07. September 2007 Als Reaktion auf die vereitelten Anschläge in Deutschland und die Verhaftung mutmaßlicher Terroristen im Sauerland sprechen sich die Innenminister von Bund und Ländern dafür aus, das Aufsuchen von sogenannten Terrorcamps künftig unter Strafe zu stellen. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Ehrhart Körting (SPD), sagte am Freitag nach einer Sonderkonferenz der Minister in Berlin, man sei sich einig, dass entsprechende Vorbereitungshandlungen für mögliche Terroranschläge künftig geahndet werden müssten.
Personen, die eine paramilitärische Ausbildung in Terrorcamps machten, müssten nach den Worten Körtings aus dem Verkehr gezogen werden können. Es gelte notwendige Änderungen der Gesetzeslage rasch voranzutreiben. Allerdings bestand noch keine Übereinstimmung in der Bewertung dessen, was unter notwendig zu verstehen sei. Die Innenminister begrüßten es, dass die Bundesregierung bereits entsprechende Schritte eingeleitet habe. Justizministerin Zypries (SPD) hatte zuvor angekündigt, ihr Haus werde rasch einen Entwurf zur Strafbarkeit des Aufenthalts in Ausbildungslagern für Terroristen vorlegen. Es sei aber, sehr schwierig, ein Verhalten unter Strafe zu stellen, bei dem keine Tathandlung in irgendeiner Form vorliegt sagte die Ministerin.
Keine Einigung erzielten die Innenminister dagegen bei den umstrittenen Online-Durchsuchungen von Computern. Die Widersprüche zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seinen SPD-Kollegen in den Ländern hätten in dieser Frage nicht aufgelöst werden können, sagte Körting.
Brauchen eine schnelle Einigung
Schäuble bekräftigte im Anschluss an die Sitzung seine Forderung. Terroristen würden sich moderne Techniken zunutze machen. Dies müsse auch den Ermittlungsbehörden möglich sein. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) appellierte eindringlich an seine Kollegen von der SPD, einer gesetzlichen Grundlage für Online-Durchsuchungen zuzustimmen. Wir brauchen dazu eine schnelle Einigung, sagte Beckstein und fügte hinzu, dass wir uns den technischen Herausforderungen stellen müssen, das kann überhaupt nicht bestritten werden, wenn man die Details der Ermittlungen kennt.
Drei Tage nach den Festnahmen mutmaßlicher islamistischer Terroristen im Sauerland berieten die Innenminister über die aktuelle Sicherheitslage und mögliche Antiterrormaßnahmen.
Zypries lenkt ein
Frau Zypries gab am Morgen im ARD-Fernsehen zu verstehen, sie sei bereit zu weiteren Gesprächen mit der Union. Wenn die Online-Durchsuchung tatsächlich zu größerer Sicherheit führe und dies in einem realistischen Verhältnis zu den Eingriffen in die Bürgerrechte stehe, dann können wir gerne darüber reden, sagte sie.
Auf den Vorwurf der FDP, sie sei in dieser Frage umgefallen, entgegnete Frau Zypries nach Agenturangaben: Ich bin nicht eingeknickt, ich war nie vollständig gegen Online-Durchsuchungen. Diese Auskunft entspricht den Tatsachen, allerdings hatte das zögerliche hinhaltende Verhalten der SPD in dieser Frage einen anderen Eindruck stark gefördert. Auch jetzt überwogen in den Reihen der SPD die Stimmen, die ein Gesetzgebungsverfahren ablehnten, bevor nicht das Bundesverfassungsgericht zur Online-Fahndung entschieden habe.
Kein Blanko-Scheck für Schäuble
Frau Zypries sagte, zwar lehne sie die Pläne von Schäuble nicht prinzipiell ab. Es ergebe aber keinen Sinn, hoppla hopp ein Gesetz zu verabschieden, was im nächsten Monat schon wieder in Frage steht. Schäuble übte Druck auf die SPD aus, indem er äußerte, dass er das einvernehmlich geplante Gesetz zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamts nicht ohne die Online-Durchsuchung auf den Weg bringen werde. Diese Position habe auch Bundeskanzlerin Merkel (CDU) mehrmals öffentlich vertreten. Schäuble sagte: Die Worte der Bundeskanzlerin gelten.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck sagte, man werde Schäuble keinen Blanko-Scheck ausstellen, solange das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem entsprechenden Gesetz in Nordrhein- Westfalen nicht vorliege. Dieses wird für Anfang 2008 erwartet.
An den privaten Bereich darf man nicht ran
Mehrere Innenminister vermittelten nach der Konferenz den Eindruck, die Anwendung der Online-Fahndung durch die Polizeibehörden wäre im Fall der im Sauerland festgenommenen mutmaßlichen Terroristen sehr hilfreich gewesen. Sie könnten aber, so der hessische Innenminister Bouffier (CDU), darüber wegen der laufenden Ermittlungen leider keine Details mitteilen, hieß es.
Berlins Innensenator Körting sagte, die Möglichkeit, das Brief- und Fernmeldegeheimnis zu lockern, müsse auch auf die neue Technologien übertragen werden. Die bisherigen Konzepte garantierten aber nicht den nötigen Schutz der Privatsphäre. An den privaten Bereich darf man nicht ran.
Die FDP bleibt bei ihrem Nein zu Online- Durchsuchungen. Das heimliche Ausspähen von Computern sei der falsche Weg, sagte Parteivorsitzender Guido Westerwelle nach einer Klausurtagung der FDP-Bundestagsfraktion in Wiesbaden. Tausend Gesetze helfen nicht, wenn es an Polizisten fehlt. Die Innenminister aus Bund und Ländern sollten stattdessen die Arbeitsbedingungen der Polizei verbessern. Die Beamten würden technisch im Stich gelassen.
Eine Art Fitnessprogramm im Terrorcamp
Eine Strafnorm für Islamisten, die sich in einem ausländischen Camp zu Terroristen ausbilden lassen, würde nach Einschätzung von Strafverteidigern auf enorme Beweisschwierigkeiten stoßen. Die Erfahrung aus früheren Prozessen gegen mutmaßliche islamistische Terroristen zeige, dass sich in solchen Camps neben gewaltbereiten Kämpfern immer auch eine große Zahl vergleichsweise harmloser Muslime aufhielten, sagte der Karlsruher Anwalt Michael Rosenthal der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Wenn man nur hinfährt, um den wahren Islam kennenzulernen, dann kann das nicht strafbar sein, sagte der Rosenthal, der unter anderem Abdelghani Mzoudi verteidigt hatte, der vom Verdacht der Beteiligung an den Anschlägen des 11. September 2001 freigesprochen worden war.
Der Anwalt verwies vor allem auf die Aussagen eines Kronzeugen aus den Reihen der islamistischen Gruppe al-Tawhid. Dieser habe vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf umfassend die Zustände im Terrorcamp in Afghanistan geschildert, in dem auch die Drahtzieher der Anschläge des 11. September verkehrten. Danach hätten sich dort ganz überwiegend Leute aufgehalten, die auch von den Rädelsführern des Terrors als ungeeignet eingestuft worden seien. Die machten dann eine Art Fitnessprogramm und wurden im Koran unterwiesen. Die echte Terrorschulung sei nur wenigen Auserwählten vorbehalten gewesen.
Ein anderer Mandant Rosenthals, ein später vom Terrorverdacht freigesprochener Tunesier, hatte sich zwar im Umfeld einer radikalisierten Moschee, nicht aber in einem Ausbildungscamp aufgehalten. In solchen Fällen sei es nahezu unmöglich, mit einem Paragraphen strafloses von strafbarem Verhalten abzugrenzen, sagte der Anwalt.
Zudem sei das Gebiet in Nordpakistan (Siehe auch: Islamische Dschihad Union: Was geschieht in Nord-Waziristan?), wo die am Dienstag festgenommenen Terrorverdächtigen ihre Ausbildung bekommen haben sollen, für die deutsche Justiz praktisch nicht zugänglich. Vor Gericht ist man dann auf die Aussagen von Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts angewiesen, die ihr Wissen auch nur vom Hörensagen haben. Damit lasse sich kaum ein rechtsstaatlich haltbarer Beweis erbringen. Ich glaube, dass ein solcher Tatbestand entweder bestimmt genug wäre, dann aber vor Gericht nicht greifen würde - oder zu unbestimmt, um vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand zu haben. (Siehe auch: Kommentar: Der Rechtsstaat muss auf der Höhe bleiben)
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa, reuters