlich planten. Der Begriff Umfeld wird zu diesem Zeitpunkt noch weit gefasst - bis zu fünfzig Personen rechnen die Ermittler dazu.

Gelowicz und seine mutmaßlichen Komplizen waren außerdem immer mal wieder durch die Observationsnetze geschlüpft, hatten ihre Verfolger gelegentlich genarrt. Einmal hielten sie bei einer Fahrt plötzlich an, stiegen aus ihrem Auto aus und schlitzten dem Observationswagen des Verfassungsschutzes mit dem Messer einen Reifen auf. Kurz vor ihrer Festnahme allerdings hatten sich die radikalen Islamisten so sicher gefühlt, dass sie hochmütig wurden. Einer der Fehler, die sie dabei begingen, bestand darin, mehrfach dasselbe Auto für ihre Transportfahrten anzumieten. Sie merkten nicht, dass dieses Fahrzeug inzwischen nach allen Regeln der Abhörtechnik präpariert war. So wurde die Polizei Anfang September 2007 auch Zeuge der Gespräche zwischen den mutmaßlichen Attentätern.

„200 Kilogramm mit Splittern, inschallah, das macht 'nen Riesenbums“, sagt beispielsweise der eine. Und der andere stimmt ihm freudig zu: „Ja, inschallah, das würde wie'n zweiter 11. September.“ Gelowicz glaubt zu diesem Zeitpunkt: „Bis jetzt hat Allah alles perfekt gemacht, fast alles perfekt. Wir haben richtig Power.“ Er hatte zuvor in Dortmund weiteres Zubehör für den Bombenbau gekauft - Platinen, Schalter, Kabel, 33,5 Kilo Mehl, Edelstahl-Kochtöpfe. Und während er mit einem Komplizen zurück in das Ferienhaus im Eichenweg fährt, malt er aus, wie das Land auf die Anschläge der Gruppe reagieren werde: „Wenn der Schäuble vor die Presse tritt, hey, des wird supergeil“, sagt einer von ihnen. „Vor ganz Deutschland muss er Stellung nehmen, so zwei, drei Stunden später.“ Welche Entschlossenheit in den jungen Männern steckte, von denen Gelowicz und Schneider erst vor einigen Jahren zum Islam konvertiert waren, zeigte auch eine dramatische Begebenheit bei der Festnahme.

Versuchter Mord

Schneider gelang es nämlich, aus einem Fenster des Ferienhauses zu türmen. Auf einer Wiese dahinter erwischte ihn ein Polizist. Beim Gerangel mit dem Beamten sei es Schneider laut der Anklage gelungen, „die Waffe des Polizeibeamten aus dessen Holster zu ziehen, den Finger an den Abzug zu legen und zu schießen. Lediglich weil es dem Beamten gelungen war, die Waffe wegzudrücken, konnte er verhindern, von dem Schuss getroffen zu werden. Einen erneuten Schuss konnte er - obwohl der Angeschuldigte nochmals den Abzug betätigt hatte - dadurch verhindern, dass er mit einem Handgriff den Schlitten der Waffe blockierte. Mit Hilfe zweier weiterer Polizeibeamter gelang es sodann, dem Angeschuldigten Daniel Martin S. die Waffe zu entwinden.“

Schneider muss sich deshalb nicht nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags vor Gericht verantworten, sondern auch wegen versuchten Mordes. Die „ausländische terroristische Vereinigung“, welcher Gelowicz, Schneider, Yilmaz und Selek angehören sollen, heißt „Islamische Dschihad Union“, abgekürzt IJU. Die stammt wunderlicherweise aus Usbekistan und war als Abspaltung der „Islamischen Bewegung Usbekistans“ (IBU) zunächst eine Art Phantom für die deutschen Fahnder. Angeblich soll die IJU zunächst „regionale Ziele in Usbekistan“ verfolgt haben, worunter der Sturz des Präsidenten Karimow und die Errichtung einer islamischen Republik zu verstehen sind. Die sunnitische IJU habe dann ihren Wirkungskreis ausgeweitet. Unter anderem wurden, so glauben die Ermittler, Ausbildungslager in Pakistan und Afghanistan eingerichtet, in denen die „Sauerländer“ angeblich in terroristischen Techniken ausgebildet und mit Anweisungen für Anschläge in Deutschland versehen wurden.

Neben den Angeklagten im Düsseldorfer Verfahren wurde gegen mehrere andere IJU-Anhänger ermittelt. Sie sollen an der Anwerbung und der Schleusung potentieller Kämpfer beteiligt gewesen sein, für die IJU Geld und Ausrüstung beschafft haben oder für sie gar als Attentäter unterwegs gewesen sein wie der mit Fahndungsplakaten gesuchte Eric Breiniger, ein ehemaliger Mitbewohner von Daniel Schneider. Aber auch einige junge Islamisten mit türkischem Familienhintergrund wie Alaeddine T., Zafer S. oder Tolga D. erregten die Aufmerksamkeit der Ermittler. Der türkisch-deutsche Hintergrund dieser Personen könnte ein Grund für die Verbindung zu den IJU-Usbeken sein, schließlich sind die Usbeken ein Turkvolk.

Möglichst viele Amerikaner töten

Aus der Ferne soll die „Sauerlandgruppe“ von einem Mann mit dem Decknamen „Sule“ gesteuert worden sein. Der fragte per Mail immer mal wieder, wann denn „das Geschenk“ überbracht werden solle. Von ihm sollen auch die technischen Anleitungen für den Bau der geplanten Sprengsätze stammen. Anfangs hieß es in Ermittlerkreisen, es handele sich bei „Sule“ um einen gewissen Nasmedin Zhalolov. Inzwischen wird berichtet, „Sule“ sei ein sechsundzwanzig Jahre alter Usbeke mit dem Namen Sihail Buranow.

Es wird Sache des Vorsitzenden Richters Ottmar Breidling und des 6. Strafsenats beim Oberlandesgericht in Düsseldorf sein, weitere Hintergründe dieser internationalen Verbindungen zu ergründen und nach Belegen für die IJU zu fragen, auf deren Existenz ja ein Hauptvorwurf der Bundesanwaltschaft gegen die Angeklagten beruht. Offenbar war geplant, eine möglichst große Zahl von Amerikanern zu töten. Deshalb nahmen die drei amerikanische Einrichtungen wie Diskotheken ins Visier. Kinder sollten offenbar nicht zu Schaden kommen; der Tod von Deutschen wurde aber in Kauf genommen. Deutschland sollte nicht herausgehalten werden, zumal die Sprengsätze offenbar gezielt vor der Abstimmung des Bundestages über die Verlängerung des Afghanistan-Mandats der Bundeswehr explodieren sollten.

Selbstmörder wollten sie nicht sein

Jedenfalls überlegt man beim Einkochen der Wasserstoffperoxid-Lösung, wie viel es wohl davon braucht, um einen Amerikaner zu töten: „Wie viel Gramm brauchst du denn, dass der voll zerfetzt?“, wird Schneider gefragt, der schon bei der Bundeswehr den Umgang mit Explosivstoffen geübt hat. Na ja, antwortet der Sprengmeister „wenn du es mit Stahl einpackst, reichen zwanzig Gramm, dreißig Gramm. Dann ist er tot.“ Es gab offenbar nicht viel zu diskutieren. Die drei wussten, was sie taten und verfügten nach Ansicht der Anklage über alles, was zu einem Erfolg in ihrem Sinne führen könnte. Selbstmörder wollten sie nicht sein.

Vielleicht wird bei dem Düsseldorfer Prozess auch etwas klarer, warum die unauffällig aufgewachsenen jungen Leute Gelowicz und Schneider zunächst zum Islam konvertierten, dann in dubiosen Schulungen und auf Pilgerfahrten in Syrien, Pakistan, Saudi-Arabien und Afghanistan das Hassen lernten und sich schließlich in Terror-Lagern der Al Qaida zu potentiellen Massenmördern ausbilden ließen. Warum ließ Gelowicz, das Akademikerkind, sein Wirtschaftsingenieurstudium sausen? Warum kündigt Yilmaz seinen Job am Frankfurter Flughafen? Warum hat der beinahe noch jugendliche Schneider nach seiner Bundeswehrzeit bei den Luftlandepionieren plötzlich angefangen, Allah zu verehren und den Dschihad zu lieben? Einig waren sie sich offenbar in ihrer Ablehnung gegen alles Westliche.

Eine Verwicklung von Geheimdiensten in diesen Fall ist immer wieder behauptet worden. Doch wird auf Seiten der Strafverfolger darauf verwiesen, dass erste Hinweise von den Nachrichtendiensten gekommen seien, die Anklage aber auf eigenen Ermittlungsergebnissen beruhe.

Keine Anzeichen von Folter

Die Verteidigung dürfte versuchen, die Beweiskraft zweier Zeugen infrage zu stellen, die in Usbekistan und in Kasachstan vernommen worden sind - das geschah allerdings in Anwesenheit von Beamten der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamtes. Diese hatten offenbar keine Anzeichen von Folter festgestellt, obgleich das nicht ausgeschlossen werden kann. Es ist davon auszugehen, dass sich nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Bundesanwaltschaft für dieses einzigartige Verfahren, das mehr als fünfhundert Ordner füllt, gut gerüstet sehen. Immerhin wurde die Anklage in vier Haftprüfungsterminen vom Bundesgerichtshof bestätigt und vom Oberlandesgericht Düsseldorf zugelassen. Eine lebenslange Haft müssen die Angeklagten im Falle einer Verurteilung nicht fürchten: Das geben die ihnen vorgeworfenen Delikte nicht her; so blieb es aus Sicht der Bundesanwaltschaft bei einer Verabredung zum Mord und zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Es kam nicht zum Versuch. Fünfzehn Jahre Haft sind die mögliche Höchststrafe.

Ihr Schweigen hatten die Angeklagten schon vor ihrer Festnahme verabredet: „Inschallah, Bruder, weißt du“, sagte Yilmaz, „wenn wir erwischt werden, weißt du, was wir sagen? Gar nichts.“ Und dann will er aber doch was sagen, nämlich: „Ich sage, nein, ich bereue gar nichts. Ich bereue nur, dass wir das nicht hingekriegt haben.“

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp

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