18. März 2005 Die Kultus- und Wissenschaftsminister der von der Union geführten Bundesländer haben 500 Euro pro Semester als Obergrenze für Studiengebühren festgelegt. Baden-Württembergs Kultusministerin Annette Schavan (CDU) sagte am Freitag in Stuttgart, die Beiträge der Studierenden sollten eine anteilige Mitfinanzierung der Kosten eines Studiums darstellen.
Das gemeinsame Konzept wurde von den Kultus- und Wissenschaftsministern der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen verabschiedet.
Verbesserung der Hochschullehre
Zugleich legten sie fest, daß die staatlichen Mittel der Länder für die Hochschulen - derzeit jährlich rund 19 Milliarden Euro - nicht gekürzt werden sollen. Die Sicherung der staatlichen Finanzierung ist eine vordringliche Aufgabe, heißt es in dem Konzept.
Die insgesamt acht Länder traten auch Befürchtungen entgegen, die Gebühreneinnahmen würden für die Haushaltssanierung mißbraucht. Sie vereinbarten eine Zweckbindung, wonach die Einnahmen als Drittmittel für die Verbesserung der Hochschullehre verwendet werden müssen. Gedacht sei insbesondere an die Verbesserung des Betreuungsverhältnisses zwischen Studenten und Lehrenden, zusätzliche Tutorien und die Bibliotheks- und Laborausstattung, sagte Schavan, die auch Koordinatorin der Unions-Länder für Bildung und Wissenschaft ist.
Davon würden nicht nur die Hochschulen profitieren, sondern vor allem die Studierenden selbst. Das geschätzte Brutto-Beitragsaufkommen wird in dem Papier - ausgehend von derzeit zwei Millionen Studierenden - auf bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr beziffert.
Möglichkeit eines Darlehens
In dem Papier wurde auch festgelegt, daß die Gebühren niemanden von einem Studium abhalten sollen. Dies werde durch die Einführung nachlaufender Gebühren garantiert, hieß es. Generell sollen die Studierenden dafür die Möglichkeit erhalten, für ihre Beiträge ein Darlehen aufzunehmen, das sie erst nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit tilgen müssen.
Die Bundesregierung wird in dem Konzept aufgefordert, die Ausbildungsförderung auf die Studiengebührenmodelle auszurichten. Dabei wird eine nicht näher bezifferte Obergrenze für die gesamten Studienkosten angeregt, also einschließlich eventueller Bafög-Rückzahlungen.
Kein Einheitskonzept
Die Eckpunkte dienen den Ländern als Grundlage für die Entwicklung eigener Gebührenmodelle. Schavan sagte, es werde kein Einheitskonzept angestrebt, aber Einheitlichkeit bei den tragenden Prinzipien. Damit werde garantiert, daß die Differenzen in einem definierten Rahmen blieben und die Mobilität nicht behindert werde. Unterschiede seien im Sinne eines verstärkten Wettbewerbs der Länder um Studierende aber gewollt.
Baden-Württemberg werde spätestens zum Wintersemester 2007/2008 allgemeine
Studiengebühren einführen, sagte Schavan. Die Hochschulen in Deutschland brauchten künftig mehr Finanzmittel, um eine hochwertige akademische Ausbildung zu bieten und international konkurrenzfähig zu bleiben.
Dafür müsse die staatliche Finanzierung auf dem heutigen Niveau beibehalten und durch private Beiträge ergänzt werden. Studienbeiträge können nur zusätzliche und eigene Einnahmen der Hochschulen darstellen.
Text: FAZ.NET mit Material von ddp/dpa
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