„Sächsischer Sumpf“

Gekränkte Eitelkeiten und Existenzängste

Von Reiner Burger, Dresden

14. Juni 2007 An der Neuländer Straße im Dresdner Stadtteil Wilder Mann liegt zwischen der Autobahn 4 und einem Gebiet mit Siedlungshäuschen hinter einem hohen Zaun das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz. In dem gelben Gebäudekomplex sind in einem gut bewachten Raum derzeit Mitarbeiter des Geheimdiensts fieberhaft damit beschäftigt, mehrere tausend Stück geheime Akten zur Übergabe an die Dresdner Staatsanwaltschaft bereit zu machen. Seit vier Wochen regt der vermutete Inhalt der Dokumente in Sachsen und darüber hinaus die Fantasie in höchstem Maße an.

Vom „sächsischen Sumpf“ ist die Rede, auch von mafiosen Strukturen. Die Geheimdienstler wollen kriminellen Netzen von Politikern, Justiz- und Polizeibediensteten sowie Immobilienmaklern und Rotlichtgrößen auf die Spur gekommen sein. Schwere Vorwürfe stehen im Raum: Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit, Rechtsbeugung und Geheimnisverrat, Sexualdelikte, Körperverletzung. Mittlerweile ist in Sachsen eine aufgeheizte Atmosphäre des Generalsverdachts vor allem gegen die vermeintlich durch und durch korrupte Justiz entstanden. Manche Gazetten munkelten schon, der Akteninhalt sei so brisant, dass er womöglich eine Staatskrise auslösen könnte.

Man muss die Geschichte nun anders erzählen

Doch spätestens seit die Generalsbundesanwaltschaft vor einigen Tagen nach Einsicht in ein erstes zusammenfassendes Dossier zu dem Schluss kam, es sei „bereits zweifelhaft“ ob die „Erkenntnisse überhaupt einen Anfangsverdacht für die Existenz einer kriminellen Vereinigung belegen können“ ist klar, dass man die Geschichte vom sächsischen Sumpf zumindest in Teilen anders erzählen muss, als das bisher geschah. Es ist zu berichten von einer Melange aus ernsthaftem Bemühen, gekränkter Eitelkeit, Misstrauen, Erfolgsdruck, Existenzangst - aber auch aus Übertreibungen.

Alles beginnt dort, wo die Affäre durch die Entscheidung von Innenminister Albrecht Buttolo (CDU), den sächsischen Geheimdienst-Präsidenten abzusetzen, inzwischen wieder angekommen ist: beim Verfassungsschutz - oder genauer: bei einem mittlerweile wieder aufgelösten Referat der Behörde. Erst 2003 ermöglichte die damalige CDU-Alleinregierung durch eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes dem Landesamt die Beobachtung organisierter Kriminalität unter dem Vorbehalt, dass sie die Verfassung bedrohe. Unverzüglich begann man daraufhin in der Neuländer Straße mit dem Aufbau eines eigenen OK-Referats. An deren Spitze stand eine aus dem Justizdienst ausgeschiedene Staatsanwältin, die über einschlägige berufliche Erfahrung verfügte. Ihr vermutlich spektakulärster Fall war Heinz Eggert (CDU).

Neues Referat erst im Jahr 2004 voll arbeitsfähig

Der damalige sächsische Innenminister trat 1995 wegen des unbewiesenen Vorwurfs, Mitarbeiter sexuell belästigt zu haben, vom seinem Amt zurück. Ende der neunziger Jahre sah er sich unter anderem dem Vorwurf ausgesetzt, Informationen über Razzien weitergegeben zu haben. Als die Staatsanwältin ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Eggert einleiten wollte, unterblieb das (wie es in einem Gutachten des Landtags hieß) auf Veranlassung des damaligen sächsischen Justizministers Steffen Heitmann (CDU), der die Anschuldigungen als Gerüchte einstufte. Später berichteten die Staatsanwältin und ihr Vorgesetzter dem Rechtsausschuss des Sächsischen Landtags, dass gegen jeden Normalbürger ermittelt worden wäre. In Kreisen der sächsischen Justiz gilt die Angelegenheit Eggert noch heute als ein unschönes Beispiel für die Einflussnahme der Politik auf Ermittlungsverfahren.

Auf ihrem neuen Posten beim Verfassungsschutz hatte die ehemalige Staatsanwältin mit einigen für Geheimdienstler typische Anfangsschwierigkeiten wie etwa der Gewinnung von Quellen zu kämpfen. Wie viele Mitarbeiter der Juristin zur Verfügung standen, will man beim Innenministerium, der zuständigen Aufsichtsbehörde, auch heute noch nicht verraten. Immerhin erfährt man dort, dass das Referat erst im Laufe des Jahres 2004 voll arbeitsfähig gewesen sei. Zupass kam den Geheimdienstlern, dass nach einer weiteren Novelle des Verfassungsschutzgesetzes im Jahr 2004 die OK-Beobachtung sogar ganz ohne Beschränkung möglich wurde.

Leipziger Urteil als herber Schlag für das OK-Referat

Doch nach einer Normenkontrollklage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag entschied der Verfassungsgerichtshof des Freistaats am 21. Juli 2005, dass der Geheimdienst nur solche OK-Fälle beobachten darf, die geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu gefährden. Das oberste sächsische Gericht begründete dies mit Artikel 83 der sächsischen Verfassung. Dort heißt es als Konsequenz aus der Erfahrung mit der DDR-Staatssicherheit, dass der Freistaat keinen „Geheimdienst mit polizeilichen“ Befugnissen unterhalten darf. Das Leipziger Urteil war der erste herbe Schlag für das OK-Referat.

Fortan stand es unter enormem Erfolgsdruck. Über kurz oder lang musste es den Geheimdienstlern gelingen, Vorgänge aufzudecken, die die Verfassung gefährden. Einstweilen arbeiteten sie weiter. Und der damalige Innenminister de Maizière (CDU) hatte nichts dagegen einzuwenden, obwohl er, wie er heute sagt, die „Erkenntnisdichte“ des Zusammengetragenen nicht einmal für ausreichend hielt, um Informationen an die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) oder die Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Auch als de Maizières Nachfolger Buttolo (nach eigener Aussage) im Januar 2006 erstmals von der OK-Arbeit des Geheimdienstes erfuhr, interessierte er sich nicht für die Erkenntnisse und verzichtete ebenfalls darauf, die PKK zu informieren.

Versuchung durch das Material war wohl zu groß

Wenig später begann eine letzte Phase der hektischen Aktivität im OK-Referat. Immer deutlicher wurde, dass sich in der sächsischen Koalitionsregierung der kleine Partner SPD mit der Forderung durchsetzen würde, die OK-Beobachtung wieder aus dem Verfassungsschutzgesetz zu streichen. So geschah es dann auch Ende Mai. Wenig später kam der Datenschutzbeauftragte bei einer Prüfung zu dem Ergebnis, dass in vier der fünf vom OK-Referat bearbeiteten Fälle die engen Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs nicht erfüllt waren. Die Behörde habe das Urteil ignoriert und fortan ohne gesetzliche Erlaubnis Informationen zu Verdächtigten einer mutmaßlichen kriminellen Szene zusammengetragen. Ein zweiter schwerer Schlag.

Nach wochenlangem Zögern kam Innenminister Buttolo dann Ende 2006 zur Einschätzung, dass die freiheitliche Grundordnung durch die in den Komplexen thematisierten Vorgänge doch gefährdet sei. Um sich abzusichern, legte er die Frage der PKK zur Entscheidung vor. Bemerkenswerter weise votierten Mitte Mai auch die beiden PDS-Abgesandten für eine Weitergabe an die Staatsanwaltschaft, obwohl ihre Partei sonst stets Misstrauen gegen den Geheimdienst hegt. Doch die Versuchung durch das Material, das angeblich keinen PDS-Politiker verdächtigt, war wohl zu groß. Den Eindruck, dass der sächsische Sumpf ganz tief sei, verfestigte der Innenminister in der vergangenen Woche mit seinem unbedarften, alarmistischen Auftritt im Landtag, als er davor warnte, die kriminellen Netze seien noch aktiv.

Erpressbar durch Kontakte ins Rotlichtmilieu

Doch immer deutlich wird, dass das bis jetzt vorliegende Material kaum die geschürten hohen Erwartungen erfüllen dürfte, es könne zur Aufklärung organisierter Kriminalität beitragen - die es freilich in den Nachwendejahren gewiss gegeben hat. Die in den Medien detailliert ausgebreiteten und durch PKK-Mitglieder indirekt bestätigten Vorwürfe aus den Akten ergeben nicht annähernd das, was in der Kriminalistik unter organisierter Kriminalität im Sinne mafia-ähnlicher Strukturen verstanden wird. Sie ergeben vielmehr - auch dies schlimm genug - ein Bild langjähriger korruptiver Beziehungen.

So etwa im Fall eines ehemaligen Leipziger Staatsanwalts: Hier immerhin verdichten sich Hinweise, dass der Mann sich durch Kontakte mit dem Rotlichtmilieu erpressbar gemacht und Ermittlungsverfahren manipuliert oder zumindest Geheimnisse an das Milieu verraten haben könnte.

Text: F.A.Z., 14.06.2007, Nr. 135 / Seite 3
Bildmaterial: Burkhard Mohr

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